Thema Supermarktknöllchen. Ich hatte mich auf einer ausgewiesenen Ladezone gestellt, wo ein nicht genormtes/ verifiziertes "Halteverbot zeichen" auf einer Großen Tafel mit Zusatzbezeichnungen abgebildet war.

Der kleine Hinweis, "Lieferverkehr-Frei" war auch noch drauf zu lesen.

Nun ist es ja so, das die Supermärkte ja Ihre AGB haben und Fleißig die Knöllchen verteilen wenn jemand länger Parkt oder die Parkscheibe nicht hinterlegt hat.

Ich habe jedoch nicht den Parkplatz benutzt, sondern die Ladezone, jetzt hatte ich den Herrn dabei erwischt wie er mir das Knöllchen an die Windschutzscheibe stecken wollte.

Ich hatte dankend abgelehnt und ihn gefragt, für was er mir das Knöllchen jetzt geben möchte? Ich habe doch kein Parkplatz benutzt, sondern stand in der Ladezone wo das halten verboten ist.

Die können mir doch kein Ticket geben, Ich habe doch den Parkplatz nicht benutzt, oder?

Und ein Halteverbot, ein künstliches Halteverbot können die doch auch nicht ahnen. Das wäre doch Amtsmissbrauch, oder etwa nicht?

Zumal ich auch der Meinung bin das diese Gelände Öffentlicher Verkehrsraum ist, denn wenn dieses Grundstück nicht durch ein Tor, Kette. Zaun oder Schranke unzugänglich gemacht, ist es Öffentlich!

Sonst könnte man ja auch Schwarz Autofahren, geht ja nicht.