Autoverkauf Fahrzeugschein rote nummernschilder?
Jemand möchte ein Auto bei mir kaufen, er meint er bekommt rote Nummernschilder um das Auto abzuholen benötigt aber für die roten Nummernschilder ein Foto vom Fahrzeugschein. Ist das richtig?
6 Antworten
Das ist richtig,
Die Benutzung roter Kennzeichen muss samt entsprechender Fahrzeugdaten zwingend im zugehörigen Fahrtenbuch eingetragen werden.
Die Eintragung zu vergessen ist Fahren ohne Versicherung sowie Steuerhinterziehung und führt mit sofortiger Wirkung zum Entzug der roten Kennzeichen
Vorsicht, da kann auch eine Betrugsmasche dahinter stehen, speziell bei hochwertigen Fahrzeugen.
Grundsätzlich würde ich die Papiere erst nach Kauf und Bezahlung rausgeben bzw. kopieren/fotografieren lassen.
Bei Autos, die gerne geklaut werden, brauchen die Diebesbanden die Daten eines "echten" gleichartigen Fahrzeuges, um neue Papiere zu fälschen, die nicht gleich bei der ersten Kontrolle auffallen. Dazu suchen sie im Internet eine passende Anzeige und erschleichen sich dann mit allen möglichen Ausreden Kopien der Fahrzeugpapiere, um danach nie wieder etwas von sich hören zu lassen.
Grundsätzlich sollte man immer extrem skeptisch und wachsam werden, wenn jemand ohne vorherige Besichtigung des Fahrzeuges einen Kauf verspricht. Das ist nur in den seltensten Fällen seriös.
Hier streiten sich ja wieder mal zwei gewaltig. Beide haben auf ihre Art recht und unrecht.
Ein Händler darf ein rotes Kennzeichen nicht mehr verleihen. Verleihen und nutzen ist aber auch unterschiedlich zu betrachten. @kroegerdbr hat in sofern recht, wenn der Freund im Auftrag des Händlers das Auto überführt, dann ist das rechtens. Der Händler füllt das Fahrtenbuch aus und stempelt es ab. Damit ist der eingetragene Fahrer berechtigt das Fahrzeug zu überführen. Selbst bei einer Polizeikontrolle wird dabei nur überprüft ob das Fahrzeug und der Fahrer eingetragen sind. Nach einem Kaufvertrag wird nicht gefragt und darf auch gar nicht danach gefragt werden. Datenschutz. Damit ist das Problem schon mal erledigt.
Problematisch kann es jedoch werden, wenn der Freund (Fahrer) einen Unfall verursacht. Dann muss der Händler schon genau erklären können, warum dieser Fahrer gefahren ist, obwohl er kein offizieller Mitarbeiter der Firma ist. Ist aber auch nicht das grosse Problem. Ist halt ein Aushilfsfahrer für diese Fahrt gewesen. Versicherungsschutz würde aber dennoch bestehen. Die Versicherung könnte aber den Vertrag kündigen. Damit wäre die rote Nummer für den Händler Geschichte. Das ist aber auch alles nicht so einfach denn die Versicherung wäre in der Beweispflicht.
Und nun zu dir, liebe Fragestellerin: Du hast mit dem ganzen Kennzeichen HeckMeck überhaupt nichts zu tun. Da wird auch nie jemand auf dich zurück greifen. Du hast das Auto verkauft, mit schriftlichem Vertrag natürlich, und das war es dann für dich.
Du beschreibst selbst die Probleme die aufkommen.
Alles geht gut, solange es keine Kontrolle gibt oder es zu keinem Unfall kommt. Nach der Logik brauche ich auch keinen Führerschein, da die Wahrscheinlichkeit das ich kontrolliert werde sehr gering ist.
Wo kein Richter, da kein Kläger oder wie es im Rheinland heisst "Es ist noch immer gut gegangen".
Kommt es zu einem Unfall, wie genau ist dann der "Freund" auf einmal Aushilfsfahrer, so ohne Vertrag oder nur per Handschlag? Dann kommt auch die Frage nach dem Zweck der Fahrt und damit kommt der Kaufvertrag ins Spiel. Oder wird der dann auch noch schnell geändert auf den Firmennamen des Freundes?
Natürlich geht es um die Kennzeichen. Nur weil @Hamburger02 es erwähnt hat, handelt es sich noch lange nicht um Datenmissbrauch. Nun übertreib mal nicht.
Geht's noch ? Es ist meine Sache du Internet Rambo !! Zieh ab
Gehts es nicht auch ohne Beleidigung ? Du hast einen Rat gesucht, ich habe dir helfen wollen. Dir kann man aber wahrscheinlich gar nicht helfen. Habe ja auch keine Ahnung nach über 40 Jahren Autohandel.
Wo habe ich denn wen beleidigt. Wenn du keinen ernsten Rat willst, dann frage doch erst gar nicht hier.
Er kann sich 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen. Dafür benötigt er eine Kopie der Fahrzeugdaten und eines gültigen HU-Berichtes.
Wenn er sich die Händlerkennzeichen von einem Freund leiht, dann ist das natürlich sein bzw. das Problem des Freundes. Kannst ihm aber die Kopie vom Schein gerne schicken. Denn der Freund will die Daten dann wohl auch vorher schon in den Schein schreiben.
Dann fährt er im Auftrag des Händlers.
Ich nehme an, er meint das Kurzeitkennzeichen. Dafür braucht er eine Kopie des Fahrzeugscheins und den TÜV Bericht.
Ein rotes Kennzeichen ausleihen geht seit 2015 nicht mehr, da macht sich der Händler (Besitzer des Kennzeichens) strafbar. Wenn er selbst ein Händler ist, dann ist das natürlich kein Problem.
Was denn für eine Straftat wenn er im Auftrage des Freundes mit den 06er fährt um das Auto zu überführen ?
Nicht nur mal so verlinken sondern vielleicht vorher auch mal lesen und verstehen.
Kann ich mein Bester, aber ich werde es für dich auch gerne hierher kopieren:
Achtung! StrafbarkeitNutzt ein Händler ein rotes Kennzeichen für Privatfahrten, macht er sich unter Umständen strafbar. In Betracht kommen steuerliche Delikte, auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Zudem läuft er Gefahr, dass ihm die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Dann wird ihm das rote Kennzeichen entzogen. Auch für den Fahrer steht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung im Raum. Lassen Sie sich also besser nicht verlocken, ein rotes Kennzeichen für eine Privatfahrt auszuleihen.
Leider meint er dies nicht. Ich habe ihn jetzt freundlich darauf hingewiesen das es illegal ist. Wenn er jetzt nicht mehr möchte hat er Pech.
Da hat jemand nicht verstanden worum es mittlerweile geht.. es geht mittlerweile um Datenmissbrauch.. nicht mehr um die Kennzeichen.