Hi,

ich möchte hier die völlig legale und berechtigte Frage stellen, ob in Deutschland arbeitsunwillige Erwachsene Anspruch auf Sozialhilfen haben, wenn sie kein eigenes Vermögen/Unterkunft haben und sonst auf der Straße verhungern müssten. Was sagt das Gesetz?

"Selbst schuld! Das ist unmoralisch, soll gefälligst arbeiten gehen" steht so nicht im Gesetzestext. Auch wenn diese Meinungen sehr berechtigt sind, sind sie hier NICHT gefragt.

Ich möchte die Foren Admins hier explizit darauf aufmerksam machen, dass diese Frage weder illegal, noch einfach zu googlen ist und mit SÄMTLICHEN Forenregeln vereinbar ist. Sollte ein Admin also (einmal mehr) das Bedürfnis verspüren, die Frage aus persönlichen Emotionen/Willkür zu löschen, dann möge er sich doch bitte an die gültigen Forenregeln halten und dies nicht tun. Die Frage ist ohne Zweifel vollständig legitim.

DANKE!!! An alle die sich die Mühe machen bei der Beantwortung der Frage zu helfen, vielen Dank!

Ich wünsche euch einen schönen Abend, Grüßle!