Wer kann bei SGB 2-Fragen helfen?
Der Fall:

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.

Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.

Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.

Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Freibetrag Erwerbseinkommen:

100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.

Berechnung:

750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR

20% von 650,- EUR = 130,- EUR

Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)

Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?

Ist diese Berechnung soweit richtig?

Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.

So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:

  • Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
  • Rücklagen für das Alter

Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

Zusammenfassung:

  1. Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
  2. Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
  3. Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
  4. Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
  5. Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
  6. Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Ausbildung, Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, Wirtschaft und Finanzen
Findet ihr, dass eine Grundrente (Mindestrente) für alle Rentner eingeführt werden sollte oder diejenigen, die bisher keinen Anspruch auf Rente haben?

Letztens habe ich erfahren, dass eine etwas ältere Frau sozusagen im Stich gelassen wurde. Sie ist schon älter, im Rentenalter und ist jetzt sogar in die Obdachlosigkeit gerutscht. Sie hat vorher Sozialhilfe bezogen und wohnte in einer Obdachlosenunterkunft, aus der sie dann allerdings raus musste. So wie es scheint, ist sie eigentlich immer noch von Hartz4 abhändig, da sie keine (angemessene) Rente bekommt oder evtl. sogar gar keinen Anspruch hat.

Die Frau ist also alt, kann nicht mehr arbeiten, ist dazu noch schwer krank. Dann wurde sie vom deutschen Staat praktisch im Stich gelassen und wurde auf die Straße 'gekickt'. Sie wird wahrscheinlich bald sterben. Ob sie Sozialhilfe bekommt, weiß ich nicht genau, kann mir aber denken, dass sie keine Rente bekommt, da sie sonst womöglich längst eine Unterkunft hätte und sich eine Miete leisten könnte. Ich habe gelesen, dass sie zwar nachts für einige Stunden in einer Notunterkunft unterkommt, aber ansonsten muss sie tagsüber immer raus und muss sich irgenwo bei Wind und Wetter hinsetzen weil sie nicht mehr fit ist und fast nur noch sitzen kann.

Findet ihr, es sollte eine Mindestrente oder Grundrente eingeführt werden? Wenn die Frau Rente bekommen würde, könnte sie sich sicherlich eine Wohnung leisten und müsste ihren Lebensabend nicht auf der Straße verbringen.

Geld, Rente, Politik, Recht, Gesundheit und Medizin, Obdachlosigkeit, Rentner, Wirtschaft und Finanzen
Soll ich dieses Jobangebot annehmen?

Ich habe ein für mich sehr lukratives Job-Angebot erhalten. Dort steige ich gefühlt zwei Karrierestufen tiefer als bei meinen jetzigen Arbeitgeber ein und würde jetzt schon mehr verdienen. Die Aufstiegschancen sind aus meiner Sicht sehr gut, so dass ich mir mittelfristig eine Anstellung ausrechne, mit der ich mir 2-3 Urlaube im Jahr mehr gönnen könnte.

Dieser Konzern ist allerdings ethnisch betrachtet so gar nicht, was ich mir vorstelle. Wenn ich vor einem Jahr nach dem schlimmsten Unternehmen der Welt gefragt wurde, hätte ich, so wie viele von euch auch diese Firma benannt. In den letzten Jahren habe ich soweit ich es nachvollziehen konnte auf die Produkte aus deren Herstellung verzichtet.

Andererseits ist es für mich als Herausforderung auf wirklich interessant beim schlimmsten Unternehmen der Welt anzuheuern, mich dort hochzuarbeiten und dazu beizutragen deren Außenwirkung zu verändern. Jetzt arbeite ich im Marketing bei einen Unternehmen das sowieso eine relativ akzeptable Coperate Identity hat, was für mich beruflich nicht so reizvoll bzw. herausfordernd ist, wenn ihr versteht.

Es wäre für mich beruflich eine große Chance aber eigentlich kann ich nicht verantworten für Menschen zu arbeiten die aus meiner Sicht andere indirekt töten.

Wie denkt ihr darüber? Ich hätte gern weitere Meinungen. Gern mit Begründung.

Annehmen 67%
Ablehnen 33%
Arbeit, Zukunft, Job, Wirtschaft, Entscheidung, Ethik, Jobangebot, Menschenrechte, Moral, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

Hallo zusammen,

in meinen Vergangen fragen brauchte ich Rat wegen Mitwirkungspflicht von meinem Sohn usw. Kurz zur Geschichte: Mein Sohn ist nicht bereit seiner Belegepflicht nach zukommen zwecks Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit trotz der doppelten Fristsetzung. Er hat aktuell eine Neuberechnung über das JA veranlasst und ich auch dazu bereit war. Die Überweisung habe ich seid September als Verwendungszweck „ Zins und Tilgungsfreies Darlehen“ betitelt.

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen. Vom RA kam auch zugleich die Honorar Rechnung da ich im Verzug sei. Ich habe seinem RA eine E-Mail geschrieben das ich zu einem 2 mal eine Fristsetzung gesetzt hatte und zum anderen was daraus die Konsequenz sein wird. Ich habe auch dankend die Rechnung abgelehnt da ich nicht der Auftraggeber bin.

Ich werde gezwungen mir ein Anwalt zunehmen damit es nicht ausartet, weil die mir gedroht haben mit der Vollstreckung des Unterhaltstitel. Ich möchte vorab sagen das nichts offen ist. Das JA kann und will mir nicht helfen, also werde ich die Abänderungsklage einreichen müssen. Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Rechte, Kosten, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ich mich frühzeitig aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen?

Guten Morgen liebe Community,

Ich suche seit ca. 6 Monaten eine Wohnung und es scheitert immer wieder an meiner Schufa. Ich verdiene ca. 2200 Euro Netto im Monat und mein Job ist sicher, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, aber werde bei Wohnungen abgelehnt, die 450 Euro kosten. Ich bin sogar nur am Wochenende zu Hause ergo wird die Wohnung kaum genutzt bei voller Miete. Ich habe keine anderen Ausgaben und werde trotzdem nicht genommen. Ich habe meine Schulden abbezahlt, was auch in der Schufa wie folgt steht: "Konto ausgeglichen Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass die Vertragsbeziehung inzwischen beendet wurde oder die Forderung inzwischen ausgeglichen wurde. Wir speichern Angaben auch über erledigte Geschäftsverbindungen, da diese Informationen für eine neue Vertragsentscheidung von Bedeutung sein können."

Ich habe im Internet gelesen, dass man eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen kann, wenn man einen Beweis hat, dass man die Schulden getilgt hat (Kann ich beweisen durch den Schufaeintrag der Tilgung und Kontoauszüge.) Kann ich mir das vom Amtsgericht ausstellen lassen, bis in 3 Jahren der Eintrag aus der Schufa entfernt wird? Habe ich dadurch bessere Chancen bei Vermietern? Ich kenne leider keinen, der eine Bürgschaft übernehmen könnte/würde.

Liebe Grüße

Nico :)

Wohnung, Schulden, Recht, Vermieter, Amtsgericht, Schufa, Wirtschaft und Finanzen
Mein Vater verlangt Geld von mir?

Es geht darum Vater hat sich seit 2007 nicht um mich gekümmert, habe ihn nur mal 2009 gesehen. Und bevor irgendwelche, Leute diesen Kerl in Schutz nehmen, er hat sogar seinen Unterhalt nicht bezahlt, so haben sich 10.000 Euro Unterhaltsrückstande ergeben, ich habe einen Anwalt der dieses Geld eintreibt. Da meine Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt hat, was ja nur machbar ist, wenn kein Unterhalt reinkommt. Bekommt das Land Hessen 5400 Euro und ich auch 5000 Euro heißt das Geld wird geteilt, und due treiben das Geld für sich ein. So nun kommt es mal zum Thema. Mein Vater ist ein bodenloser Lügner, er behauptet, er hätte immer Unterhalt bezahlt, und das böse Jugendamt würde falsch berechnen, obwohl der Kerl, keine Beweise hat, das er bezahlt, nein er hat sogar überbezahlt angeblich und ich müsste ihn was zurückzahlen. Er hat nun eine Stellungnahme verfasst, ich habe ihn besucht, hab ihn überrascht und habe ihn das erste Mal seit 10 Jahren gesehen, und er hat meine Wörter im Mund umgedreht, angeblich würde ich auf meinen Unterhalt verzichten wollen, und ihm sogar Geld zurückzahlen wollen. Falsch Aussage. Meine Frage, mein Anwalt sagt das ist eine Frechheit und seine Anwältin macht das nur weil sie quasi nichts machen kann. Wie seht ihr das kann ich ihm wegen Falsch Aussage anzeigen? Ich habe seine Anwältin angerufen und gesagt, ich würde das außergerichtlich klären wollen, ohne direkt zu pfänden, ja mir liegt ein pfändbarer Titel zu. Ich bin 19 Jahre alt. Er lügt seine Anwältin an, natürlich würde er Kontakt zu mir wollen, was er aber nihht tut, ich habe nicht mal seine Nummer. Seine Frau sagt, ich darf nur Kontakt haben, wenn ich das Geld nicht fordern würde. Was stimmt mit diesen Menschen nicht, er kümmert sich jahrelang nicht um mich, und behauptet Sachen die ich nicht behauptet habe.

Recht, Unterhalt, Wirtschaft und Finanzen

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