Falsche Reifen im Autohaus - welche Rechtslage?

Ich habe mir im Juli im Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Im Kaufvertrag stand als sonstige Vereinbarung "Tüv AU Neu, Service Neu, Winterreifen" (genauer Wortlaut). Das Autohaus hatte mir bei der Abholung damals die Winterreifen schon in Auto gepackt. Auf dem Reifen kann man heute noch sehen, das mit Kreide das Automodell mit Farbe draufgeschrieben wurde. Heute fiel beim wechseln der Reifen nun auf, dass die verkauften Reifen nicht zum Auto passen. Beim Versuch dies beim Autohaus zu reklamieren, wurde ich abgewimmelt, mit dem Satz ich hätte selbst drauf achten müssen. Das Autohaus würde gebrauchte Autos kaufen und wäre nicht verpflichtet, zu überprüfen ob die mitgekauften Reifen passen.

Ich möchte das nicht so auf mir sitzen lassen und möchte dagegen vorgehen. Ich würde in meinem Schreiben sowohl auf den § des verstecken Mangels, sowie der Nacherfüllung eingehen. Sollte dies nicht klappen würde ich versuchen den Kaufpreis zu mindern. Wenn alle Stricke reißen, werde ich mir wohl rechtlichen Beistand holen.

Nun meine Frage: Ich als Laie darf doch wohl davon ausgehen, dass die im Kaufvertrag angeführten Winterreifen auch zu meinem Auto passen oder? Gibt es diesbezüglich einen §, eine Rechtssprechung oder ein Urteil, welches dies unterstützt? Zudem kann es mir aufgrund der Jahreszeit, ja nun auch passieren, dass es schneit und ich gezwungen bin mir anderweitig neue Reifen zu besorgen. Kann ich die Kosten später auch geltend machen?

Auto, Autoreifen, Recht, Rechtsschutz, Reklamation, Winterreifen, Auto und Motorrad
Auto bei mir abgestellt ohne Papiere?

Hallo ihr lieben,

Vor einigen Wochen habe ich mich mit einem ehemaligen "kollegen" dazu überreden lassen, das er bei mir sein altes Auto in meiner Garage abstellen kann. Das Auto war TÜV fällig und er hatte keine Möglichkeit, ich hatte auch kurz mit ihm besprochen ob ich nicht einfach das Auto nehme da ich zu der Zeit noch ohne Auto war! Nunja das Arbeitsverhältnis ist zerschlagen, ich habe mich gegen einen Kauf entschieden dies teilte ich Ihm mit. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Kaufvertrag und ich habe auch keine Papiere oder sonstiges die hat alles er. Ich habe lediglich einen Schlüssel, selbst der zweitschlüssel hat er! Den Schlüssel habe ich auch nur weil ich das Auto in meine Garage gefahren habe.

Nun habe ich vor einer Woche einen Brief vom Anwalt bekommen ich soll doch das Geld für die karre zahlen und das Auto auf meinen Namen anmelden! Zuerst hab ich mich echt geärgert dann ne Nacht drüber geschlafen und im nächsten Schritt mal da angerufen also bei der Kanzlei, habe das erklärt und naja nichts mehr von denen gehört. Nun habe ich nochmals eine Aufforderung zur Abholung des Wagens an die Kanzlei gestellt! Die Frist läuft Sonntag aus und wieder keine Reaktion.

Ich überlege nun den Schlüssel einfach der Polizei zu übergeben und den Wagen (vorher)aus meiner Garage zu fahren und öffentlich abzustellen.

Was ratet ihr mir?

Einen Anwalt habe ich schon befragt und der meinte schreiben sie selbstbewußt auf den Brief zurück und setzen sie eine Frist aber was ich machen soll wenn die Frist verstrichen ist hat er mir nicht verraten.

Bin um jeden Rat dankbar!

Viele Grüße

Auto, Recht, Papiere, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Auto und Motorrad