Ich wurde als Schweizer in Deutschland auf der Autobahn 1 mal geblitzt und in Österreich wurde ich 2 mal geblitzt. Mit 30-40kmh unterschied. Kommt da was?

8 Antworten

Salue

Nach meiner Erfahrung bekommst Du Bussen aus Deutschland sehr prompt. Die Franzosen hingegen vergessen Bussen auch manchmal bei den eigenen Bürgern.

Die Busse wird von der Deutschen oder Österreichischen Behörde ausgestellt. Bei grösseren Verfehlungen wird in der Schweiz die MFK orieniert. Die Schweiz darf Dir natürlich keine Busse mehr auferlegen. Hingegen sind Administrativ-Massnahmen möglich. Diese richten sich nach der Schweizer Beurteilung.

Tellensohn

Es ist davon auszugehen, dass etwas kommt. Es wäre auch traurig, wenn nicht - mehr als berechtigt und begründet ist es ja offenbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

C0r0naSchweiz 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 16:06

Ich wurde aber in Frankreich vor 3 Jahren 2 mal geblitzt. Die Rechnung kam nie an.

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Als Deutscher habe ich aus Österreich und aus Frankreich erstaunlich niedrige Zahlungsaufforderungen erhalten und auch bezahlt. Ich will ja noch mehrmals durch die Länder reisen.

Die Schweiz ist nicht in der EU. Da könnte es mit der Zustellung der Bescheide anders laufen.

Kommt da was?

Ja, ganz sicher. Zumindest die Österreicher sind da hartnäckig.


vogtlaender3  06.11.2021, 15:58

Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 40 km/h mit einem Bußgeld von bis zu 2.180 Euro belegt. Fährt man mehr als 40 km/h zu schnell, können weitere Verkehrsstrafen folgen. Bei wiederholtem Vergehen kann sich die Dauer des Führerscheinentzugs erhöhen.

Du kannst aber davon ausgehen das es irgendwas von um die 60 bis 100 euro werden.

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wiki01  06.11.2021, 16:27
@vogtlaender3

In der Schweiz werden keine Führerscheine eingezogen bei Verfehlungen in Deutschland oder Österreich. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass es ein"Verfolgungsabkommen" gibt.

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vogtlaender3  06.11.2021, 17:35
@wiki01

Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich 2012 einen Polizeikooperationsvertrag samt Durchführungsverordnung geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht unter anderem die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten

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wiki01  07.11.2021, 09:04
@vogtlaender3

Danke. Das beinhaltet lediglich, die Bußgelder einzutreiben. Nicht aber den Entzug der Fahrerlaubnis durch nationale Behörden.

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