Kontopfändung durch Ratenzahlung aufheben?
Hallo leute, zuerst möchte ich erwähnen, dass das Konto von meinem Mann und mir (Gemeinschaftskonto) gepfändet wurde. Mein Mann ist dort die Hauptperson. Wir haben mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und der gläubiger meint, dass die Pfändung nach der ersten Rate aufgehoben wird. Ich habe, während das Konto gepfändet wurde ein Zweitkonto eröffnet - bei einer anderen Bank. Wäre es möglich, dass ich das Geld von dem Zweitkonto an den Gläubiger sende, oder ist das keine gute Idee? Denn sonst seh ich keine amöglichkeit die erste Rate zu zahlen zu können, da das Gemeinschaftskonto ja noch gepfändet wird.
3 Antworten
Du kannst von dem gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen, ist ja logisch denn zu diesem Zweck ist es ja gepfändet
Wir versuchen es einfach mal, danke! Ja, dies stimmt. War stressig den Gläubiger für eine Ratenzahlung zu überreden.
Ging auch schon 4 Monate die Pfändung, nach dem 2 Monat haben wir alle Einzahlungen auf das Konto abgezweigt, sodass nichts mehr einging. Denke dadurch hat der überhaupt eine Ratenzahlung akzeptiert.
nein, ich würde die Rate an den Gläubiger von dem gesperrten Konto aus durchführen. Das wird vermutlich auch so möglich sein.
Sollte die Kontosperrung nicht - wie versprochen - aufgehoben werden, wirst Du das zweite Konto benötigen, um Einzahlungen auf dieses Konto umzuleiten und um notwendige Überweisungen tätigen zu können.
Auch mit einem gepfändeten Konto kann man Verfügungen zu Gunsten des Gläubigers tätigen. Aber vermutlich nur manuell bei der Bank vor Ort. Ansonsten kannst du die Rate natürlich auch vom Zweitkonto überweisen, aber dann muss dir klar sein, dass der Gläubiger damit diese Kontodaten erfährt und ggf. auch pfänden kann, wenn die Raten nicht bedient werden. Natürlich nur, sofern der Titel auch gegen dich lautet.
Also einfach die höhe der 1. Rate auf das Konto einzahlen und gut ist?