Welche Weiterbildung, Handels- oder Wirtschaftsfachwirt?

Hallo zusammen,

ich stehe aktuell vor der Entscheidung, wie ich meine Weiterbildung bzw. in welchem Bereich ich meine Weiterbildung mache.

Zur Auswahl steht der Wirtschafts- und der Handelsfachwirt.

Natürlich hab ich bei der IHK schon angerufen und mich informiert und weiß, dass die Wirtschaftsfachwirte mehr mit Steuern, Finanzen und Buchhaltung zu tun haben.

Während die Handelsfachwirte mehr in dem Bereich Großhandelsunternehmen und Einzelhändler tätig sind, zumindest laut der IHK.

habe auch die "Inhaltsbücher" der jeweiligen Fachwirte von der IHK geschickt bekommem.

Soviel dazu. Hier dann noch kurz mein Werdegang:

  • Habe meine Mittlere Reife in der Wirtschaftsschule absolviert.
  • Anschließend eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann gemacht.
  • Aktuell bin ich als Bürokaufmann tätig, da ich leider nicht übernommen wurde nach der Ausbildung.

Ich würde ja am liebsten beide machen, denn ich interessiere mich ja echt für beide Bereiche. Ich hab Rechnungswesen in der Wirtschahftsschule zum Beispiel schon sehr gemocht, mehr als Betriebswirtschaft zum Beispiel.

Auf der anderen Seite habe ich eine Ausbildung in einem Großhandelsbetrieb absolviert und habe daher auch schon Vorkenntnisse in dem Bereich, war aber auch in dem Großhandel während der Ausbildung in der Buchaltung tätig und das hat mir echt sehr gut gefallen.

Selbstverständlich ist es auch wichtig, was ich danach arbeiten bzw. weitermachen würde, da hab ich zwar noch ein wenig Zeit, aber mein Plan ist es entweder nach einen der Fachwirte zu studieren (BWL,Wirtschaftswissenschaften, VWL und was es da noch so alles gibt, aber aufjedenfall im Wirtschaftlichen Bereich) oder dann einfach eine höhere Position in einem Betrieb einnehmen, und wenn es mir gefällt dann einfach in dem Bereich bleiben, also beim Wirtschaftsfachwirt im Bereich Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und beim Handelsfachwirt strategischer Einkäufer, Vertriebler oder account manager o.Ä.

Aufjedenfall brauche ich einen Rat, entweder für was ich mich entscheiden soll, oder wie ich mich besser entscheiden kann :)

Bedanke mich bereits bei euch im Voraus!

LG

Beruf, Schule, Wirtschaft, Handelsfachwirt, IHK, Kaufmännisch, Weiterbildung, Wirtschaftsfachwirt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
H&M Inkasso (minderjährig)?

Ich habe vor 2 Tagen einen Brief von dem HIT (Hanseatischen Inkasso-Treuhand Unternehmen) erhalten, in welchem sie meine Bank nach Auskunft über Adressangabe meines Kontos gebeten haben.

Da ich aber minderjährig bin (17 Jahre) wurde dieser Brief von meiner Bank an meine gesetzlichen Vertreter weitergeleitet. (da die Bank bei Minderjährigen keine Adressangabe machen darf)

Offensichtlich habe ich vor knapp 3 Monaten einen Kauf bei H&M mittels meiner EC-Karte getätigt, ohne das mein Konto ausreichend gedeckt war. Ich habe von all dem aber gar keinen Wind bekommen, da ich angenommen hatte, die Abbuchung geht mit meinem Kauf einher, somit bin ich davon ausgegangen, dass bei Akzeptanz meiner EC-Karte die Abbuchung erfolgt ist und es sich damit hat. Nun wie sich herausstellte war das nicht der Fall und ein Blick auf meine alten Kontoauszüge, welche ich normalerweise nicht sonderlich zu inspizieren pflege, offenbarte mir 2 Rücklastschriften in den vergangenen 3 Monaten.

Ich werde mich morgen bei der HIT melden und Adressangabe zu meinem Konto machen. Im Anschluss ist ja ein weiterer Brief der HIT zu erwarten, der die Hauptforderung + die gesamten entstandenen Kosten auflistet. Da ich mich bereits schlau gemacht habe und mich darauf einstelle, dass mir eine beträchtliche Geldforderung blüht, möchte ich folgende Rechtslage klären;

Meine gesetzlichen Vertreter haben sich wohl bemerkt nicht mit dem Kauf als einverstanden erklärt, welches ja laut des Taschendgeld-Paragraphen Grundvoraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem minderjährigen Käufer ist. Außerdem besagt dieser, dass ich mich als Minderjähriger nicht Verschulden darf

Nun die Frage, ist die obige Tatsache problematisch für das Inkasso - Unternhemen?

Mein Kauf ist etwa 3 Monater her und ich habe die erworbene Hose noch immer im Original-Zustand mitsamt Etikett und Kassenbon, falls das irgendwie hilfreich für einen möglichen Kompromiss ist. Außerdem eine kleine Nebeninfo; Ich war zum Kaufzeitpunkt 16 Jahre alt und bin gewillt die Hauptforderung inkl. Mahn- & Rücklastschriftgebühren und Zinsen zu bezahlen, falls notwendig.

Ich bitte um Hilfe und Danke im Voraus!

Recht, Inkasso, minderjährig, Wirtschaft und Finanzen
Ohne kaufmännische Ausbildung in der Buchhaltung arbeiten?

Hallo!

Ich bin Anfang 40 und will meinen gelernten Beruf im sozialen Bereich nicht mehr ausüben. Ich kann mir vorstellen, dass mir der Bereich Buchhaltung liegt, da ich sehr korrekt arbeiten kann, im Mathe-Abi gut war und sehr gut logisch und strukturiert denken kann. Eine Umschulung bekomme ich mit Sicherheit nicht bezahlt, da ich nicht arbeitslos bin. Ich denke, einen regulären Ausbildungsplatz im kaufmännischen Bereich bekomme ich in meinem Alter nur sehr schwer.

Wie würdet Ihr in meinem Fall vorgehen? Meine Idee war jetzt, an der VHS Kurse und Prüfungen in Finanz- sowie Lohn und Gehaltsbuchhaltung abzulegen, um so mit den Vorkenntnissen einen Aushilfsjob in der Buchhaltung eines Unternehmens zu bekommen oder zumindest meine Chancen auf einen Ausbildungsplatz als Steuerfachangestellte oder Kauffrau Büromanagement z. B. zu erhöhen. Denkt Ihr, das ist realistisch?

Ansonsten ziehe ich noch ein Fernstudium in WIWI in Erwägung. Da weiss ich aber nicht, wie meine Chancen auf eine Werkstudentenstelle in meinem Alter stehen. Diese Stellen scheinen ja auch sehr begehrt zu sein und daher sicher lieber an junge Leute vergeben werden.

Ich bin hochmotiviert, das zu lernen und arbeite jetzt schon in meiner Freizeit Lehrbücher für Rechnungswesen und Steuerlehre durch, weil es mich interessiert und mir Spaß macht.

Außer meiner Erzieherausbildung + Berufserfahrung habe ich kurz Erfahrung als kaufmännische Mitarbeiterin und ein abgebrochenes Sprachenstudium "vorzuweisen".

Ganz herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.

Schule, Berufswahl, Rechnungswesen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
23-jähirger Freund hat 2000 Euro Schulden bei der Krankenkasse + Mittellos und erwerbsunfähig; Was könnte er tun?

Er hat schon vor vielen Jahren die Schule verlassen und hat hinterher keine Ausbildung gefunden. Danach begann für ihn eine Misere mit dem Jobcenter.

Sämtliche Versuche ihn irgendwo einzuglieder sind gescheitert. Eine stationäre Reha ist schon vor mehreren Jahren gescheitert und er wurde als erwerbsunfähig eingestuft. Rentenanspruch hat er nicht, daher müsste er eigetnlich weiterhin beim Jobcenter gemeldet sein. Laut den dort Zuständigen ist die einzige Möglichkeit eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte. Aus gesundheitlichen Gründen ist dies nicht möglich und bis zuletzt war die Auflage des Amtes, eine Therapie zu beginnen.

Er wohnt bei einem seiner Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Solange er noch unter 25 ist und bei einem seiner Eltern wohnt, müssen die Eltern Antrag (U25) stellen. Er selber hat schon mal einen Antrag gestellt, der wurde jedoch abgelehnt weil er bei den Eltern wohnt, und diese dafür zuständig sind, einen Antrag zu stellen. Zu seinem anderen Elternteil hat er seit Jahren keinen Kontakt. Beide seiner Eltern weigern sich, Antrag zu stellen. Unterhalt bekommt er auch nicht. Trotz seiner Erwerbsunfähigkeit muss er arbeiten. Er verdient allerdings zu wenig, um KK-Beiträge zu zahlen. Das Geld reicht ihm gerade so für Lebensmittel.

Er hat sich schon anwaltlich beraten lassen. Das Einzige was ihm geraten werden konnte, ist zu warten bis er 25 ist. Oder eben er geht in die Obdachlosigkeit - dies würde ihm jedoch weder eine Unterkunft noch Sozialhilfe garantieren. Er müsste dann erst einmal in eine Notunterkunft - womöglich sogar länger, sofern er keine Sozialwohnung bekommen würde. Anspruch auf Unterhalt hat er nicht.

Er ist mittellos, hat bisher schon Schulden im fünfstelligen Bereich und sein Einkommen liegt unter 200 Euro. Er ist schwerbehindert, hat einen Grad der Behinderung von 50; Er hat Schizophrenie, Diabetes, Depressionen und leidet unter einer schweren Suchterkrankung.

Er wäre eigentlich auf Medikamente angewiesen. In Vergangneheit hat er aber Antidepressiva immer wieder eigenhändig abgesetzt. Er fing vor kurzem wieder eine ambulante Therapie an und bekam auch Medikamente. Einmal ging aber seine Versicherungskarte nicht.

Er hatte auch in Vergangenheit schon Lücken in der Versicherung. Wie er jetzt verichert ist, weiß er nicht. Bis zuletzt ging er davon aus, in der Familienversicherung gewesen zu sein. Er ist erst seit kurzem 23 und bis 23 gilt eigetnlich Familienversicherung. So viele Schulden kann er also gar nicht aufgebaut haben. Das heißt er war wahrscheinlich nicht in der Familienversicherung. Zumindest bekam er ein Schreiben, das seine Eltern ausfüllen hätten müssen, und das haben sie anscheinend nicht rechtzeitig gemacht.

Vom Jobcenter werde seine Anträge abgelehnt weil er unter 25 ist, jedoch weigern sich seine Eltern, Antrag zu stellen. Der anwalt konnte nicht helfen.

Was könnte er tun? Könnte er einfach in Insolvenz gehen und warten bis die Schulden verjährt sind?

Bild zum Beitrag
Was anderes 50%
Obdachlos werden und selber Antrag beim Amt stellen 30%
Insolvenz anmelden und warten bis die Schulden verjährt sind 20%
Monatlich in Raten 20 Euro zurückzahlen 0%
Insolvenz, Geld, Schulden, Freunde, Krankheit, Krankenversicherung, Schizophrenie, Erwerbsunfähigkeit, Gesundheit und Medizin, Inkasso, Jobcenter, Obdachlosigkeit, Philosophie und Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzen
Weiterer Kindergeldbezug bei Polizeistudium im gehobenen Dienst nach Polizeiausbildung (mittlerer Dienst)?

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung im mittleren Dienst(bin Beamtenanwärter), die nach 30 Monaten nunmehr bald endet.Bislang erhält meine Mutter Kindergeld, das an mich weitergeleitet wird. Da ich Abitur habe und eine Tätigkeit bei der Kripo mein Traumberuf ist, überlege ich, mich für den gehobenen Dienst zu bewerben und so unmittelbar nach meiner Ausbildung nochmals dann für 36 Monate eine Ausbildung, konkret ein Fachhochschulstudium mit div. Praktika an der Fachoerschule als Beamtenanwärter zu absolvieren. Dies müste nach Aussage der Fachoberschule problemlos möglich sein, wenn ich den Einstellungstest erfolgreich absolviere.

Ich verzichte dann in den 3 Jahren zwar deutlich auf Einkomen, da ich nur deutlich geringe Beamtenanwärterbezüge während der weiteren Ausbildung im Rahmen des Studiums erhalte, dies ist mir es aber wert, wenn ich dann erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort im gehobenen Dienst arbeiten kann.

Mir ist nicht klar, ob ich bei meinem Lebenslauf dann weiterhin während des Studiums an der Fachoberschule mit div. Praktikas über meine Mutter Kindergeld erhalte. Ich bin bei Aufnahme des Studiums 21 Jahre alt und werde dies dann mit noch 24 Jahren beenden.

Wenn ich im Internet nach den Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug suche, wird bei ähnlichen Fällen in anderen Berufszweigen immer auf eine 20 Stunden-Grenze verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann, zumal mir nicht klar ist, wie sich diese bei einem Studium mit div. Praktikas errechnet.

Schule, Polizei, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen

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