Wie kann ich mich frühzeitig aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen?
Guten Morgen liebe Community,
Ich suche seit ca. 6 Monaten eine Wohnung und es scheitert immer wieder an meiner Schufa. Ich verdiene ca. 2200 Euro Netto im Monat und mein Job ist sicher, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, aber werde bei Wohnungen abgelehnt, die 450 Euro kosten. Ich bin sogar nur am Wochenende zu Hause ergo wird die Wohnung kaum genutzt bei voller Miete. Ich habe keine anderen Ausgaben und werde trotzdem nicht genommen. Ich habe meine Schulden abbezahlt, was auch in der Schufa wie folgt steht: "Konto ausgeglichen Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass die Vertragsbeziehung inzwischen beendet wurde oder die Forderung inzwischen ausgeglichen wurde. Wir speichern Angaben auch über erledigte Geschäftsverbindungen, da diese Informationen für eine neue Vertragsentscheidung von Bedeutung sein können."
Ich habe im Internet gelesen, dass man eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen kann, wenn man einen Beweis hat, dass man die Schulden getilgt hat (Kann ich beweisen durch den Schufaeintrag der Tilgung und Kontoauszüge.) Kann ich mir das vom Amtsgericht ausstellen lassen, bis in 3 Jahren der Eintrag aus der Schufa entfernt wird? Habe ich dadurch bessere Chancen bei Vermietern? Ich kenne leider keinen, der eine Bürgschaft übernehmen könnte/würde.
Liebe Grüße
Nico :)
10 Antworten
Hallo,
ich gehe davon aus, daß Deine Frage zweigeteilt ist, da Du einmal vom Schuldnerverzeichnis (= amtliche Eintragung beim zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht) und dann von der Schufa sprichst (= privates Unternehmen).
Somit gilt: eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist möglich. Die Voraussetzungen findest Du im § 882e Abs. 3 Nr. 1-3 ZPO. Stelle den Löschungsantrag beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) und lege die Nachweise vor. Das Vollstreckungsgericht vollzieht daraufhin in der Regel die Löschung.
Achtung: das Schuldnerverzeichnis hat, wie oben bereits erwähnt, nichts mit der Schufa zu tun! Nach Löschung aus dem SV forderst Du die Schufa schriftlich und unter Fristsetzung inklusive etwaiger Schadenersatzgeltendmachung zur Löschung auf. Lege auch Kopien der Nachweise bei!
Beste Grüße
itasca
Beste Antwort bisher, danke! Ich werde mich am Montag mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen.
Wenn Du im öffentlichen Dienst bist, gehst Du mal zu Deiner Personalabteilung und fragst, ob es eine Wohungsfürsorge bei Euch gibt, das heißt der Arbeitgeber hilft sozusagen bei der Wohnungssuche, weil er Wohnungen die über die BIMA (Bundesanstalt für Immolienaufgaben) angeboten werden, vermittlen ist. In Ballungsräumen gibt es da zwar auch nur ein kleines Angebot, aber den Versuch ist es sicher wert.
Rede mal mit ihnen, vielleicht gibt es auch bei Euch Möglichkeiten
Auf der Internet Seite von meine schufa steht eine kostenlose Telefonnummer da wirst du beraten, die können dir genau erklären wie das funktioniert, was genau der Vermieter sieht und ab wann was ausgetragen wird!
Denke das ist das einfachste bevor du speckulierst.
Viel Erfolg!
Ich glaube, Du siehst das falsch herum. Bei jeder Wohnung gibt es zahlreiche Bewerber und Vermieter brauchen Kriterien, um sich unter verschiedenen in Frage kommenden Kandidaten für eine/n zu entscheiden.
Mag gut sein, dass du jedesmal gegenüber denen das Nachsehen hast, die keinen Schufa-Eintrag haben. Das bedeutet aber nicht, dass Dich die Vermieter nur deswegen nicht nehmen, sondern dass es immer andere gibt, die den Vermietern als besser geeignet erscheinen.
An Deiner Stelle würde ich mir eine Wohnung kaufen. Mit Deinem sicheren ÖD-Einkommen kannst Du bestimmt sehr hoch finanzieren. Zinsen sind mittlerweile nahe 0. Eine Festschreibung bei 1 % sollte mittlerweile auch über einen langen Zeitraum möglich sein. Mit der ersparten Miete kannst Du schon sehr viel abdecken.
Ja, die Schufa ist eine ganz grauenvolle Institution.
Aber erstmal ist die Frage: Warum bis du dir so sicher, dass es sich bei den Absagen um Bonitätsanforderung geht?
was den Eintrag angeht: diesen kannst du nicht löschen lassen. Die Schufa darf ihn so weiterführen, wenn man gängigen Urteilen glauben möchte. Du bist nicht der einzige, der wegen dieses Eintrags im Nachhinein noch Probleme hat.
Ja, die Schufa ist eine ganz grauenvolle Institution.
Nein, ganz und gar nicht. Für viel Vermieter die einzige Möglichkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen. Allerdings haben auch wir schon trotz Schufa-Eintrag vermietet, wenn die Interessenten nachweisen konnten, dass "alles alte" gut geregelt ist.
Ich glaube, dass es an der Schufa liegt, weil ich mehr als genug für die Miete habe, einen sicheren Arbeitsplatz habe und keine anderen finanziellen Verpflichtungen.
LG
Das heißt aber nichts. Es gibt in den meisten Städten zu viele Wohnungssuchende und zu wenig Wohnungen.
Okay. Davon habe ich ja noch nie gehört. Wir haben einen Sozialdienst, sollte ich mich mal da melden?