Käufer meldet sich nach einer Woche wegen Auto?

1 Antwort

Ich hoffe, Du hast den Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen. In den Musterformularen von ADAC oder ÖAMTC steht darin ausdrücklich ein Gewährleistungsausschluss ("wie probegefahren").

Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Dein Käufer kann freilich einen RA einschalten, aber besser gleich den Mond anbellen  😉 

Zeige ihm die kalte Schulter für ein "Zusammensetzen". Der will Dich bloß über den Tisch ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Lollipop56 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 00:33

Im Kaufvertrag steht unter dem Punkt Gewährleistung u.a. "wie besichtigt verkauft". Ja, ich werde ihn ignorieren. Danke