ich habe das Kündigungsschutzverfahren gewonnen, mein Arbeitgeber müsste mich demnach beschäftigen......will er aber nicht.....und ist in Berufung gegangen!

Mein Anwalt (Gewerkschafft) meint, wenn ich in dieser Firma wieder arbeiten möchte, wäre es das klügste einfach nichts zu machen und den Landgerichtstermin abzuwarten.

Ich stehe auf dem Standpunkt das ich das Recht auf weiter Beschäftigung notfalls durch einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen würde. Aber mein Anwalt meint wenn ich das machen würde läuft es darauf hinaus das der AG behaupten kann das Arbeitsverhältnis wäre so stark zerrüttet das eine Wiederaufnahme der Arbeit unzumutbar ist, und es läuft dann auf eine Abfindung aus was für mich und meine Situation unakzetabel ist ich möchte auf jeden Fall mein Job wieder haben!

Weiß jemand ob es wirklich das klügste ist einfach abzuwarten ? Und vielleicht noch ganz wichtig..... ob es mir jemand so erklären kann das ich es nachvollziehen kann....weil für mich sieht es im Moment so aus das ich mit dem Urteil der ersten Instanz nichts anfangen kann!

Leider gehen die mir zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch langsam zu Ende, der Rechtsstreit läuft jetzt schon 13 Monate und der Termin vorm Landesarbeitsgericht wird wohl nicht vor Oktober stattfinden.

Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus