Folgende Situation ist bei mir eingetreten. Ich habe mit einem Kollegen nach Feierabend noch ein Bierchen getrunken bevor wir abgeholt wurden. Also auch keine Gefährdung zwecks Alkohol am Steuer. Die leeren Flaschen habe ich derweil in meinem Fach in einem Schrank meiner Abteilung verstaut.

Nun begab es sich zufällig, dass mein Chef mal in diesen Schrank hineingeschaut hat und die Flaschen dort gesehen hat. Ich selbst habe davon nichts mitbekommen, weil ich derzeit ausserbetrieblich arbeite und erst wieder in einer Woche im Betrieb bin. Nun habe ich aber schon von einem Kollegen erfahren, dass mein Chef wohl eine Abmahnung aussprechen wird.

Bei uns im Betrieb gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit. Ich würde nun gern wissen wie weit dieses Verbot hier anzuwenden ist. Meiner Meinung nach ist eine Abmahnung hierfür einfach nicht angemessen, auch wenn der Verzehr auf dem Betriebsgelände stattfand. Es war bereits ausgestempelt, keiner von uns beiden musste noch fahren und weder ich noch mein kollege sind jemals alkoholisiert am Arbeitsplatz erschienen.

Weiss evtl jemand Bescheid wie das nun rechtlich aussieht und wie ich gegen die Abmahnung dann vorgehen kann?

lg Markus