Kann man trotz neg. Schufa Gewerbeführer sein?
Wenn man ein Erlaubnisbedürftiges Gewerbe, sprich Bewachungsgewerbe, Gründen möchte, wird einem das zum Verhängnis wenn man eine negative Schufa (nicht eigenverschuldet) hat? Könnte da das Amt einem die Erlaubnis verwehren?
-keine Schulden beim Finanzamt
Danke für Antworten.
4 Antworten
Das kommt auf das Gewerbe an:
Inkassounternehmen oder Renten-/Versicherungsberater/Makler und Mittler benötigen einen einwandfreien LEUMUND, dazu zählt i.d.R., das diese NICHT in einem Schuldnerverzeichnbis eines Amtsgerichtes zu finden sind...oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.......
https://de.wikipedia.org/wiki/Leumund
cheerio
In der Regel braucht bereits jemand, der bei einem Sicherheitsdienst/ Wachdienst einen Pförtnerjob anfängt, bereits ein einwandfreies Führungszeugnis und eine gute Schufa/ Bonität.
Daher ist davon auszugehen, dass jemand, der ein solches erlaubnisbedürftige Gewerbe anmelden möchte, ebenfalls einen einwandfreien Leumund vorweisen muss.
Können, ja? Sollen, besser nicht.
Die Kreditwürdigkeit einer Firma ist nie besser als die des Geschäftsführers.
Zumindest die Stadt Essen fragt danach.
Das heißt ja nicht, dass dein Gesuch automatisch abgelehnt wird, aber du brauchst eine gute Rechtfertigung.
Was meinst du mit "unverschuldet"?