Darf der Arbeitgeber ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden um kosten zu sparen?

Zum Hintergrund: Mein Kollege hatte einen schweren Fahrradunfall und ist bereits seit ca. 6 Monaten krank geschrieben bzw. liegt immer wieder im Krankenhaus. Nun ist unser Arbeitgeber wach geworden und versucht Geld zu sparen indem er bei der Krankenkasse gemeldet hat, das mein Kollege über der Versicherungspflichtgrenze ist und sich nun angeblich privat versichern muss!

  1. Gibt es ein Gesetz das einem verpflichtet aus der Gesetzlichen Krankenkasse auszutreten und sich privat zu versichern bei überschreiten der Versicherungspflichtgrenze?

  2. Darf dies der Arbeitgeber überhaupt ohne Rücksprache machen bzw. welche Rechte hat der Arbeitgeber überhaupt?

  3. Die Krankenkasse ist doch Wahl des Versicherungsnehmers und somit auch Wahl des Arbeitnehmers oder liege ich in dieser Vermutung falsch?

Vielen Dank im Voraus