In der Nachbarwohnung wird, vom Vermieter beauftragt, das Bad renoviert. Jetzt arbeiten die dort mit lauten Geräten und Maschinen und stören meine Feiertagsruhe.

Ist es überhaupt erlaubt auf Karfreitag solche Arbeiten durchzuführen? Welches Gesetz kommt dort in Frage? Mein Vermieter kommt mir immer mit diversen Paragraphen, wenn ihm etwas gegen den Strich geht und jetzt will ich ihn auch einmal ein bisschen in die Schranken weisen.

Bitte glaubt nicht, dass ich mich beschweren möchte, weil die Nachbarn ein neues Bad bekommen und ich nicht. Ich teile mir mit meinen Nachbarn quasi 2 Küchen und zwei Bäder und komme mit denen bestens klar. Im Moment benutzen sie unser Bad usw. GAR KEIN PROBLEM. Nur mein Vermieter ist ein kleiner Paragraphenreiter den ich mal ein bisschen einbremsen möchte.