Ich werde kurzfristig ein Dienstverhältnis eingehen und wechsel vom Arbeitnehmer- in das Beamtenanwärterverhältnis.
Ich habe seit 6 Monate die BAV (Betriebliche Altersvorsorge). Auf Nachfragen bei meinem Versicherungsmakler teilte dieser mit, dass ich die Versicherung ab Juni d. J. komplett auf mich privat übertragen soll und selbst weiter zahlen muss (beide Anteile, da der AG ja wegfällt) und ab Januar nächsten Jahres (= also wenn 1 Jahr eingezahlt wurde) die BAV ruhend stellen kann. Dies ginge jetzt noch nicht, da ich noch keinen Rückkaufswert habe. So seine Begründung.
Ich möchte das bisher Eingezahlt nicht "verschenken" durch eine Kündigung.
Meine Frage:
1. Kann ich die BAV auch im Beamtenverhältnis mit meinem Dienstherrn weiterführen?
2. Wenn nein: Muss ich die Beiträge wirklich bis Januar weiterzahlen, damit ich sie ruhend stellen kann?
3. Gibt es evtl. noch eine bessere Lösung für mich als Beiträge für etwas zu zahlen, was ich letztendlich ruhend stellen will?
Vielen Dank für Hilfestellungen...