Chef verweigert Urlaubsgenehmigung, da Vertreter den U-Antrag nicht abzeichnet

Guten Tag an alle Forianer, in unserer Firma wird Urlaub folgendermaßen beantragt: Man füllt ein Formular mit Daten, Urlaubstagen etc. aus, lässt seinen Vertreter dieses Blatt abkürzeln, der sich damit gleichzeitig verpflichtet, in der Zeit im Büro zu sein, in der ich in Urlaub bin. Danach erhält der Chef diesen Vordruck und genehmigt den Urlaub. Anschließend erhält man den vom Chef abgezeichneten Urlaubszettel genehmigt zurück. Somit muss mein Urlaubsantrag von meiner Kollegin und meiner Chefin genehmigt werden. Nun beantrage ich Urlaub für die Osterferien 2013. Meine Kollegin (Vertreterin), die ansonsten meinen Urlaubszettel abkürzelt und damit meine Vertretung sicherstellt, weigert sich nun, sich so weit im voraus festzulegen und sagt mir, dass sie meinen Urlaubsantrag noch nicht unterschreiben kann, da sie sich jetzt noch nicht dazu außern kann und selber höchstwahrscheinlich auch in den Osterferien weg will; sie weiß nur noch nicht, welche der beiden Osterferien-Wochen sie nehmen wird. Ich möge mich noch bis Anfang 2013 gedulden. Meine Kollegin und ich sind beide an die Schulferien gebunden: sie durch Kind und ich durch einen Ehemann, der Lehrer ist. Da ich meinen Urlaub bereits jetzt plane (und jetzt buchen möchte), fühle ich mich wenig motiviert, mit der Beantragung meines Urlaubs noch 5 Monate zu warten, um mich dann mit ihr darüber zu streiten, wer welche der beiden Oster-Urlaubswochen bekommt. Ich könnte mich jetzt bereits auf die zweite Woche festlegen - aber, wie geschildert, möchte meine Kollegin nicht unterschreiben. Was ist zu tun, um Eskalation zu vermeiden, um den Urlaub bereits jetzt genehmigt zu bekommen, damit wir günstig buchen können? Meine Chefin möchte dazu keine Stellung nehmen und sagt einfach "macht das unter euch ab". Danke für Euer Feedback und liebe Grüße gabih4

Arbeitsrecht
Kann man mich zu einer arbeit zwingen die ich nicht machen will?

Hallo liebe Gemeinde,

Hab folgendes Problem ich befinde mich derzeit in einer maßnahme die mir eigendlich helfen soll arbeit zu finden...

nun ja das macht sie auch aber sie Will mich nun dazu bringen (zwingen) Im Call-Center zu arbeiten. Nur weil sie aufgrund Meiner Behinderung keine Bessere Lösung finden. Ich hab eine Büroausbildung um Genau zu sein Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft (nach irgend so einem Paragrafen für behinderte menschen) nunja ist gut und schön nur finde ich dort nichts was ich auch sagen muss das ich eine Legasthenie habe (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) fällt ja auch bestimmt schon auf.

So ist es also mit meiner schwäche recht schwer was zu finden ohne das es nicht auffallen würde. leider

Nun soll ich aber im Call-Center arbeiten was ich als einzigstes Ablehne weil ich mit fremden menschen nicht Telefonieren kann (regel recht panik davor) nur heißt es das gibt es nicht und sowas kann man auch lernen laut aussage meiner maßnahme. Und diese Mitarbeiter und der Chef dort meinen ich soll das nun machen muss nur mindesten 6 Monate durchhalten dann könnte ich die nächste maßnahme bekommen.

Nur ICH will nicht im Call-center arbeiten aber sie sagen mir wenn ich das nicht mache da es ja zumutbar ist würden die den endbericht von der maßnahme so schreiben das ich Keine arbeit angenommen habe die zumutbar war und das mir das Amt dann das Geld streicht zwischen 1-12 Monate (also Komplett laut deren aussage)

Ich benötige also hilfe. und am besten gesetzes text das sie mich nicht dazu zwingen dürfen wenn es aus persönlichen gründen ist bzw. eine abneigung gegen diese tätigkeit.

ich hatte schon im auge das Grundgesetz Artikel 2,4, und 12. Da man diese ja so auslegen könnte das man zu nichts gezwungen werden kann und darf. Bräuchte halt nur noch mehr so das ich das Ablehnen kann ohne viel tra-ra das sie es einfach so hinnehmen müssen und ohne das ich probleme bekomme.

Vieleicht habt ihr auch vorschläge was man noch machen kann als berufsanfänger mit Büroausbildung und mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, bzw. einer Körperbehinderung welche das laufen einschränkt und rücken Probleme, sollte also zwischen Stehen sitzen und laufen sein diese tätigkeit ???

Hoffe Ihr Könnt mir schnell helfen?

hab auch mal das web die letzten tage durchsucht und hab so einen zwischenwert von ca. 1800 € Brutto errechnet (1794,54 €) im bundest durchschnitt aus rund 12000 ergebnissen die das web so her gegeben haben. wenn sie mich also doch zwingen sollte ich das dann ansetzen auch wenn es ggf. nur bei 7,50 € die stunde gibt und so irgendwas bei 11-12 € / stunde wären . aber egal ich bin nicht billig. wenn ich das schon machen soll (muss) dann kann ich auch bissel mehr ansetzen...

Also noch mal zum Thema ich brauche Gesetzes text oder andere Vorschläge haubtsache kein telefon (zumindest nicht sonderlich viel)

Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und danke für das lesen bist hier runter

Gruß

DAS1OSSI

Arbeitsrecht, Gesetz, Call-Center, Grundgesetz, Hartz IV, Zwang
Arbeitgeber zahlt auch nach Gerichtsurteil nicht

Hallo,

ich weiss absolut nichtmehr was ich noch machen soll. Meine Bereitschaft das Geld selbst mit hilfe von... ne meine Gedanken lasse ich mal hier raus. Jedenfalls bin ich komplett verzweifelt. Mein Arbeitgeber schuldet mir 2,5 Monatsgehälter + Überstunden und Nachtzulagen, wir reden von einer knapp 5stelligen Summe. Er hat den ersten Monat bis Ende des Folgemonats nicht bezahlt, hat sich vor meinem Urlaub bei mir entschuldigt und mir versprochen Montags gleich das Gehalt zu überweisen und auch noch etwas drauf zu legen als Entschädigung. Mittwochs hatte ich 2 komplett an der Nase herbeigezogene Abmahnungen in der Post und die Kündigung.
Das ganze liegt jetzt schon ne Weile zurück und ist natürlich beim Anwalt und vor Gericht war ich auch schon. So bei dem Termin erschien der AG nicht, nur sein Anwalt. Über Überstunden und Nachtzulagen will ich nochmal einen Gerichtstermin aber mein Geld würde ich natürlich umgehend bekommen. Passiert ist nix. Keine Reaktion der Gegenseite. Mein Anwalt meinte zwar dies, das und jenes in die Wege zu leiten aber mir bringt das nix. Ich hab seit 3 Monaten keine Kohle mehr, ich hab mir auch noch genau in dem Monat wo kein Geld mehr kam ein Haus gekauft. Mein Anwalt meinte mit den Kontodaten meines AG könnte man das Konto sperren aber die Kontonummer ist nirgends zu finden. Wie sieht das denn bei Lohnpfändung aus? Also kann man nicht an den Auftraggeber des ex AG gehen und dort Geld pfänden lassen? Wenn ich meine Rechnung bei Otto nicht zahle passiert mir das ja auch.

Ich hatte hier zu dem Thema schonmal eine Frage gestellt, damals noch mit ein bissel Galgenhumor aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.

Hoffe hier vielleicht ein paar Anregungen zu bekommen

LG

Arbeitsrecht, Klage, Lohn
Wieviel Tage muss man während Wiedereingliederung arbeiten?

Mein Bruder ist nach einem Unfall seit 9 Monaten krankgeschrieben und möchte nun ab August mit einer Wiedereingliederung beginnen. In der Reha hatte man ihm gesagt, dass er nur die Wochentage arbeiten müsste, die er normalerweise auch arbeitet. Er ist im Einzelhandel beschäftigt. Vor seinem Unfall hatte er jeden Montag und jeden 2. Samstag frei. Dies hat sein Arzt auch in den Wiedereingliederungsplan geschrieben. Sein Filialleiter sah das auch so und hat auch schon den Arbeitsplan aufgestellt. Jetzt sollte sein Chef den Plan vor seinem Urlaub noch unterschreiben, doch er weigert sich. Er sagt ihm vorhin am Telefon, bei einer Wiedereingliederung müsse mein Bruder 5 Tage die Woche arbeiten. Dies sei so vorgeschrieben. So lange dies nicht geändert würde, würde er es auch nicht unterschreiben. Wenn mein Bruder die Wiedereingliederung nicht anfangen würden, meinte sein Chef außerdem, dass man ihm dann bald das Krankengeld streichen würde. Der Arzt von meinem Bruder ist von heute an 4 Wochen in Urlaub und dem Vertretungsarzt ist nichts anderes bekannt, als das was meinem Bruder auch schon in der Reha gesagt wurde. Er wollte daher auch keinen neuen Plan aufstellen. Außerdem kennt er auch seinen eigentlichen Arzt sehr gut unt meinte, dass dieser den Plan wohl auch nicht ändern würde. Bei der Krankenkasse haben wir auch schon angerufen, aber da war keiner mehr da, der sich mit dem Thema auskennt. Der zuständige Sachbearbeiter sei auch erst am Mittwochmittag wieder da, eine Vertretung könnte vorher auch keine verbindlichen Auskünfte geben. Das Problem ist, dass der Chef meines Bruders am Donnerstag für 5 Wochen in Urlaub geht und er dann ja nicht mehr die Unterschrift bekommt. Ich hab auch bei mir in der Personalabteilung nachgefragt, aber die hatten auch noch nie etwas von dieser Vorgabe gehört. Bei uns arbeitet man wirklich nur die Wochentage, die man auch in gesundem Zustand arbeitet. An der Länge der Wiedereingliederung (fast 5 Monate), den Stunden oder sonstigen Vorgaben (z.B. kein Klettern auf Leitern) hatte er übrigens nichts auszusetzen. Meine Frage ist nun, ob es wirklich irgendwo eine schriftliche Vorgabegibt, dass man 5 Tage die Woche arbeiten muss bei einer Wiedereingliederung? Im Internet hab ich nichts finden können auch die schnelle und mein Bruder hat im Moment Probleme mit seinem Internetzugang.

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitszeit, Krankengeld, Krankenkasse
Erfahrungen mit Schwangerschaft im Sicherheitsdienst

Hallo, letzte Woche war ich wegen Unterleibsschmerzen beim Frauenarzt und der stellte fest das ich in der 4. Woche schwanger bin. Mein Problem ist , ich arbeite jetzt erst seit ca. 5 Wochen bei einer Sicherheitsfirma , 12 Stunden Schichten , jede Schicht ist auch Nachtarbeit. Ich dürfte also in dem Objekt nicht mehr arbeiten. Da es eine sehr kleine Firma ist, hat er auch keine andere Arbeit, die ich machen dürfte. Ich habe mich nun für meinen AG erkundigt und finanziell hätte er keine Nachteile, da er alles erstattet bekommt, selbst Arbeitgeberanteil. Da ich nun aber gestern wegen meinem 2 Jährigen Sohn krank geschrieben worden bin, machte er schon einen Riesenterz, da er neimanden hat. Er könnte mehr Personal haben, möchte aber anscheinend auf schnelle Art und Weise reich werden . Er nimmt überhaupt keine Rücksicht darauf das ich einen kleinen Sohn habe, obwohl er das von Anfang an wußte.Er ist auch noch net lange selbstständig , kennt sich mit rein nichts aus, gestern rief er mich noch an, dass er keine Fortzahlung tätigen wird und schimpfte. Ich erklärte ihm das die ersten 6 Wochen die KK bezahlt, irgendwie überhörte er das. Wenn ich ihm nun sage, dass ich schwanger bin, wird er wahrscheinlich komplett austicken und ich habe Angst das Baby zu verlieren , da ich schon 2 Fehlgeburten hatte (durch Streß). Ich habe mit dem Regierungspräsidium telefoniert und die sagten, dass der AG das Beschäftigungsverbot erteilen muß und nicht der Arzt. So nun denke ich aber wird er das nicht tun. Ich kann doch net bei dem Streß arbeiten gehen. Hat jemand Erfahrung von Euch? Kann ich einfach daheim bleiben? Kann der Arzt mich krank schreiben?

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich aufgeschreiben, denn ich bin momentan etwas durch den Wind und habe Angst.

Sicherheit, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Arbeitgeber
darf ich samstagsarbeit ablehnen

Also, diesmal eine vernünftige Frage

Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma, wo ich 30 Stunden pro Woche arbeiten muss.

Dabei ist es meines wissen nach egal, wann ich diese Zeit arbeite, (Ich könnte übertriebengesagt 2 tage durch arbeiten und dann den rest der woche frei nehmen)

bezahlt werden hierbei nur die stunden die ich auch wirklich gearbeitet habe, soll heissen, das ich mal mehr mal weniger verdiene.

nun ja, im Moment bin ich allerdings bei einer Firma eingesetzt, bei der es fast nicht möglich ist, diese 30 Stunden zu erreichen.

Nun kommt meine Frage, kann mir die Firma was, wenn ich hin und wieder zu samstagsarbeit nein sage? Ich mein, es ist mittlerweile nicht mehr so, das ich generell zu Samstagsarbeit nein sage.

Wenn mich mein arbeitnehmer hin und wieder fragt, dann nehme ich meistens das angebot an. Damals, als ich mich bei der Zeitarbeitsfirma beworben habe, habe ich auch direkt gesagt, das ich samstags nur im ausnahmefall arbeite, und er war damit einverstanden, und die samstagsarbeit ist für mich auch selten.

Diese Woche hatte ich mal wieder zu wenig Stunden zusammen bekommen, und habe dennoch die Samstagsarbeit abgesagt, weil ich etwas wirklich wichtiges vorhatte, was nur einmal im Jahr statt findet.

Könnten mir daraus negative Konsequenzen passieren?

Habe gehört das Samstagsarbeit eigentlich freiwillig ist, wenn es im Vertrag nicht geregelt ist.

Danke für eure Antworten im vorraus.

Beruf, Arbeitsrecht, samstagsarbeit
Rechte als Arbeitnehmer wenn EhePartner erkrankt und niemand für die Kids da ist?!

Hallo zusammen,

vorab vielen Dank für eure Mühen !!!!

Folgender Fall:

Meine Ehefrau wurde letztes Jahr sage u. Schreibe 4 mal Operiert Drei mal haben wir es irgendwie hin bekommen das jemand für unsere 2 Kinder da war in der Zeit als ich auf der Arbeit war.

1x jedoch war es überhaupt nicht möglich eine Haushaltshilfe bzw Babysitter zu bekommen.

Habe es dann auch mit meinem Arbeitgeber besprochen... bla bla bla War auch alles Prima... Habe dann 4 Wochen unbezahlten Urlaub gemacht.. Das ist jetzt gut 8 Monate her... in dieser Zeit hat er jede Minute damit verplempert mir zu sagen: das die Firma in der Zeit so viel minus gemacht habe... usw. und das ich keine Überstunden mehr machen würde ... aber vorallem sagte er mir mehr als deutlich das es das erste und letzte mal gewesen sei sonst würde er sich lieber nach jemandem anderen umschauen... War für mich alles soweit Ok weil meine Frau ja soweit das schlimmste hinter sich hatte und auch keine weitere OP nötig wäre.

Heute aber hat meine Frau von Ihrem Arzt gesagt bekommen das die Gebärmutter komplett entfernt werden müsste weil sonst akute Krebs gefahr bestünde... Der eingriff würde einen Krankenhausaufenthalt von mind. einer Woche nachsich ziehen. Am 11.07.12 ist Ihr Termin im KH zur Untersuchung und Aufklärung... und die Termin absprache für die eigentlich OP.

Unsere Kinder sind 2 + 3 Jahre alt. Wir haben keinen Verwandten/Bekannten der sich kümmern könnte für die Zeit in der ich Arbeite.

Kindergarten wäre evtl mit ausnahme möglich von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr.. meine Arbeitszeiten sind aber von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr ausser Freitags (6:30 Uhr - 12:30 Uhr) also auch schlecht...

Urlaub: Wir sind ein Dachdeckerbetrieb mit nur 2 Angestellten. Arbeitgeber kann aus gesundheitlichengründen nicht mehr Körperlich arbeiten.. Darum setzen wir Arbeitnehmer den Jahresurlaub zusammen fest und nehmen immer zur gleichen Zeit Urlaub. Ab 19.07.12 habe ich 2 Wochen Urlaub... Problem ist nur wenn in der Zeit keine OP Termin möglich ist...

Haushaltshilfe von der Krankenkasse? Ehrlich gesagt möchte ich nicht unbedingt das eine Fremde Person täglich in unserem Haus auf unsere Kinder aufpasst usw...

Welche Rechte/Pflichten habe ich als Arbeitnehmer in meinem Fall - Welche Rechten/Pflichten hat mein Arbeitgeber in meinem Fall ?

Es würde sich ja auch nur um ca. eine Woche handeln.

Muss mir der Arbeitgeber in meiner Situation Sonder- / Urlaub oder unbezahlten Urlaub gewähren ? Was wäre noch zu beachten ?

Vielen lieben Dank für eure unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen Kai

P.S.: Keine Ahnung ob es wichtig ist... Arbeitsvertrag ist keiner vorhanden.

Kinder, Arbeitsrecht, Sonderurlaub, Notsituation
Arbeitsamt zwängt mir Jobs auf. Hab ich keine freie Wahl?

Guten Tag gutefrage.net-Community,

ich bin leider seit Ende April arbeitslos nachdem ich Anfang des Jahres meine Ausbildung als Automobilkaufmann erfolgreich abgeschlossen und anschließend direkt als Verkaufsassistent der Verkaufsberater 3 Monate gearbeitet habe. Leider musste meine schnelle betriebsbedingt gestrichen werden. Soweit der Hintergrund.

Ich hab alles mit dem Arbeitsamt geklärt und hatte vor kurzem mein zweites "Beratungsgespräch". Mir wurden per Post vorher zwei Stellen vorgeschlagen die zwar ansatzweise in die Richtung meines gelernten Berufes gehen. Der eine ist aber eine vermittlungs Firma für Zeitarbeiter und die andere ist so klein das schon in der Beschreibung stand das sich ein Disponent mit in der Werkstatt beteiligt... ich habe eine etwas andere Vorstellung von meinem nächsten Job, nämlich möglichst in meinem gelernten Beruf in einem möglichst großen Autohaus zu arbeiten um mir dort für die Zukunft aufbauen zu können und nicht wie bei Minibetrieben nach der Probezeit gehen zu können...

Jetzt verlangt die "nette" Dame vom Arbeitsamt die für mich zuständig ist aber das ich bis zum nächsten Termin mit Ihr, Beweis für eine Ab- oder Zusage dabei habe für die beiden Stellen. Ich habe mich dann natürlich trotz der Abneigung beworben. Die Zeitarbeiter Firma wollte sich mit mir in Kontakt setzen...nur ich möchte dort nicht arbeiten.

Ich hab jetzt ständig Sorgen wie ich das der Dame vom Arbeitsamt erklären kann, dass ich dort nicht arbeiten möchte ohne das Sie mir mit Entzug des Arbeitsgeldes droht oder anderen komischen Dingen. Es kann doch nicht sein das man einfach nach dem Motto "hauptsache man hat irgendeine Arbeit!" genötigt wird.

Ich möchte auch liebend gerne wieder arbeiten, aber ich kann mir doch nicht die Tür für einen möglichen viel besseren Job der mir gefällt zuschlagen lassen, nur damit das Arbeitsamt mir kein Geld mehr zahlen muss (ist ja letztendlich das einzige Interesse welches das Arbeitsamt verfolgt...

Bitte um Hilfe bzw. Ratschläge, ob ich dazu gezwungen werden kann den Job anzunehmen, ob ich das ohne Probleme auch verneinen kann aus den oben genannten Gründen und ob ich mir in Zukunft andauernd über so etwas gedanken machen muss, weil letztendlich bewerbe ich mich ja nur eben für Jobs die mich auch interessieren und wo ich eine Zukunft drin sehe, dann nochmal möchte ich nicht nach so kurzer Zeit einen Job verlieren und somit meinen Lebenslauf versaun.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Krait

Bewerbung, Job, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Sorgen
Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

Ich bin in Berlin als Lehrerin tätig ung benötige für das nächste Schuljahr ein Lehrbuch, dass ich noch nicht besitze. In meiner Schule kann ich das Lehrbuch jedoch nicht ausleihen, da es von den Schülern selbst gekauft werden muss, die Schule also keine entsprechenden Bücher mehr hat. Ich soll es selbst kaufen, das für meine Dienstausübung notwendige Arbeitsmaterial also von meinem Gehalt zahlen. Auch in der Vergangenheit haben berliner Schulen für Lehrer keine Lehrbücher gekauft. Mussten sie aber auch nicht. Denn bis zur Abschaffung der Lehrmittelfreiheit in Berlin gab es pro Klassensatz immer ein freies Lehrerexemplar, so dass ich in der Vergangenheit immer das nowendige Lehrbuch zur Verfügung hatte. Da unsere Schüler diese Lehrbücher nun aber selbst kaufen müssen, gibt es natürlich auch keine Freiexemplare mehr. Es ist für mich nicht akzeptabel, dass von mir verlangt wird, dass ich das für meinen Unterricht notwendige Lehrbuch mit meinem Gehalt bezahle. Schliesslich bringt eine Sekretärin auch nicht ihre eigenen Briefumschläge und Briefmarken mit ins Büro, um die Geschäftskorrespondenz zu erledigen. Daher würde gern wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, mein Arbeitsmaterial selbst zu bezahlen. Oder hat jemand Erfahrungen, an wen ich mich wenden könnte, um dieses Problem zu klären? Eine gerichtliche Klärung, wie in anderen Bundesländern, gab es ja meiner Recherche nach noch nicht zu diesem Thema (Und nein, ich verdiene nicht genug, um das Lehrbuch "von der Steuer absetzen zu können". Ebenso wenig kann ich die Fahrscheine und Eintritte an Wandertagen, die Fahrscheine für Besuche von Schülern an ihren Praktikumsstellen, die Kosten für Lösungsbände, Folien, Folienstifte, Schreibpapier, ... von der Steuer absetzen, die ich ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.)

Schule, Politik, Arbeitsrecht, beamtenrecht, Lehrer
Zeitarbeit: Weiterbeschäftigung im Einsatzbetrieb trotz abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrags

Hallo zusammen,

in sachen Zeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge habe ich mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt und interessiert, zu der ich bis heute aber noch keine Antwort gefunden habe (ohne einen Fachanwalt einzuspannen).

Folgende Situation die sogar jmd. aus meinem Umfeld aktuell betreffen könnte:

Person A ist als Leihkraft bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird bei einem größeren Konzern eingesetzt. Person A hat einen befristeten 1-Jahres Vertrag, welcher am 30.06. diesen Jahres ablaufen würde, also von alleine endet.

Der Einsatzbetrieb (entleihender Konzern) möchte die Leihkraft A gern bis Ende des Jahres beschäftigen und hat dafür sein ok gegeben (sowohl ggü. der Leihkraft als auch dem Verleiher). Nun verlängert die Zeitarbeitsfirma aber den Vertrag nicht und lässt diesen mit dem 30.06. auslaufen (wie gesagt, alles rein theoretisch - daher bitte keine Kommentare wie "passiert doch nicht" oder "ist doch unrealistisch").

Nach deutschem Recht würde die Person A eigentlich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rutschen, sollte sie am 01.07. (ok, eher am 02.07.) zur Arbeit gehen und sich daran keiner stören (PC-Zugang funktioniert weiterhin, Tür-Schlüsselkarte auch). - siehe auch Teilzeitbefristungsgesetz §15/5

Da Person A aber ursprünglich mit der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag hatte und nicht mit dem Entleiherbetrieb, wo der Einsatz weiter läuft stellt sich die Frage:

  • Hat Person A jetzt einen Vertrag mit dem Konzern?
  • Wird der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen unbefristet?
  • Oder kann sich aufgrund dieser Voraussetzung der Arbeitsvertrag nicht alleine entfristen aufgrund Weiterbeschäftigung im Unternehmen?

Ich freue mich über jeden Beitrag von GuteFrage-Mitgliedern die schon mal ähnliche Erfahrungen oder Situationen hatten, ebenso wie von Personalern und Hobby-Juristen.

Beste Grüße - Euer Ravage

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Zeitarbeit, befristung
Schlechtes Bauchgefühl bei neuem Job!

Die Firma in der ich arbeite wurde verkauft und die neue Firma würde die Mitarbeiter übernehmen. Das war Bedingung des alten Chefs, der aus Altersgründen aufhört. Ich habe mich auf die Umstellung gefreut, da ich auch mehr Arbeit dazubekommen hätte. Das erste Gespräch mit dem neuen Chef war nicht gerade aufschlussreich. Schwammige Aussagen über die Arbeitszeit weniger Geld als vorher, sowie weniger Urlaub. Hauptthema waren Überstunden, die aber alle abgefeiert werden könnten. Pausen gäbe es keine wirklichen. Ich hatte keine vollen 40 Stunden vorher gearbeitet und die Aussage war, dass meine Arbeitszeiten so bleiben. Wegen Unsicherheit wollte ich dann schon vor Beginn der neuen Arbeit den Vertrag sehen. Ich hörte nichts. Dann hieß es, dass es noch nicht möglich wäre ihn zu schreiben. Daraufhin teilte ich nochmal meinen Standpunkt mit. Plötzlich ging alles ganz schnell. Die Arbeitszeiten betragen 40 Stunden und prompt kam auch der Vetrag. Darin stand dann, dass 25 Überstunden mit dem Gehalt schon abgegolten wären! Davon war nie die Rede!! Es hieß immer, alle ÜS können abgefeiert werden. Ich wurde dann angerufen, total überrumpelt und sollte eine Entscheidung abgeben. Ich sagte, dass ich das nicht unterschreibe. Man wollte mir dann noch was vom Pferd erzählen, dass das normal wäre mit den ÜS usw. Ich ließ mich aber nicht abbringen und dann hieß es, dass der Teil mit den Überstunden entfernt wird. Plötzlich war auch eine Pause selbstverständlich usw.

Allerdings ist meiner Freude nun in Angst und so ein schlechtes Gefühl übergegangen. Alles in mir schreit "geh nicht da hin!!" Allerdings hab ich auch Angst, dann keinen Job mehr zu finden. Mir ist von morgens bis abends speiübel.

Was soll ich nur machen?

Arbeit, Beruf, Job, Gefühle, Arbeitsrecht, arbeitslos, Gewerkschaft, Betriebsübergang
Kassendifferenzen vom Gehalt abziehen

Hallo

Ich arbeite als Floristin in einem Filialbetrieb. Wir arbeiten im Schichtsystem bis auf wenige Ausnahmen (vor Feiertagen etc) allein, das heisst Kollege A von Beispielsweise 8 Uhr bis 14 Uhr und Kollege B von 14 Uhr bis 21 Uhr.

Alle Mitarbeiter benutzen EINE Kasse. Bis Anfang diesen Jahres hatten wir ein anderes Kassensystem. Bei Schichtwechsel trug die Frühschicht dann ein was sie eingenommen hatte und die Kasse rechnete für die Spätschicht dann quasi von Null an weiter. So konnte jeder sicher sein welche Differenzen er in der Einnahme hatte.

Neuerdings sollen wir unsere Differenzen auf unserem Stundenzettel notieren, diese zusammenrechnen und alles was im Minus-Bereich liegt wird uns vom Gehalt abgezogen (wogegen Plusdifferenzen natürlich nicht ausgezahlt werden). Diese "Vereinbarung" ist NICHT im Arbeitsvertrag aufgeführt und auch dieses Manko-differenz-gedöhns nicht.

Nun...soweit so gut. Mit Einführung unseres neuen Kassensystems kann man zwar immernoch bei Schichtwechsel die Kasse zählen, sie nimmt die Differenz jedoch bis zum Tagesabschluss am Ende der Spätschicht mit.

Das heisst Kollege A hat eine Differenz von -5 € in der Frühschicht, dann hat Kollege B am Abend eben diese -5 € ebenfalls als Differenz aufgeführt und MUSS sie laut unseren Chefs auch genau so auf seinem Stundenzettel notieren.

Nun werden 2 Mitarbeitern jeweils 5 Euro abgezogen obwohl in Wahrheit nur 5 fehlten und einer von beiden nichteinmal die geringste Schuld daran hat. Schwierig wird es auch an Tagen an denen mehrere von uns gleichzeitig die Kasse bedienen. Zwar haben wir alle zum Kassieren unsere Pin Nummer, diese hat aber hauptsächlich den Nutzen um auf dem Kassenbon seinen Namen aufgeführt zu bekommen... Wer an so einem Tag eine Differenz verursacht hat ist nicht nachzuhalten, es sei denn man kann sie sich logisch erklären.

Würden also 3 Floristen gleichzeitig arbeiten und einer von denen macht eine Differenz von -1 € so hätten alle am Abend diese -1 € als Differenz aufzuführen und die Chefs haben ein Plus von 2 Euro gemacht.

Ich bin mir sehr sicher das dies nicht rechtens ist und würde gerne wissen wie ihr reagieren würdet. Hinzugefügt sei das Privatgespräche bzw Unter-4-Augen-Gespräche nahezu unmöglich sind und man eigentlich immer abgeblockt wird. (Am Telefon wird auch gern einfach mal aufgelegt wenn den Chefs gerade nicht nach reden zumute ist)

Arbeit, Gehalt, Arbeitsrecht, Kasse

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