Geld verdienen in Arbeitslosengeld-Sperrzeit?
Hallo,
momentan habe ich ein Nebengewerbe am laufen und bin arbeitslos. Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin somit drei Monate lang von dem Arbeitslosengeld gesperrt. Es hieß das man generell in der Arbeitslosigkeit mit dem Nebengewerbe nicht mehr als 160€ dazu verdienen darf, ohne Geld an das Arbeitsamt zu geben. Da ich mich nun in der Sperrzeit befinde, müsste die Regelung sich doch aufgehoben haben für diese Zeit?
1 Antwort
Ohne Anrechnung auf das ALG - 1 kannst du min.monatlich 165 € Netto dazuverdienen, evtl.notwendige berufsbedingte nachweisbare Aufwendungen wären zusätzlich absetzbar.
Hättest du deine Nebenbeschäftigung vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten schon min.12 Monate gehabt, dann könntest du auch im Leistungsbezug weiter das durchschnittliche Nettoeinkommen aus den 12 Monaten ohne Anrechnung dazuverdienen, min.aber diese 165 €.
Wenn du wegen einer Sperrzeit kein ALG - 1 bekommst, kann ja vom Zuverdienst auch nichts angerechnet werden, selbst wenn du über diese min.165 € kommen würdest.
Aber ich denke du musst dann trotzdem die max. wöchentliche Arbeitszeit beachten, also in der Woche nicht auf 15 Stunden kommen, denn dann wärst du nicht mehr arbeitslos und müsstest dich meiner Ansicht nach dann wieder arbeitslos melden.