Wenn ein Unternehmen verkauft wird (als "Asset Deal"), genießen betroffene Mitarbeiter ja umfangreiche Schutzrechte, zumindest für ein Jahr.
Welche Regelungen gelten jedoch für Führungskräfte? Im neuen Unternehmen wird es vermutlich bereits einen Ein- oder Verkaufsleiter geben. Was also geschieht mit den bisher erreichten Positionen? Fallen sie "unter den Tisch" oder hat das Unternehmen dann eben mehrere Verkaufs- und Einkaufsleiter?
Was ist mit Zeichnungsregelungen (i.V., ppa.)? Bleiben sie erhalten oder verfallen sie ersatzlos?
Ist es zulässig, Kompetenzen zurückzustufen, beispielsweise bisher zugestandene Berechtigungen?
Ich freue mich über jede fundierte, qualifizierte Antwort - danke im voraus!