Parkplatz nicht benutzt dafür aber die Ladezone?
Thema Supermarktknöllchen. Ich hatte mich auf einer ausgewiesenen Ladezone gestellt, wo ein nicht genormtes/ verifiziertes "Halteverbot zeichen" auf einer Großen Tafel mit Zusatzbezeichnungen abgebildet war.
Der kleine Hinweis, "Lieferverkehr-Frei" war auch noch drauf zu lesen.
Nun ist es ja so, das die Supermärkte ja Ihre AGB haben und Fleißig die Knöllchen verteilen wenn jemand länger Parkt oder die Parkscheibe nicht hinterlegt hat.
Ich habe jedoch nicht den Parkplatz benutzt, sondern die Ladezone, jetzt hatte ich den Herrn dabei erwischt wie er mir das Knöllchen an die Windschutzscheibe stecken wollte.
Ich hatte dankend abgelehnt und ihn gefragt, für was er mir das Knöllchen jetzt geben möchte? Ich habe doch kein Parkplatz benutzt, sondern stand in der Ladezone wo das halten verboten ist.
Die können mir doch kein Ticket geben, Ich habe doch den Parkplatz nicht benutzt, oder?
Und ein Halteverbot, ein künstliches Halteverbot können die doch auch nicht ahnen. Das wäre doch Amtsmissbrauch, oder etwa nicht?
Zumal ich auch der Meinung bin das diese Gelände Öffentlicher Verkehrsraum ist, denn wenn dieses Grundstück nicht durch ein Tor, Kette. Zaun oder Schranke unzugänglich gemacht, ist es Öffentlich!
Sonst könnte man ja auch Schwarz Autofahren, geht ja nicht.
4 Antworten
Aus welchem Recht willst du für dich ableiten, dass du in einer Ladezone stehen darfst?
Ggf. hast du eine Entladung bezögert. Klasse Aktion und dann auch noch unzufrieden sein.
Du befindest dich auf einem Privatgelände eines Supermarktes und hast dich auf eine Ladezone gestellt. Das ist entscheidend. Alles andere ist ein fragwürdiger Versuch einer Rechtfertigung deinerseits.
Hast du doch offensichtlich selbst erkannt.
Ich hatte mich auf einer ausgewiesenen Ladezone gestellt,
Man sollte schon wissen was man geschrieben hat.
Eine Ladezone erkenne ich alleine schon an einer entsprechenden Eingangspforte bzw. Laderampe. Soviel Intelligenz sollte man schon haben.
Du hast doch selbst ausgewiesen geschrieben. Was soll der Eiertanz jetzt?
Es ist keine Parkfläche. Herzlichen Glückwunsch zu der Erkenntnis. Dann hast du da auch nichts zu suchen, es sei denn, du bist ein Lieferant und hast Ware geladen die du abladen willst.
Da du die Kerze in die Diskussion eingeworfen hast, sage ich einfach mal das du wohl offensichtlich deine Kerze gerade nicht bei dir hattest.
Neuer Account und gleich so trollig auftreten. Das spricht nciht für dich., Ich bin jetzt raus hier.
Sei lieber froh, dass dir nicht noch die vergebliche Anfahrt der Lieferanten in Rechnung gestellt wird.
vielleicht solltest du Parkplatzwächter werden, mal darüber nachgedacht?
Auf gar keinen Fall. Es interessiert mich nicht die Bohne, wer wo und warum parkt. Es sei denn, ich werde blockiert, oder soll solche Autofahrer wie dich bewachen.
Ok, mal angenommen ich hätte etwas geliefert, vielleicht war ich Kurierfahrer und habe eine Express Sendung zugestellt?
Liefertätigkeiten erkennt man üblicherweise daran, dass aus dem geöffneten Laderaum eines Fahrzeuges Ware entladen wird und diese von einem Marktmitarbeiter entgegengenommen wird. Du hast dann ja auch den abgezeichneten Lieferschein, mit dem du das belegen kannst.
Achso, der Empfänger nimmt dann also die Sackkarre entgegen und bringt sie wieder zurück wenn er die Ware bei sich eingelagert hat. Natürlich habe ich einen Lieferschein, der geht aber niemanden etwas an, es ist Datenschutz!!!!
Also Anwalt könntest du nicht werden. Danke für deine Sinnlosen Antworten
Das Gelände ist nicht öffentlich sondern gehört zum Supermarkt. Das Knöllchen ist berechtigt.
Wenn ich meinen Garten nicht einzäune, ist es trotzdem kein öffentliches Gelände sondern gehört mir und ich habe natürlich das Hausrecht.
Wenn es nicht öffentlich ist, dann ist das Halteverbotzeichen, was ja eh nicht der Norm vom einen Echten Verkehrzeichen entspricht, auch nicht gültig!
Du meinst jetzt ernsthaft, dass du nicht zahlen musst, weil du in der (Ent)ladezone geparkt hast? Da muss ich dich enttäuschen
ja genau, zumal die AGB für die Ausgewiesenen Parkplätze gelten.
Was ist wenn ich am Fahrbahnrand geparkt hätte.
Und was wäre wenn ich tatsächlich etwas geliefert habe?
Ein Schild, noch dazu mit der Aufschrift "Ladezone" an einem privaten Gebäude, ist KEIN Verkehrsschild, natürlich darf jeder so ein Hinweisschild an seine Hauswand schrauben. Keine Behörde interessiert das.