Autounfall bitte um schnelle Antwort, mache mir Sorgen?

Guten Tag alle zusammen!

Hatte heute einen Unfall jetzt trage ich sorgen und Angst um die Kosten, weil der Polizist sein Meinung aus dem nichts äußerte.

Ich hoffe, ich werde es gut genug beschreiben.

Es war in einem Ortsgebiet wo es 50 km/h erlaubt ist . Die Straße ist einspurig und jedoch gibt es Platz für 2 Autos, auf der rechten Seite gibt es Parkplätze wo man komplett einlenken muss um zu parken. Da es ein Gegenfahrbahn auch gibt, fuhr ich rechts jedoch mit genug Abstand gegenüber die parkende Autos. Dann merkte ich das links neben mir ein Auto sehr knapp wird . Hab zuerst geglaubt sie wolle überholen doch anschließen ist sie mir reingefahren. Sie hat direkt nach dem Unfall rechts eingeparkt. Wo ich denn Krach gehört habe, bremste ich jedoch rollte ich weiter da mein hintere Felge kippte. Ich habe ein Streifenschaden (Fahrerseite) angefangen von vorderen Felge (vordere Stoßstange hat nichts) bis zum hinteren Stoßstange. Sie hat einen Schaden (Beifahrerseite) vorne Stoßstange, Felge und Kottflügel.

Ich fuhr ganz normal so wie es sich’s gehört meine Straße entlang, ich weiß echt nicht von wo sie gekommen ist. Bitte um euere Meinung!

Sie wollte parken hat mich aber nicht gesehen gehabt, ist ihre und ihrer Beifahrers Aussage.

Ich hatte mir das Auto vom Onkel ausgeborgt und musste Mutter abholen. Jetzt mach ich mir Gedanken weil sie ein Beifahrerin hatte und sie sagte genau dass gleiche und der Polizist meinte zu mir „Rechts überholen geht mal gar nicht vor allem nicht schnell“. Ich war weder schnell noch hab ich jemanden überholt. Jetzt hab ich dass Gefühl dass ich alleine bin und alle gegen mich. Bitte um Antworten und Meinungen.

Liebe Grüße

Polizei, unfallschaden, Auto und Motorrad
Fahrrad auf dem Gehweg oder Straße?

Hallo,

also ich war heute auf dem Rückweg nach Hause, und bin mit den Fahrrad auf den Gehweg gefahren, und dann würde ich von einem älteren Paar aufgehalten, da es halt nicht meine Fahrbereich ist. Und würde als "dumm", "gefährlich", "rücksichtslos" bezeichnet, und die meinten ich sollte mit den Autos fahren, und wenn sie mich ein zweites Mal so sehen, werde sie die Polizei rufen.

Soweit so klar.

Jetzt was zu mir: Ich mag es überhaupt nicht auf dem Gehweg zu fahren, da ich ständig angemeckert werde, ich klinge nicht (ich möchte nicht, das Menschen sich erschrecken), ich fahre wie eine Schnecke, wenn Menschen vor mit sind, da ich sie nicht stören möchte, und die Gehwege sind so rau. Aber dennoch nehme ich manchmal die Gehwege, da die Straßen eng sind. Aber klar kann immer noch da ein Fahrrad passen, wenn bloß daneben keine Autos geparkt wären, welche die Straße noch enger machen. Also muss ich immer eine leichte Kurve machen, da bei jeden 15 Meter ein Auto steht. Und ich merke bei engeren Straßen, da sind sogar die Autofahrer genervt sind.

Also ich habe das versucht den Paar zu erklären, dass ich sie verstehe, aber ich will diesen engen Weg nicht riskieren, aber sie hielten mich für dumm und waren ganz schön wütend. Als ich meinte meine Schwester ist schon einem hingefallen sein und ich innerhalb einer Woche angefahren wurde, meinte die Dame "Pech gehabt, wäre ich der Autofahrer würde ich zweimal anfahren. Wie kann man sooo dumm sein?"

Die Frage jetzt, hat der Paar meine Erklärung sind verstanden, da es der reinste Schund ist oder habe ich schon eine verständnisvolle Erklärung gegeben?

Also ich weiß, was die sagen wollte, aber zwischen einem fahrenden Auto und einem geparkten Auto bleibt für mich 0,5 m höchstens (da manche Auto sehr nah fahren)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. aufklären, denn ich traue mich jetzt nicht mehr raus zugehen mit den Fahrrad, da mein Verhalten ein unverständlicher Fehler ist und ich dumm sei. Und ich hoffe eine dritte Meinung könnte behilflich sein.

Sport, Fahrrad, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Gesellschaft, Auto und Motorrad
Rotblitzer und Geschwindigkeit, gesondertes Fahrverbot?

Hallo zusammen,

Durch einen Momentversagen meinerseits bin ich vor 4 Tageb bei Rot geblitzt worden durch einen fest installierten Blitzer. Um so ärgerlicher da ich die Strecke zur Arbeit seit 10 Jahren fahre. Kann man nun auch nicht ändern,das Strafmaß mit 1.Punkt,einem Monat Fahrverbot und dem Bußgeld ist mir bekannt. Von einer Gefährdung kann keine Rede sein da die Kreuzung leer war,keine Autos und keine Fußgänger.

Immernoch im Gedanken an diesem Verstoß und wie ich am besten die 4 Wochen Fahrverbot überbrücken kann bin ich dann zu allem Überfluss gestern in einer 30er Straße mit ungefähr 38km/h,also ungefähr 36km/h nach Toleranz von einem mobilen Blitzer erwischt worden. Ich habe mich in Grund und Boden geschämt.

Ich wurde im Juni diesen Jahres mit 3km/h zu schnell geblitzt,außerorts.

Sprich dieses Jahr:

2x Verwarngeld der niedrigsten Stufe ohne punkte ohne Fahrverbot

1x Rotblitzer mit 1 Punkt und 1Monat Fahrverbot.

Die Meinungen im Netz dies bezüglich gehen sehr weit auseinander. Es geht um das Thema "Beharrlichkeit" das besagt das mehrere Verstöße in kurzen Zeiträumen zu einem gesonderten Fahrverbot führen können. Die Aussagen hierzu im Netz sind unterschiedlich, mal wird davon gesprochen das Vergehen über 26km/h für Beharrlichkeit herangezogen werden andere sind der Meinung das nur zwei gleiche Delikte in kurzer Zeit eine Beharrlichkeit ausmachen. Z.b. 2x Geschwindigkeit oder Abstabd etc.

Durch den Rotblitzer ist es meiner erster Punkt,hatte noch nie einen. Fahre auch in der Regel angemessen,war ein Momentversagen meiner seits mit dem Rotblitzer.

Muss ich hier schon mit einem gesonderten Fahrverbot rechnen wenn die Behörde mir hier Beharrlichkeit vorwirft oder kann man in diesem Fall nicht davon sprechen?

Lg

Geschwindigkeit, Recht, Blitzer, rotlichtverstoß, Auto und Motorrad
Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.

Und jetzt kommt der "dicke Hamner":

Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.

Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.

... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.

Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.

Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.

Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.

Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.

Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.

Hier meine Fragen an die Community:

Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?

1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.

2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!

3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?

Recht, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehr, Unschuldig, falsche Verdächtigung, Auto und Motorrad

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