Muss ich eine Anzahlung beim Autokauf zurückgeben?
Hallo :)
Ich habe ein Problem und würde gerne wissen wie ich mich verhalten soll. Ich habe einen Audi A6 verkauft.. Bei dem zu 80% drt starter kaputt ist, da ich in das Auto generell zuviel investiert habe habe ich es als Bastler und Export Fahrzeug verkauft, wo in der Anzeige drinnen steht das es nicht fahrbereit ist aus welchen grund weiß ich nicht. Es ist dann jemand gekommen der das Auto kaufen wollte.. Er hat mir eine Anzahlung von 500 gegeben haben Kaufvertrag gemacht, und hab ihm die Papirre gegeben er wollte das Auto gleich anmelden, warum auch immer.
Es war ausgemacht das er in 2 wochen kommt und das Auto fix holt und bezahlt. 1 Tag vorher schrieb er mir bei WhatsApp, dass ich probieren soll ob sich der Motor dreht, ob Batterie geht und ao Sachen... Wo ich ihm sagte fas ich es nicht mache, deswegen verkauf ich ihn als nicht fahrbereit und für Bastler. Er ist dan gekommenen unf wollte seine 500 euro zurück, an dem Tag war ich nicht in der Gegend. Er fuht also und nahm die Papiere mit. Er schickte mir die papiere per Nachname wo ich 500 euro zahlen sollte!!
Ich hab jetzt seit 1 Monat krinr Papiere habr über 30 Interessenten für das Auto kann es abrr nicht verkaufen da er mir die Papiere nicht gibt, nicht solange er seine 500 euro hat. Beim Anwalt hat man mir gesagt eine Anzahlung muss man nicht zückgeben... Schon gar nicht wenn ein Kaufvertrag exestiert. Was würdet iht machen? Polizei gehrn? Die 500 euro retur geben?
4 Antworten
Mach dir doch das Leben nicht unnütz schwer. Gebe ihm die 500 zurück und schon hast du die Papiere um ihn an die 30 Wartenden neu zu verkaufen.
Beim nächsten Käufer machst du es dann richtig mit voller Bezahlung und nicht so ein Mist mit Anzahlung und in 2 Wochen holen.
Also das ist jetzt echt blöd. Würde es keinen Kaufvertrag geben, dann würde ich mir einfach Ersatzpapiere ausstellen lassen - das kannst Du aber nach dem Verkauf nicht mehr machen.
Ich gehe davon aus, dass ein rechtskräftiger Kaufvertrag unter Privatleuten ohne Rücknahme oder Gewährleistung abgeschlossen wurde.
Dann wäre der Käufer verpflichtet die restliche Summe zu bezahlen und das Auto abzuholen.
Ich würde ihm eine Mahnung schicken und ihn mit der Mahnung in Verzug setzen. Im nächsten Schritt würde ich ihm einen Mahnbescheid schicken.
Du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag! Laß Dich da mal nicht ins Bockshorn jagen. Der Käufer hat dem vertrag zugestimmt und sogar eine Anzahlung geleistet. Er ist verpflichtet, den Wagen zu nehmen und den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
Und genau das würde ich ihm mit Fristsetzung auch mitteilen. Und in die Mitteilung gleich mit rein packen, daß nach Ablauf der Frist der Anwalt sich darum kümmern wird.
Das ist so eine typische Masche, mit der Käufer versuchen den Kaufpreis nochmals zu drücken. Wenn Du darauf eingehst, bist selber schuld.
Du könntest einen Anwalt nehmen und ihn zur Vertragserfüllung verpflichten.