Geld verdienen in Arbeitslosengeld-Sperrzeit?

1 Antwort

Ohne Anrechnung auf das ALG - 1 kannst du min.monatlich 165 € Netto dazuverdienen, evtl.notwendige berufsbedingte nachweisbare Aufwendungen wären zusätzlich absetzbar.

Hättest du deine Nebenbeschäftigung vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten schon min.12 Monate gehabt, dann könntest du auch im Leistungsbezug weiter das durchschnittliche Nettoeinkommen aus den 12 Monaten ohne Anrechnung dazuverdienen, min.aber diese 165 €.

Wenn du wegen einer Sperrzeit kein ALG - 1 bekommst, kann ja vom Zuverdienst auch nichts angerechnet werden, selbst wenn du über diese min.165 € kommen würdest.

Aber ich denke du musst dann trotzdem die max. wöchentliche Arbeitszeit beachten, also in der Woche nicht auf 15 Stunden kommen, denn dann wärst du nicht mehr arbeitslos und müsstest dich meiner Ansicht nach dann wieder arbeitslos melden.