Hallo,

angenommen eine Person erhält wegen Dringlichkeit einen Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber bereits unterschrieben wurde, per Email-Anhang zugesendet.

Ist dieser gültig oder, da er nicht im Original vorliegt, ungültig?

Gibt es z.B. gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Signatur, die einzuhalten sind, damit der Arbeitsvertrag rechtskräftig ist?

Danke im voraus & viele Grüße

User5454