Abgeltungssteuer bei ausländischem Broker?
Wenn ich unter dem Freibetrag von 801€ im Jahr liege und bei einem Broker handle der die Abgeltungssteuer nicht automatisch abzieht, dann muss ich keine Steuererklärung oder ähnliches machen, richtig?
5 Antworten
Soweit ich weiß muss man das nicht. In der Realität machen es aber fast alle.
Wenn du es nicht machst und nächstes Jahr ändert sich etwas im Steuerrecht, kann es passieren, dass du trotz freibetrag zahlen musst.
Wenn du die Beshceinigung vom Finanzamt hast, kann nichts mehr passieren.
So meine Auffassung, bin aber auch kein Steuerberater^^
Falsch:
Du bist Grundsätzlich zur Erklärung Deiner Kapitalerträge verpflichtet, auch wenn Du den Freibetrag nicht ausgeschöpft hast und keine Steuern darauf anfallen. Ausnahme, Du erzielst Deine Kapitalerträge bei einem BaFin konntrolliertem Broker, der würde die Meldung innerhalb des Freibetrag auch selbstständig an den Fiskus ausführen, du schreibst jedoch, dass Dein Broker die Steuern nicht selbstständig abführt, also ist er auch nicht BaFin kontrolliert und Du bist verpflichtet Deine Kapitalerträge zu deklarieren. Soweit es sich um einen in Europa zugelassenen Broker handelt, hast du dich damit auch bei Erstellung Deines Accounts bereits einverstanden erklärt.
Heißt das ich muss den irgendwo beantragen oder meinst du, dass ich es anders formulieren soll?
Du musst das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" des Brokers verwenden.
Eventuell wird auch dieses oder ein ähnliches Formular akzeptiert:
http://www.freistellungsauftrag.net/freistellungsauftrag.pdf
Das kannst du im Normalfall auch direkt online machen. Der Broker braucht nur deine Steuer ID
Mal abgesehen von der ursprünglichen Frage empfehle ich dir in jedem Fall einen inländischen broker. Über degiro gibt es z.b. Berichte dass sie bei Depotverschiebungen die Kaufkurse der Papiere nicht übermitteln. Das bedeutet dass bei einem Verkauf nicht nur der Gewinn, sondern der gesamte Erlös steuerpflichtig wäre und die neue bank/broker das auch genau so behandelt. Du hast dann den Huddel.
Einmal im Jahr bekommst du eine Steuerbescheinigung wo alles drin steht was du dem Finanzamt mitteilen musst, wenn nicht, dann musst du deine Einkünfte manuell ausrechnen und angeben.
Natürlich musst du eine machen. Das sind unversteuerte Gewinne. Das FA sagt dir dann das darauf keine Steuern fällig werden, falls der Freibetrag ausreicht.
Aber ich weiß doch, dass ich unter dem Freibetrag liege und dann werden keine Steuern fällig. Wofür soll ich dann eine Steuererklärung machen?
Meines Erachtens fallen unversteuerte Einnahmen immer unter die Angabepflicht, unabhängig von möglicherweise bestehenden Freibeträgen. Für mich wäre das zumindest logisch, das sich ein Finanzamt selbst von der Richtigkeit der Angaben überzeugt.
Ich kenne es zumindest von den früheren ausschüttungsgleichen Erträgen thesaurierender Fonds, welche trotz unter dem Freibetrag liegend, immer eine Anlage KAP erforderten.
Weil du dem Fiskus zeigen musst, dass du mit allen Einnahmen unter dem Freibetrag liegst.
So ist es, kellyfamiliy
Jetzt bin ich verunsichert, wenn hier alle was unterschiedliches sagen aber ich hoffe du hast Recht. :P
Dann gib es doch in der Steuererklärung an.
Dann hast du eine weitere Meinung vom Finanzamt.
Das heißt ich suche mir einen inländischen Broker mit BaFin und schreibe diesem, dass ich einen Freibetrag bis 801€ habe und dann werden mir bis da keine Steuern abgezogen und ich muss auch sonst keine Steuererklärung oder sowas machen?