Steuern absetzen, Geld zurück?

5 Antworten

Als Abreitnehmer kannst du Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten in einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Das Sammmeln von Busfahrkarten kannst du dir aber sparen, denn du kannst auch ohne Nachweis 40 Cent pro Entferungs-km geltende machen. Eine steuerliche Auswirkung haben Werbungskosten aber erst, wenn sie mehr als 1.000 € im Jahr betragen.


BeviBaby  08.09.2019, 17:59

0,30€ pro voller, einfacher Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte.

Allerdings ließen sich bei den Busfahrkarten auch die tatsächlichen Aufwendungen bis zu einer bestimmten Grenze ansetzen... ggf. ist das günstiger

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Ähm... also Ausgaben kannst du entsprechend bei der Steuer angeben, wenn es sich um Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen handelt.

Du bist frisch in eine Wohnung eingezogen... war der Umzug beruflich bedingt? Ist es eine Zweitwohnung bei der eine doppelte Haushaltsführung vorläge? Its der Umzug irgendwie zwangsweise beruflich erfolgt?

Bustickets... sind es Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte? Sind es Fahrten zu auswärtigen Arbeiten? Zu Vorstellunsggesprächen? Dann wären es Werbungskosten. Allgemein Bustickets, weil du deine Oma in der nächsten Stadt besuchen gehst fallen unter Kosten der privaten Lebensführung und sind natürlich nicht bei der Steuer abzusetzen.

Bei Werbungskosten nach §9 gibst du die entsprechend an... dann wird geprüft, ob die Ausgaben über oder unter dem AN-PB von 1000 Euro liegen. Falls drüber, bekommst du den höheren Betrag angesetzt, falls nicht den Pauschbetrag von 1000 Euro.

Wie viel du zurückbekommst hängt davon ab was du alles geltens machst. Woher soll ich wissen wie hoch deine Werbungskosten sind? Oder ob es überhaupt Werbungskosten sind?

Mein Tipp: Such dir einen Steuerberater oder informiere dich eingehend... aus so wenig Informationen kann niemand irgendetwas rauslesen und ich studiere das Zeug.

Das Geld würde vom Finanzamt aber nicht erstattet, du müsstest lediglich weniger Zahlen. Da du bereits Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt bekommen hast bekommst du dann ggf. eine Erstattung, wenn dir mehr Lohnsteuer abgeführt wurde, als sich hier entsprechend ergeben würde

Etwas steuerlich absetzen zu können bedeutet nicht, dass man Geld von Finanzamt zurück bekommt. Dein zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um diese Beträge, zumindest innerhalb von Grenzen oder es wird gleich pauschal abgesetzt.

Du zahlst somit evtl. weniger Lohnsteuern.

Da fehlen Informationen. War der Umzug beruflich bedingt, bist du näher an den Arbeitsplatz gezogen? Dann kannst du die Kosten dafür evtl. absetzen.

Hast du mehr als 15 km zur Arbeit einfacher Weg. Dann kannst du die Fahrkosten absetzen. Nachweise brauchst du hierfür aber nicht.

Dann gibt es noch Haushaltsnahe Dienstleistungen, Reparaturen zu Hause, aber auch Nebenkosten wie Schornsteinfeger, Gartenpflege, Wartungskosten kann man absetzen ohne Ersatzteile.

Du musst natürlich auch erst mal Lohnsteuer bezahlen.

Ob es sich bei dir lohnt oder nicht, dazu müsste man mehr Informationen haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zahlst du denn überhaupt Lohn- oder Einkommenssteuern? Wenn ja, kannst du 30 Cent je gefahrenen Kilometer (unabhängig vom Transportmittel) als Werbungskosten "absetzen". Aber nur der Betrag über 1.000 € jährlich, wirkt sich dann aus.

1.000 € sind bereits in der Steuertabelle eingearbeitet.