Autokaufvertrag wiederrufen trotz Unterschrift?
Servus,
ich habe vor kurzem einen Kaufvertrag bei einem Autohaus unterschrieben. Der Verkäufer hat die ganze Zeit davon geredet dass das Auto unfallfrei ist. Als er den Vertrag vorgelesen hat, hat er zum Beispiel bei „ Unfallfrei laut Vorbesitzer“ Nein angekreuzt, hat jedoch gesagt „nein das Auto hat kein Schaden“. Bei sonstige Vereinbarungen hat er „Auto mit Vorschaden“ nicht vorgelesen. Leider war ich an dem Tag zu aufgeregt weil ich mich auf das Auto gefreut hab, und habe den Vertrag nicht nochmal durchgelesen. Hab dann unterschrieben und die Übergabe des Autos ist in 1 Woche. Die Anzahlung wurde von mir noch nicht überwiesen. Kann ich in diesem Fall den Vertrag wiederrufen bzw. anfechten oder muss ich in den sauren Apfel beißen?
P.S. auf Mobile.de ist das Fahrzeug als Unfallfrei angegeben, jedoch denke ich dass diese Angaben unter Vorbehalt sind.
9 Antworten
man KANN mit dem Verkäufer noch mal reden, aber wenn er auf Erfüllung besteht, bleibt nur noch:
- Vertrag annehmen
- Fahrzeug bezahlen
- Fahrzeug annehmen
- Fahrzeug auf Unfallschäden GRÜNDLICH untersuchen
- Nachweis erbringen, dass der Verkäufer von dem Unfallschaden wusste
- Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
lg, Anna
Der Vertrag ist rechtlich bindend
Eine Taeuschung wirst du dem Haendler kaum nachweisen koennen.
Wie soll das Auto denn bezahlt werden? Wenn ueber eine Finanzierung, die unter Mitwirkung des Haendlers zustande gekommen ist (z.B. von diesem vermittelt wurde oder in dessen Geschaeftsraeumen wurde der Finanzierungsvertrag geschlossen), hast du als Verbraucher aber ein Widerrufsrecht beim Finanzierungsvertrag, das sich dann auch auf den Kaufvertrag erstreckt. Widerrufst du dann also den Finanzierungsvertrag, bist du auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.
Funktioniert aber nur, wenn du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist.
Wenn die Finanzierung im Autohaus gemacht wurde und du als Verbraucher gehandelt hast, kannst du den Darlehensvertrag widerrufen und bist dann auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.
Habe gerade mit einem Adac Mitarbeiter geredet weil ich da eine Rechtsschutzversicherung habe. Er hat gesagt dass ich gute Chancen habe eine arglistige Täuschung nachzuweisen, weil ich einen zeugen habe, der dabei gewesen war, als der Verkäufer über das auto geredet hat, und es als unfallfrei beschrieben hat. Soll ich nun lieber diesen Weg gehen, oder den den du genannt hast, nähmlich mit der Kündigung der Finanzierung?
Du hast das Auto so gekauft wie du den Vertrag unterschrieben hast.
Verträge liest man immer durch, bevor man sie unterschreibt, und lässt sie sich nicht NUR vorlesen.
Der Grund ist, daß man das Geschriebene mit seiner Unterschrift bestätigt.
Also hast Du bestätigt, daß Du einen Unfallwagen kaufst.
Was solls - wenn der Schaden nicht soooo erheblich war und der Preis passt, dann ist das doch egal.
Beispiel:
Ich wollte mal einen Handyvertrag im Laden abschliessen.
Vertrag fertig - durchlesen. Der Verkäufer rollte mit den Augen.
Ich: "Hören sie, wenn sie nochmal mit den Augen rollen, dann wird das nichts mit diesem Vertrag!"
Er: "Da ist alles in Ordnung mit, sie brauchen nicht lesen."
Ich:"Ich lese JEDEN Vertrag, bevor ich ihn unterchreibe."
Er: "Da ist alles klar mit."
Und dann klackerte er mit dem Kuli herum - rein-raus-rein-raus.
Ich habe dann den Vertrag zerrissen und ihm hingelegt :
"Mit mir nicht, bei Ihnen schließe ich unter solch einem Druck keinen Vertrag ab,
bis dann!"
So geht das.
Habe eine gewisse Anzahlung mit Finanzierung gemacht. Die Finanzierung geht über die Targo Bank. Das war im Autohaus.