An der Schule aus medizinischen Gründen Stuhl fordern?

Moin,

ich habe in letzter Zeit ein Problemchen, welches da ist wie folgt: Ich bin 16 und gehe noch in die Schule, bin aber annähernd 2 Meter groß und habe öfters auch mal mit Kreuzschmerzen zu kämpfen, zwar kein Hexenschuss, vor allem Probleme mit den Wirbeln. Bin auch schon beim Physiotherapeut.

Der Knackpunkt ist, wenn ich in der Schule Rückenprobleme kriege, bringen mich die Stühle in unserer Schule um. Schule liegt im alten Kloster, in den neuen Trakten ist es nicht ganz so schlimm, aber die Stühle in unserem Gebäude sind recht alte Holzdinger. Und was mich angeht viel zu klein, die Rückenstütze endet einfach in einem Bereich der mich nicht stabilisiert, wenn ihr versteht was ich meine... Als mein Vater (mit ähnlicher Größe) mal auf Elterntreffen war hat er mich gefragt wie ich das aushalte, bin mir also sicher, dass ich nicht nur pingelig bin.

Ich habe mich auch mal in der Klasse umgeschaut, die Stühle ermöglichen nach allgemeiner Ansicht gar keine normale Sitzhaltung, auch nicht für durchschnittlich große Schüler, aber da sich eh jeder hinflätzt wie er will stört das niemanden. Mich egtl. auch nicht, außer an solchen Tagen wie geschildert, und die restliche Zeit kann ja auch nicht gut fürs Kreuz sein....

Meine Frage: *Am Arbeitsplatz kann man mit einem Attest ja einen "medizinisch benötigten Stuhl" anfordern, da Arbeitgeber für den Arbeitsplatz ja verantwortlich ist.

Kann ich so etwas auch von einer staatl. Schule fordern (es geht ja wirklich um meine Gesundheit, hab auch Haltungsschaden) bzw. mache ich mich da lächerlich oder muss vor Gericht ziehen? Und wenn ja, wie regelt man das?*

Würde mich sehr über Antworten freuen, der heutige Tag war die Hölle, aber als ich dann längere Zeit stand gings wieder, auch waren die Stühle in der Physik ertragbar... :)

mfg, Nauticus

Medizin, Schule, Rückenschmerzen, Arbeitsplatz, Recht, Arbeitsrecht
Kann ich bei einer Vertrauensarbeitszeit mit sehr viel Überstunden an Brückentage zuhause bleiben?

Hallo.

Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, in der es laut Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit auf 40 Wochenstundenbasis gibt. Leider wird laut diesem Vertrag sämtliche Mehrarbeit mit der monatlichen Vergütung komplett abgegolten. Da wir Projekte abwickeln, werden diese 40h permanent überschritten. Im Schnitt liege ich so bei 46h bis 48h die Woche. Zum Abbummeln bleibt leider auch keine Zeit, weil permanent irgendwelche Sachen dringenst erledigt werden müssen.

Als ich meinen Chef neulich fragte, ob ich die Brückentage im Mai zum Abbummeln der Mehrstunden nehmen dürfte, verneinte er es und meinte, wenn ich frei haben wolle, solle ich Urlaub nehmen.

Obwohl es "Vertrauensarbeitszeit" heißt, vertraut uns der Chef nur dahingehend, dass wir permanent neun bis zehn Stunden im Büro sein müssen und auch darüber hinaus per Telefon erreichbar.

Nun meine Frage: Auf dem von mir geführten und bei meinem Chef gesammelten Arbeitszeitnachweisen der letzten Monate sind übelst viele Stunden zuviel darauf. Kann ich mit Verweis an meinem Chef auf die Vertrauensarbeitszeit und des Stundennachweises einfach an einem der Brückentagfreitage zuhause bleiben, ohne dass er mir mit Abmahnung oder Schlimmeren kommen kann? Ich sehe es einfach nicht ein, ihm laufend Mehrarbeit ohne Chance auf eine Gegenleistung zu schenken...

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer kurzfristig dabei weiterhelfen könnte, da der nächste Brückentag schon Ende dieser Woche ist.

p.s.: Ich habe noch nicht gekündigt, aber der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitszeit, Brückentag, Mehrarbeit
Dürfen mich Mitarbeiter inkl. Chef unter Druck setzen während einer Krankschreibung?

Ich versuch mich jetzt mal kurz zu fassen:

Ich hab seit längerem ziemliche Probleme bei der Arbeit. Ich arbeite seit fast zwei Jahren dort, vor ca. 6 Monaten hat mich der Chef zum ersten Mal angeschriehen. Naja, er ist Choleriker und hat warscheinlich sonst Probleme, ich hab das also nicht so auf die Goldwaage gelegt. Seit dem kommen so gut wie täglich iwelche Kommentare, die zwar an sich nicht schlimm sind - jedoch gehäuft fühle ich mich jetzt täglich unwohl bei der Arbeit. Ich habe in den zwei Jahren vielleicht insgesammt 15 Arbeitstage gefehlt, weil ich eine Zeit lang ein sehr schwaches Immunsystem hatte, das behandelt habe und seit sicher 6 Monaten nicht mehr gefehlt habe, es sei denn ich habe Ferien drann gegeben.

Ich bin vor 2 Wochen krank geworden, hatte Scharlach mit hohem Fieber plus ich hatte dann noch einen Nervenzusammenbruch, bei meiner Mutter wurde Brustkrebs diagnostiziert und einer Woche zuvor wurde mein Vater am Herzen operiert. Es wurde also alles zuviel für mich. Die Ärztin hat mich 2 Wochen krank geschrieben.

In der ersten Woche hatte ich meine Ruhe, die Arbeit hat es akzeptiert und auch "Verständnis gehabt", jetzt in der zweiten Woche bekomme ich ständig SMS's von den Mitarbeiterinnen, ob ich schon früher kommen kann, da sonst leider jemand für mich am Samstag einspringen muss, ich habe mit der Chefin telefoniert, sie meinte es sei "asozial" den Arbeitskollegen gegenüber, krank zu sein usw. Ich wollte schon seit Montag wieder zur Arbeit, weil ich genau davor Angst hatte, jedoch haben mir Famile und Freunde davon abgeraten, Versicherungsgründe und auch dass es gehen muss, wenn eine Mitarbeiterin krank ist, und ich jetzt auf mich schauen soll.. Ich weiss einfach auch nicht mehr, was ich tun soll.

Wer ist im Unrecht: Ich, die krankgeschrieben bin oder die Mitarbeiter und die Chefin, die wollen, dass ich trotz Krankschreibung zur Arbeit komme?

Arbeitsrecht, Krankheit
kranke Kollegen nach Hause schicken

Bei mir im Büro gibt es eine Kollegin, die seit ein paar Tagen schon extremst erkältet sit. Das heißt sie sitzt hier mit Tropfnase und mehr oder weniger Dauerhusten. An zwei Tagen ist Sie bereits früher Heim gegangen, weil sie wegen Kopfschmerzen und Schwindel einfach zu fertig war, taucht aber am nächsten morgen wieder auf. Obwohl mehrere Kollegen und auch unser direkter Vorgesetzter ihr schon deutlichst gesagt haben, dass dieses Verhalten nicht förderlich ist - weder für sie und ihre Gesundheit noch für die restlichen Mitarbeiter und letzten Endes die Firma - weigert sie sich energisch dagegen zum Arzt zu gehen um sich ihre in den Augen aller Kollegen und des Vorgesetzten erwiesene Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen um sich zu Hause im Bett auszukurieren. Statt dessen kommt Sie also lieber hier ins Büro und steckt die anderen Mitarbeiter auch noch an - was sich mittlerweile schon in weiter verbreitetem Husten und Taschentuchkonsum bei den Kollegen bemerkbar macht.

Da dieser Person offensichtlich die Einsicht fehlt, dass Ihr Verhalten in höchsten Maße unkollegial ist und gefühlt sogar schon an einer Art Körperverletzung heran reicht, stellt sich nun die Frage, was man gegen dieses Bazillenmutterschiff tun kann.

Kann der Chef diese Kollegin nach Hause schicken? Was kan ich als Mitarbeiter tun um diesen potentiellen Infektionsrisiko zu entgehen? Muss mein Arbeitgeber mich nicht vielleicht sogar davon schützen (Thema Sicherheit am Arbeitsplatz, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers)? Wer kennt Präzedenzfälle?

Arbeitsrecht
400 Euro Pizzalieferant -> Versicherung, privaten PKW dienstl. nutzen

Zur Beschreibung

  • Ich möchte als Fahrer einer Pizzeria auf 400€ Basis anfangen.

Problematik:

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter versichert
  2. Was ist bei einem Unfall während der Arbeit
  3. Rechnet sich das überhaupt?

  • Zur Story

Ich wollte den privaten Wagen meiner Mutter nutzen, nur stellt sich die Frage ob ich im Falle eines Unfalls versichert bin und ob die Versicherung bzw. der Arbeitgeber bei einem Unfall den Schaden zahlt. Zudem ist lediglich meine Mutter ist über den Wagen versichert, muss ich eine zusätzliche Versicherung abschließen / der Versicherung mitteilen ob ich mit dem Wagen fahre? Meine Mutter sagt mir ich müsse 30€ / Monat für die Versicherung extra berappen und mein Vater erzählt mir dass ich bei 5,5 Liter/100km mit 11,0 Litern/100km rechnen soll, wegen Abschreibungen und Ölwechsel & Co., soll man so hoch rechnen?

Doch ich weiß genau, die beiden wollen mir das nur ausreden und mein Vater erzählt mir auch, dass ich im Fall eines Unfalls nicht erwarten soll vom AG geld zu bekommen, ich soll den AG nach einer Versicherung fragen für Angestellte mit PKW fragen und ich müsse das Auto bei meiner Versicherung extra melden dass ich es dienstlich/für die arbeit nutze und wiederum einen Aufschlag nutze.. Ich glaub ihm das alles nicht, weil er immer Fakten erzählt die viel Quark enthalten und den Rechthaber spielt. Selbst wenn man mit Gesetztestexten um sich schmeißt, lenkt er ab.


Was muss ich alles beachten wenn ich dort arbeiten möchte: Folgende Vorraussetzungen:

  • Fahrzeug ist auf Mutter versichert

  • Ich bin derzeit nicht mitversichert / weder bei der Vers. angemeldet.

    • Ich bin 18 Jahre alt und besitze seit Januar den Führerschein
  • Fahrzeug ist auf Mutter angemeldet

  • Ich nutze es als Dienstwagen für die Pizzeria (die haben keinen Firmenwagen)

  • Ich arbeite auf 400€ Basis

  • Meine Beschäftigung wird aus schultechnischen Gründen nur max. 3 Monate dauern


Alle Fragen nochmals zusammengefasst (unter obigen Voraussetzungen):

  1. Bin ich im Falle eines Unfalls ohne zusätzliche Angaben versichert?

  2. Wer zahlt im Falle eines Unfalls ?

  3. Ist eine Zahlung des AG im Falle eines Unfalls zu erwarten?

  4. Kann man bei 5,5Liter/100km mit 11 Litern rechnen (Abschreibung & Co) oder ist das zu viel?

  5. Was muss man der Versicherung alles angeben wenn ich das eigtl. privat genutzte Fahrzeug für einen 400€ Basis Lieferservice nutze?

Lieben Gruß

Mikey

P.S. Wenn ihr noch ein paar richterliche Urteile bzw. Gesetzestexte im Hinterkopf habt, würd es mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar nennen könnt. Ich dreh sonst bei der Diskussion mit meinem Vater durch. ;)

Beruf, Job, Versicherung, Minijob, Arbeitsrecht, Benzin, BGB, Firma, 400 Euro
Bestätigung oder Bescheinigung fürs Finanzamt über Fahrtätigkeit oder Auswärtstätigkeit?

Hallo Usergemeinde , Ich suche einen versierten Rat von einem Lkw Fernfahrer . Bin bis zu meiner Krankschreibung wegen bösartigem Blasenkrebs und Prostata Karzinom im vergangenem Juni 2011 in einer kleineren Spedition im Fernverkehr 12 Jahre unterwegs gewesen .Ich wurde nach einer 6 stündigen OP zu 80% als Schwerbeschädigt eingestuft. Die Ablichtung von dem Schein für Schwerbeschädigte hat sich mein Chef abgelichtet . In all den Jahren vorher reichte immer über Lohnsteuerhilfe Verein Bayern E.V. ein Schein welcher die Überschrift hatte : Bestätigung über Fahrtätigkeiten bei Kraftfahrern . Anfang Februar dieses Jahr brachte mir mein Chef die Kündigung . Da er aber vor der Kündigung hätte beim Integrationsamt einen Antrag stellen müssen ob er mich entlassen darf , was er nicht tat und er ausserdem auch nix von Urlaub bezahlen oder Abfindung habe ich ihn auf Anraten vom Krebshilfeverein verklagt .Am 2.4.2012 war die erste Verhandlung. Jetzt spielt mein Chef "Kindergarten" kleine Gruppe ;-) und sagt das der oben genannte Schein nicht reichen würde . Er verlangt einen von mir ausgefüllten Schein , mit der Überschrift : Bescheinigung "Auswärtstätigkeit" . Nun meine Frage ist das richtig ? Und ausserdem soll ich obwohl ich einen festen Bruttolohn hatte will er auch noch das ich die Folgeblätter ausfülle ,das heist für jeden Arbeitstag wo ich überall war. Also Zeitraum + Einsatzort + Tage + Kilometer einfach . Weis jemand ob er das verlangen kann ? Danke im Voraus für eure Bemühungen .

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Arbeitsrecht, Arbeitgeber
Arbeitsunfall - gBG spricht von Vorerkrankung - verweigert Leistung

Hallo Zusammen,

ich bin vor zwei Jahren bei der Arbeit beim Müll entsorgen (gehört auch zu meiner beruflichen Tätigkeit) draußen, auf Glatteis ausgerutscht.

Ich war auch im Krankenhaus und es wurde vorerst festgestellt, dass da nicht wäre. Am Ende hat sich rausgestellt, dass ein Wirbel angeknackst ist. Ich habe seit dem Unfall auch höllische Schmerzen. Von der Berufsgenossenschaft habe ich bis vor 3 Monaten Physiotherapie bezahlt bekommen.

Seit 3 Monaten aber bekomme ich keinerlei Leistungen mehr. Keine gesundheitsfördernden und Geld habe ich sowieso nie bekommen.

Der Grund ist das Ergebnis eines Gutachtens in dem steht, dass ich als Vorerkrankung Osteoporose habe (was ich bis dahin nicht wusste) und dass ich vor dem Unfall einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte (von dem ich übrigens auch nichts mitbekommen habe).

Meine konkrete Frage ist: Ist ein Arbeitsunfall in diesem Sinne nicht gleich ein Arbeitsunfall. Also er ist während oder durch die Tätigkeit im Arbeitsplatz passiert und ich habe immer noch beschwerden.

Da könnte ich auch von irgendwo runter fallen und mir mein Arm brechen und man würde begründen, dass es an der geringeren Festigkeit meiner Knochen gegenüber dem Stein liegt, auf den ich gefallen bin, und mir deswegen nichts zahlen.

Ich hoffe das ist verständlich erklärt und, dass mir jemand einen juristischen Rat geben kann.

Mfg und Danke

Kralinho

Leistung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, vorerkrankung
Mit kaputten Händen Berufsunfähig

Moin Moin!

Ich habe eine Ausbildung als Krankenpfleger gemacht. Gegen Ende meiner Ausbildung (Nach der praktischen Prüfung) stellte ich mit erschrecken fest, das meine Hände anfingen Bläßchen zu bilden, angeschwollen, die Bläßchen aufplatzten, Rötung und Schuppungen etc.. So weit so gut, Ich ging zum Hautarzt der schließlich die Berufsgenossenschaft eingeschaltet hat. War dann nach einer ca. dreiwöchigen starken Behandlung mit Kortison etc. wieder Arbeitsfähig und meiner Hände waren nahezu abgeheilt. Das war im August 2011. Nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen war und Ich einen Guten Job gefunden hatte, arbeitete ich dort ca. 1 1/2 Monate dann fingen die Probleme mit meinen Händen wieder an.

Ich suchte mir einen neuen Hautarzt, da ich für den Job in eine neue Stadt gezogen war. Sofort wurde ich Krank geschrieben, mein ehemaliger Arbeitgeber (dazu gleich mehr) war sehr freundlich und nett, unterstützte mich beim Beschaffen von PflegeMitteln etc. Aber als sich nach einem Monat immernoch keine Besserung einstellte, musste mein Arbeitgeber a.D. mich kündigen. Da sich keine Besserung einstellte fing ich an eine Teilstationäre Therapie in der Hautklinik durchzuführen.

Als ich merkte das sich eine Besserung einstellte, schrieb ich Bewerbungen und bekam eine neue Stelle in einem Krankenhaus. Dort war ich wieder nur 1 1/2 Monate bis meine Hände anfingen wieder aufzuplatzen. Das gleiche Spiel fing von vorne an, seit Mitte Februar bin ich Arbeitsunfähig, wurde gekündigt und zu allen Überfluss muss ich Mitte April zu dem Medizinischen Dienst, da die Krankenkasse vermutlich denkt ich habe nur keine Lust zu arbeiten und mir das Krankengeld streichen will.

Mein Plan war und ist, ein stationärer Aufenthalt in einer Dermatologischen Klinik von dreiwöchiger Dauer und anschließend ein erneuter Arbeitsversuch in/an einer Psychatrischen Einrichtung (weil ich dort niemanden Waschen muss und mir nicht so oft die Hände desinfizieren muss). Der Termin ist am 8.5 dieses Jahr.

Mittlerweile, wie ihr euch sicher auch vorstellen könnt, sind meine Hände dermaßen vernarbt (wegen der ständigen offenen Stellen) und sowas von Kaputt das ich nur noch weinen könnte. Ich fühle mich dermaßen Miserabel das ich das ganze am liebsten beenden würde und dabei jede Möglichkeit in betracht ziehe. Ich fühle mich von den Institutionen, die mich eigentlich unterstützen müssten total in Stich gelassen. Ich habe absulut keinen Rat mehr wie ich weiter vorgehen könnte.

Ich bitte euch um Antworten in denen ihr alle Möglichkeiten schreibt, nichts ist zu abwegig. Egal ob Ideen für Arbeitsstellen, Therapiemöglichkeiten oder sonstiges.

Meiner bisherige Therpie:

  • Puva Bäder mit Lokaler Bestrahlung
  • UV A/B Bestrahlungen
  • Kortison Therpie
  • Iontoforese Bäder
  • Diverse Pflegemaßnahmen

Freundliche und verzweifelte Grüße

Eddy

Medizin, Pflege, Diagnostik, Haut, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Arzt, Klinik

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