Parkplatz nicht benutzt dafür aber die Ladezone?

4 Antworten

Aus welchem Recht willst du für dich ableiten, dass du in einer Ladezone stehen darfst?

Ggf. hast du eine Entladung bezögert. Klasse Aktion und dann auch noch unzufrieden sein.


RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:23

Ein Schild, noch dazu mit der Aufschrift "Ladezone" an einem privaten Gebäude, ist KEIN Verkehrsschild, natürlich darf jeder so ein Hinweisschild an seine Hauswand schrauben. Keine Behörde interessiert das.

maja0403  05.11.2021, 19:25
@RonVanDen

Du befindest dich auf einem Privatgelände eines Supermarktes und hast dich auf eine Ladezone gestellt. Das ist entscheidend. Alles andere ist ein fragwürdiger Versuch einer Rechtfertigung deinerseits.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:28
@maja0403

Woran kann man denn erkennen das es eine Ladezone ist?

maja0403  05.11.2021, 19:29
@RonVanDen

Hast du doch offensichtlich selbst erkannt.

Ich hatte mich auf einer ausgewiesenen Ladezone gestellt,

Man sollte schon wissen was man geschrieben hat.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:33
@maja0403

Woran erkennst du eine Ladezone? Hat sie Kreise, Striche?

maja0403  05.11.2021, 19:34
@RonVanDen

Eine Ladezone erkenne ich alleine schon an einer entsprechenden Eingangspforte bzw. Laderampe. Soviel Intelligenz sollte man schon haben.

Du hast doch selbst ausgewiesen geschrieben. Was soll der Eiertanz jetzt?

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:36
@maja0403

Es geht um die AGBs, Die gelten für Parkflächen, Ladezone ist keine Parkfläche. Ihr seid ja auch nicht die hellsten kerzen ey, dachte hier kommen mal gescheite Antworten. Junge junge junge

maja0403  05.11.2021, 19:39
@RonVanDen

Es ist keine Parkfläche. Herzlichen Glückwunsch zu der Erkenntnis. Dann hast du da auch nichts zu suchen, es sei denn, du bist ein Lieferant und hast Ware geladen die du abladen willst.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:41
@maja0403

Lass gut sein, Wann Akzeptiert man die AGB, wenn man die Parkflächen benutzt, habe ich sie benutzt, nein! also habe ich auch nicht die AGB Akzeptiert.

maja0403  05.11.2021, 19:42
@RonVanDen

Manche Menschen sind unfassbar begriffsstutzig. Geh schlafen.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:42
@maja0403

und stimmt, da hatte ich auch nichts zu suchen, allerdings wurde mein Weg nicht durch ein Tor oder schranke abgewiesen... wie bin ich da nur hin gekommen???

maja0403  05.11.2021, 19:45
@RonVanDen

Da du die Kerze in die Diskussion eingeworfen hast, sage ich einfach mal das du wohl offensichtlich deine Kerze gerade nicht bei dir hattest.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:48
@maja0403

es gibt auch Gesetzes Lücken, die finden aber nur die schlauen leute ;-) zum glück sind die nicht schlafen gegangen, sonst würdet ihr alle zu viele Steuern zahlen!

maja0403  05.11.2021, 19:49
@RonVanDen

Neuer Account und gleich so trollig auftreten. Das spricht nciht für dich., Ich bin jetzt raus hier.

Sei lieber froh, dass dir nicht noch die vergebliche Anfahrt der Lieferanten in Rechnung gestellt wird.


wolfsfrau2  05.11.2021, 18:35

Oder die Karre nicht gleich abgeschleppt wurde.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:18
@wolfsfrau2

vielleicht solltest du Parkplatzwächter werden, mal darüber nachgedacht?

wolfsfrau2  05.11.2021, 19:26
@RonVanDen

Auf gar keinen Fall. Es interessiert mich nicht die Bohne, wer wo und warum parkt. Es sei denn, ich werde blockiert, oder soll solche Autofahrer wie dich bewachen.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 18:42

Ok, mal angenommen ich hätte etwas geliefert, vielleicht war ich Kurierfahrer und habe eine Express Sendung zugestellt?

NaIchHalt09  05.11.2021, 18:45
@RonVanDen

Liefertätigkeiten erkennt man üblicherweise daran, dass aus dem geöffneten Laderaum eines Fahrzeuges Ware entladen wird und diese von einem Marktmitarbeiter entgegengenommen wird. Du hast dann ja auch den abgezeichneten Lieferschein, mit dem du das belegen kannst.

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 18:56
@NaIchHalt09

Achso, der Empfänger nimmt dann also die Sackkarre entgegen und bringt sie wieder zurück wenn er die Ware bei sich eingelagert hat. Natürlich habe ich einen Lieferschein, der geht aber niemanden etwas an, es ist Datenschutz!!!!

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:15
@NaIchHalt09

Also Anwalt könntest du nicht werden. Danke für deine Sinnlosen Antworten

Das Gelände ist nicht öffentlich sondern gehört zum Supermarkt. Das Knöllchen ist berechtigt.

Wenn ich meinen Garten nicht einzäune, ist es trotzdem kein öffentliches Gelände sondern gehört mir und ich habe natürlich das Hausrecht.


RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 19:05

Wenn es nicht öffentlich ist, dann ist das Halteverbotzeichen, was ja eh nicht der Norm vom einen Echten Verkehrzeichen entspricht, auch nicht gültig!

Du meinst jetzt ernsthaft, dass du nicht zahlen musst, weil du in der (Ent)ladezone geparkt hast? Da muss ich dich enttäuschen


wolfsfrau2  05.11.2021, 18:33

Leute gibt's....🤔

RonVanDen 
Beitragsersteller
 05.11.2021, 18:40

ja genau, zumal die AGB für die Ausgewiesenen Parkplätze gelten.

Was ist wenn ich am Fahrbahnrand geparkt hätte.

Und was wäre wenn ich tatsächlich etwas geliefert habe?