Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.

Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.

Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

Mein Chef zahlt diese nicht.

Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.

  • In der Spätschicht gibt es keine Pause

  • Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet

  • Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.

  • Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.

Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.

Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.

Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

Gibt es Verjährungsfristen?

Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!

An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?

Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nachtschicht, Vergütung, minusstunden
Kann man jemanden verbieten in der Öffentlichkeit über ein zu reden?

Hallo Ihr alle :-)

Habe da eine Frage die mich heute total um den schlaf bringt. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Habe mich mit meinem Alter Arbeitgeber nicht im guten getrennt, im gegenteil.

Er rief nun bei meinem neuen Arbeitgeber an und hat hier Dinge über mich erzählt (zum Teil Dinge die der Wahrheit entsprechen - Er hat die damals durch doofe Zufälle mitbekommen)

Ein Beispiel ist das ich im Betrieb geklaut haben soll. Das Verfahren wurde eingestellt es entsprach auch nicht im geringsten der Wahrheit. Naja und dann eben noch so Dinge wie das ich ein falscher Mensch bin etc. Diese Dinge hat er auch bei meinem jetzigen Kundenstamm erzählt.

Er möchte mich einfach kaputt kriegen und mir das Leben schwer machen. Ich kenne diesen Menschen sehr gut, dass ist sein persönlicher kleiner unsinniger Rachefeldzug.

Das Problem ist das diese kleinen Spielerein für mich wirklich Existenzgefährtend sind. Ich bin noch in der Probezeit und mein neuer Arbeitgeber ist von diesen Unruhen nicht wirklich erfreut. Auch meine Kunden finden es natürlich etwas seltesam wenn soetwas an sie herangetragen wird.

Meine Frage: Kann ich gesetzlich meinen alten Arbeitgeber verbieten lassen in der öffentlichkeit über mich zu sprechen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit etwas mit einem Anwalt einzurechen / zu klagen o.d.g.?

Würde mich sehr über antworten freuen.

Vielen Dank Euch !

Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gericht
Komplette Arbeitswoche und Überstunden bei dualem Studium?

Hallo,

meine Mitstudenten und ich haben einige Fragen, da wir glauben, dass unser Arbeitgeber uns nicht korrekt behandelt, aber wir im Internet nicht wirklich fündig werden.

Wir haben uns für dieses Wintersemester für einen dualen Studiengang in Kooperation mit einem Unternehmen (Software-Hersteller) eingeschrieben. Da der Studienort nicht weit entfernt vom Unternehmen liegt, studieren wir an zwei Wochentagen (Montag und Freitag) und arbeiten die restlichen Tage komplett (9 bis 18 Uhr).

Unsere Vorlesungen geheh in der Regel von 9 bis 14 Uhr, sodass wir zwischen 14 Uhr und 15 Uhr frei hätten. Nun meint unser Arbeitgeber, dass wir auf jeden Fall an beiden Tagen kommen sollten. Ausnahme wären Zeiträume vor den Klausuren.

Frage 1 also: Ist es korrekt, dass wir keinen Tag in der Woche zum Lernen für das Studium bekommen? Praktisch könnten wir täglich am 18 Uhr lernen.. und natürlich am Wochenende.

Frage 2: Unausgesprochen werden Überstunden von uns erwartet. Die Begründung dafür sind laufende Projekte.. da wir aber immer an Projekten arbeiten, gilt diese Begründung praktisch jederzeit. Für die Überstunden gibt es keinen Ausgleich. Auch für Arbeitszeiten an Wochenenden gab es bisher keine Ausgleiche und die ältere Generation von Studenten sagte uns, dass wir uns darauf auch nicht einstellen sollen.

Kann mir jemand irgendetwas Hilfreiches dazu sagen?

Studium, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer
Krankenstand Kehlkopfentzündung

Hallo, also ich bin grad an der Friseur Lehre dran im 2.LJ.. Okay.. Am Anfang (1lj) haben die mir bunte Haare verbieten, danach färbten sie es mir auf dunkelbraun und dann meine langen Haare abschneiden lassen.. konnte nichts dagegen machen.. ich muss immer einen Schnitt haben, sonst passe ich nicht zum Geschäft rein.. kann auch nichts dagegen machen, ich will nicht dass sie mich rauswirft.. Danach ist es schwierig ne neue Stelle zum finden. Kommen wir zum Thema: Also ich bin seit 2 Tagen richtig krank, habe ne Kehlkopfentzündung, bin auch heute zur Arbeit gegangen. Meine Stimme geht auch nicht mehr, mit den Kunden musste ich auch nur flüstern. Das Schlimmste ist, was meine Chefin gesagt hat: "Oh gut das du gekommen bist trotz deiner leichten Erkältung, nimmst einfach Medikamente in dir rein und trinkst öfters Tee dann gehts wieder, aber schaust dass du im Level bleibst, dass alles gut geht." Später kommt meine Ausbildnerin, sagt zu mir ich soll nicht meine "Bazillen" aushusten sonst steck ich andere an, danach sagt sie zu mir ich soll statt 2x täglich laut arzt 3x am tag Codium beruhigungsmittel einnehmen, obwohl mein arzt meinte dies solle nach Überdosierug zu Abhängigkeit führen.. Sie strittete alles ab und meinte, sie kenne dies schon, man kann es auch mehrmals einnehmen. Ich blieb sprachlos, da ich nicht richtig sprechen konnte, mir kamen fast Tränen.. Sie ging gleich zur Chefin und sagte es ihr, dann meinte meine Chefin ja sie habe Recht, ich soll schauen wie ich mich aufführ.. Ich war bis jetzt noch nie im Krankenstand, da meine Chefin immer gesagt hat das sei so unnötig, man soll sich nur beherrschen können dann klappts. Heute musste ich fast den ganzen Salon selber putzen, da die beiden ganz gechillt am irgendwas besprechen waren. Jaa.. jetzt lieg ich noch im Bett, besser gehts mir nicht.. morgen muss ich wieder arbeiten.. hoffentlich kommt meine stimme bis morgen.. Ach und sorry so langer text, es gibt noch mehr Sachen, aber sonst wäre der text noch länger. :/ Was ich schon alles bei der durchgehalten habe (bin 16).ansonsten findet ihr dies okay was da abläuft? ps: ich will nicht kündigen oder wechseln, es gibt keine stellen mehr alle suchen die im 1lj kommen.. LG Mally

Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Kehlkopfentzündung, Krankenstand
Arbeitsrecht - Pausen - Nachtwache alleine...

Hallo, ich habe zuletzt als Nachtwache für eine Einrichtung für Menschen mit psychischer Behinderung gearbeitet. Mit Vertragsauflösung (hab was deutlich besseres gefunden) wurde mir mitgeteilt, dass ich noch 60 Minusstunden offen hätte, also sollte ich im August noch einige Nächte machen, obwohl ich Urlaub hatte. Ich habe dann angefügt, dass ich grundsätzlich dazu bereit wäre, dass mir aber ja auch in jeder Nacht 45 Minuten Pause abgezogen werden, da ich ja alleine im Dienst bin und somit das Gelände nicht verlassen kann. Damit wurde mir zunächst gesagt, dass "wir paris sind". Mit der nächsten Gehaltsauszahlung wurden mir nun 63 Stunden abgezogen, mit der Begründung, dass ich ja jederzeit Pausen hätte machen können, ich bräuchte das Gelände ja nicht zu verlassen. Mein Hinweis, dass in meinen Augen Pause Freizeit ist und ich auch Nachts durch das Kaff laufen könne, wurde fortgewischt mit der Begründung, das wäre nicht so, ich solle mich mal erkundigen. Für mich stehen folgende Punkte fest: 1. ich bin alleine im Dienst und muss somit bei jedem Notfall reagieren können, bin also quasi ständig in Bereitschaft und kann daher keine Pause machen. 2. nirgendwo gab es eine dienstliche Anordnung, dass Pausen in gewissen Zeiträumen genommen werden müssen. Mir wurde bei Einarbeitung sogar gesagt, dass die Pause abgezogen wird, aber nicht gemacht werden kann, was ich allerdings nicht beweisen kann. Daher gibt es in meinen Augen auch nirgendwo eine Bestimmung, dass ich das Gelände nicht verlassen darf. 3. der Betrieb ist nicht Tarifgebunden, somit gilt das AbZG. Damit stelle ich zum Einen die Dienstzeiten in Frage (20.45 - 7 Uhr, bzw. 7.15 am WE und Feiertagen) und denke, dass die dortigen Bestimmungen zur Pause gelten- ich habe dort nirgendwo eine Berechtigung gefunden, wonach der Arbeitgeber mir vorschreiben kann, wo ich meine Pause zu verbringen habe.

Meine Frage nun: habe ich damit überhaupt Chancen, wenn ich damit zum Rechtsanwalt gehe? Habe ich während der abgezogenen Zeiten (nicht durchgeführte Pausen) Recht auf Nacht- und Zeitzuschläge?

Vielen Dank schon mal....

LG,

Esser611

Arbeitsrecht, Pausenregelung
Mein Arbeitgeber beutet mich aus. Muss 300 -350 Stunden monatlich arbeiten. Was soll ich tun?

Ich arbeite über 300 Stunden im Monat und habe einen Stundenlohn von 7,50 Euro brutto. Bin im Objektschutz tätig und muss Baustellen bewachen. Heute habe ich die 19. Nachtschicht am Stück. Mal einen Tag frei? Dann ruft die Firma sofort an, dass ich doch arbeiten muss.

Einfach kündigen geht auch nicht, dann gibt es 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt und ich muss dem Amt 1000 Euro zurückzahlen, die sie mir für das Auto gegeben haben, den ich für diesen Job brauche.

Das Geld für den Monat August war erst am 27. September auf dem Konto, obwohl im Vertrag steht, dass das Geld bis spätestens am 25. auf dem Konto sein muss.

Sonntags- Nacht- oder Feiertagszuschläge zahlt die Firma auch nicht, obwohl sie einem doch gesetzlich zustehen. Es kommt auch häufiger vor, dass man nachts ohne Strom und daher auch ohne Heizung auf der Baustelle sitzt, jetzt, wo es langsam kälter wird, wird es nachts dann richtig unangenehm

In diesem Job hat mich übrigens auch das Arbeitsamt reingedrängt. Im Augenblick muss ich übrigens von 17 Uhr bis 7 Uhr morgens ran. Dazu kommen insgesamt noch 2,5 Stunden Fahrzeit. So läuft das hier regelmäßig ab.

Muss ich das wirklich alles hinnehmen, kann das Arbeitsamt mir wirklich 3 Monate mein Arbeitslosengeld streichen, wenn ich diesen Job kündige?

Auto, Arbeit, Kündigung, Gehalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Lohn
Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen - kann man irgendwo nachlesen, wie das geregelt ist?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen.

Rahmenbedingungen: Ich arbeite bei einem privaten Krankentranportdienst neben meinem Studium. Der Lohn wird grundsätzlich pro Stunde abgerechnet, wodurch es auch zu Monaten kommt, in denen ich keine 400 Euro verdiene. Im Gegenzug kann ich mir meine Dienste je nach Zeit und Lust jeweils Mittwochs oder Donnerstags in der Vorwoche frei aus einem Pool mit unbesetzten Diensten aussuchen.

Situation: Ich habe einen Dienst am Tag der deutschen Einheit übernommen, an welchem festangestellte Kollegen Feiertagszuschläge bekommen. Da es mein erster Feiertag war, an welchem ich gearbeitet habe, habe ich mich bei meinem Dienstplaner erkundigt, wie ich das Formular für Zuschläge ausfüllen muss. Daraufhin antwortete er mir, dass laut unserem Chef, Aushilfen keinen Anspruch auf Zuschläge haben, weil wir die Dienste ja freiwillig übernehmen und nicht über feste Wochenstunden oder Arbeitstage dazu verpflichtet sind. Leider konnte mein Dienstplaner keine rechtliche Grundlage dafür nennen.

Frage: In meinen Augen verstößt dies gegen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html]§4 TzBfG[/url]. Sehe ich das so richtig oder gibt es Gesetze, welche die Aussage meines Chefs bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen Kai

Arbeit, Finanzen, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Feiertag, Lohn
keine Pause möglich

Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin, die Besetzung ist 1/1. D,h, die Kollegin und ich wechseln uns in den Schichten (07-13 Uhr / 13-20 Uhr) regelmäßig ab. In der jeweiligen Schichtzeit sind keine Pausen möglich,da ich ja alleine bin und den Laden ja nicht alleine lassen kann. Außerdem kommen ja ständig Kunden. Bis vor kurzem war es so,daß ein höherer Mitarbeiter in der Verwaltung der Bäckerei diese sog. "Verstöße" gg. das Arbeitsrecht aus der Lohnberechnung herausgenommen hat,da bei uns ja keine Pausen möglich sind (dies betrifft übrigens mehrere "kleinere" Läden der gleichen Bäckerei, in welchen ebenfalls nur 2 Verkäuferinnen im Wechsel arbeiten. Dieser Mitarbeiter ist nun seit 3 Monaten nicht mehr in der Firma... Bei der letzten Gehaltsabrechnung habe ich dann festgestellt, daß mir diese Pausen -die ich nach dem Arbeitsrecht machen muß,tatsächlich aber nicht machen kann- im Stundenverzeichnis abgezogen, also nicht bezahlt werden. Bei einer Arbeitszeit Mo-Sa und jeden Tag 30 Minuen kommt da schon einiges zusammen.

Meine Frage: Gibt es für solche Fälle (läden,vielleicht sogar speziell Bäckereien), in welchen nur eine einzige Verkäuferin zur Verfügung steht, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeits-Pausen? Wenn ja,wo steht das? Zur Info, Auskunft des Betriebsrates: "Hmm...ja......hmmm...mal schauen...hmm"... Das war vor 3 Wochen,nachdem ich das erste Mal den Stundenabzug festgestellt hatte. Seither ist Funkstille... Von der Gehalts-Verwaltung kam nur "...das ist so,ist im Gesetz so vorgeschrieben,ob sie die Pause nun machen oder nicht".... ????

Ich bin jetzt seit fast 15 Jahren in der Firma,aber so etwas ist früher nicht passiert. Nur...die Firma zu verlassen würde quasi Dauerarbeitslosigkeit bedeuten, denn mit meinen 52 Jahren woanders neu anzufangen...ich weiß nicht...

Vielleicht kann mir ja jemand helfen,hat vielleicht selbst soetwas schon erlebt oder kennt die entsprechenden Gesetzestexte,die ich dann der Personalverwaltung vorhalten kann.

Vielen Dank im Vorraus

A.Metzger

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Pause
Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II
Wie würdet ihr mein " Trinkgeldproblem " lösen...? ( Tankstelle )

Hallo,

Gott sei dank habe ich einen neuen Job, nun habe ich aber eine kleine Logikfrage die mir dort keiner einheitlich beantworten kann und der Chef ist leider nur sehr selten zu sprechen ( Momentan Urlaub 4 wochen ) .

Gestern kam es einige Male vor das Kunden ihr Wechselgeld nicht wieder haben wollten und das waren keine Cent-Beträge sondern € Beträge, zusammengerechnet wurden es über den Tag schlappe 19,42€. Die größeren Summen kamen weil ich eben noch Leuten geholfen habe obwohl es eine SB Tankstelle ist, eine Dame gab mir auch 5€ weil ich ihren Ölstand Kontrolliert habe ( hatte halt die Zeit ) ich lehnte zwar ab aber sie bestand da drauf. Nun habe ich es aber NICHT am Schichtende aus der Kasse genommen da ich ehrlich gesagt nicht weiß wie ich damit um zu gehen habe ich kenne es von McDonalds zum Beispiel das man rigeros kein Trinkgeld nehmen dar ( wenn es auch zweifelhaft ist )

Aber wie schaut es aus, wenn ich knapp 20,00€ zu viel in der Kasse habe würde man im Zweifel behaupten ich bescheisse die Leute.

Ich hatte es gestern so gelöst, das ich die Mehrbeträge auf einen Zettel notiert habe, bei Schichtende habe ich diesen Mehrbetrag aus der Kasse genommen, in einen briefumschlag gesteckt und mit meiner Kasse in den Tresor gelegt, natürlich mit einer kleinen Erklärung was das sei. Ich hatte Angst das wenn ich es nehme ich wegen Diebstahls belangt werde.....

was würdet ihr sagen? Eine Trinkgeldregelung oder Kasse gibt es in dem Sinne nicht manche behalten manche verbuchen das Plus normal mit andere Tippen einen gegenwertigen Warenwert in die kasse....

Arbeit, Arbeitsrecht, Tankstelle
Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?

Hallo zusammen!

Ich habe mich jetzt eine halbe Ewigkeit durch Google gekämpft und finde keine zufriedenstellende Antwort. Daher seid ihr jetzt dran. Bisher hat mir das immer am meisten weiter geholfen. Folgender Sachverhalt: Eine Angestellte in unserer Firma hat während ihrer Freizeit in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet. Dies ist mir nur durch Zufall zu Ohren gekommen, von ihr weiss ich das bis heute nicht. Sie ist derzeit in Urlaub und kann zu diesem Fall erst mal nicht befragt werden. Sie befindet sich in einer Festanstellung. Kündigung von unserer Seite erfolgte NICHT. Keinem war ansatzweise klar, dass sie sich verändern will. Jetzt ist es so, dass sie einen Tag darauf in Urlaub geflogen ist, nach dem Probearbeiten und mir an diesem Tag ihre Kündigung gebracht wurde. Nicht von ihr selbst, versteht sich. Sie sass schon im Flugzeug. Das Verhältnis war bis dato immer einwandfrei, mit kleinen Ausnahmen wie sie wohl in jeder Firma vorkommen. Warum genau die Kündigung erfolgte, ist mir bis heute unbekannt. Da muss man noch das Gespräch suchen, wenn die betroffene Person aus dem Urlaub zurück ist. Mich stört an dieser ganzen Sache die Art und Weise - aber das ist ein anderes Thema. Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat - noch, wo bis dato ein nicht gekündigtes Arbeitsverhältnis bestand. Hätte sie das nicht anmelden müssen? Sie hatte sich für diesen Nachmittag mit einer Ausrede einen freien Tag erbeten. Ich war mal ihre Ausbilderin und später der erste Ansprechpartner als Marktleitung. Nun trifft mich diese Kündigung völlig unvorbereitet und ohne jeglichen Grund. Ich möchte diese Art und Weise nicht einfach so hinnehmen und mal wissen - was darf man überhaupt wenn es um Probearbeiten geht? Das Gesetz dazu finde ich wenig hilfreich. Da wird nur von dem Fall einer Kündigung gesprochen. Doch wie ist das, wenn selbgie nicht vorliegt? Ist das nun anzumelden oder nicht? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten.

Grüssle Chrissy

Arbeit, Job, Arbeitsrecht, Probearbeiten, Festanstellung
Umgang bezüglich temporärer Leistungsminderung aufgrund GdB-relevanter Erkrankung

Hallo, ich möchte gerne um Rat bitten.

Ganz kurz zur Vorgeschichte: Ich bin Angestellter und seit über 8 Jahren in einem Unternehmen mit ca 500 Mitarbeitern tätig. Mit 18 Jahren erlitt ich eine schizo-affektive Psychose. Auslöser waren keine Drogen, sondern die Psychose war endogen, hat zum einen eine genetische Komponente sowie ein Zusammenhang mit einer Hirnhautenzündung im Kleinkindesalter wird angenommen.

2-3 Jahre nach dem Ausbruch konnte ich wieder Vollzeit arbeiten, ich war medikamentös dann super eingestellt. Man riet mir damals schon, ich könne einen Schwerbehindertenausweis beantragen, allerdings lehnte ich das damals aus Stolz ab, da ich mich sehr gut fühlte und ohne Einschränkungen.

Um 2008 herum setzte ich die Medikamente ab (da es mir so gut ging), landete erneut in der Psychiatrie, diesmal dauerte die Episode aber nur 3 Monate, da ich sofort wieder gut eingestellt wurde. Aufgrund des Rückfalls, beantragte ich dann in Eigenregie besagten Schwerbehindertenausweis und erhielt sofort 60% unbefristet. Diesen legte ich dann meinem Arbeitgeber vor, alles kein Problem, da ich meine Arbeit stehts sehr gut mache.

Nun war es aber so, dass mir in den letzten 2 Jahren auffiel, dass ich zunehmend depressiv und demotivierter war, müder, schlapper, ja, "fauler". Mir war irgendwie alles egal, auch was den Job anging.

Und nun bin ich dem endlich auf die Schliche gekommen ... Ein Besuch beim Radiologen - auf eigene Initiative hin - brachte die Antwort.

Ich hatte eine starke Schilddrüsen-Unterfunktion ! Diese wird jetzt auch behandelt, ich habe wieder abgenommen, und bin wieder voll im Leben, aktiv, motiviert, interessiert.

Nun geht es aber um folgendes Thema. Es stehen Personalgespräche bezüglich 2011 ins Haus, und ich denke, es wird zum Thema kommen, was meine Arbeitsleistung anging, zu der Zeit, als ich noch unter der Schilddrüsenunterfunktion litt.

Ich erbitte um Rat, da ich gerne anführen möchte, dass die schwache Arbeitsleistung der Vergangenheit angehört und psychisch war, da die Schilddrüse ja starke Auswirkungen auf die Psyche hat, und aufgrund den Problemen die Psyche anbelangend habe ich ja den GdB 60.

Also zum einen versuche ich das natürlich gütlich darzulegen ! Was aber, wenn der Bereichsleiter dem keine Beachtung schenkt und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht (also zb Gehaltskürzung)? Welche stichfesten, rechtlichen Argumente kann ich vorlegen, dass ich besonderen Schutz verdiene, bezüglich Erkrankungen, die mit meinem GdB zusammenhängen? Es lagen leider in dem Zeitraum einige Projekte im Argen, die ich nicht wie gewohnt bearbeiten konnte, da mir schlichtweg die Energie fehlte. Ich wusste damals auch nicht, was mit mir los war sonst hätte ich schneller handeln können.

Ich wäre um jede Antwort SEHR dankbar!!!!

Arbeitsrecht, mediation, Schwerbehinderung
Chef zwingt mich trotz Krankheit / Meldung zur Arbeiten, wenn nicht woll Kündigung.

hallo zusammen, mir ist vollgendes passiert.ich bin seit dem 9.8 krankgeschrieben. habe eine lungenentzündung und eine stirn/Nebenhöllenentzündung.fühle mich übelst fertig,schmerzen im Brustbereich,wenn ich ein paar meter nur laufe,bekomme ich dadurch echte atemprobleme usw. Krankmeldung habe ich immer sofort abgegeben,und auch noch persönlich gleich nach den arztbesuchen immer auf der arbeit angerufen und immer alles gleich direkt mitgeteilt was los ist. gestern mittag aber rief mein chef / bezierksleiter an, fragte wie es mir geht, ich teilte ihm nochmals alles mit.er meinte das ich aber ab heute,freitag abden bis sonntag die nachtschichten übernehmen muss, da einige im urlaub sind und eine auch krank sein.ich meinte zu ihm das ich aber noch bis einschließlich sonntag krankgeschrieben sei.er sagte das ihm das jetzt egal sei,das es so aussieht : viele in urlaub,einige krank,die hätte er auch schon angerufen und die könnten nicht kommen,also sei meine situation jetzt so das ich ab heute arbeiten müsse,ohne wenn und aber,das man mich bräuchte.ich sagte ihm hallo,ich bin auch krank,lungenentzündung usw,und ich könne nicht das ich auch noch schmerzen und atemprobleme habe.er meinte egal ich müsse ja auch keine schweren arbeiten machen,ud ob ich jetzt zu hause rumsitze und schlecht luft bekomme oder auf der arbeit (arbeite im sicherheitsdienst als werkschutzfachkraft) mache doch keinen unterschied. Als er meinte andere die krank sind können nicht kommen,war ich baff,und an stelle ihn zur fragen obs ihn noch gut geht,mich zu zwingen,weil andere krankgeschrieben nicht "KÖNNEN" mich zu zwingen arbeiten zu müssen, sagte ich nur "ich weiß jetzt nicht was ich auf ihre frage antworten soll". wiso zwingt er andere nicht,und nur mich?? er meinte nur ich sei ja noch in der probezeit, ( in 4 wochen habe ich die rum) und ich solle überlegen was ich jetzt tu.ich betonte noch mal mein gesundheitszustand,er meint dann nur danke,das ich nicht an die firma denke,und er würde das so weitergeben,und ich sehen was ich davon hätte,und legte sauer auf.

ich finde eine frechheit ist das,man ist krank,und es wird einen mit kündigung gedroht,wenn man trotz krankmeldung nicht arbeiten kommt. habe ich trotz probezeit die möglichkeit mich gegen so einer frechheit zu wehren??? ich finde das es doch schon in die nötigung geht,

in was für einem land leben wir,das firmen sich sowas rausnehmen können

mfg

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Chef, Probezeit

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