Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Warum wird man in der Schule in ein Raster geworfen?

Servus Leute

Ich will eure Meinung zu meiner Meinung mal wissen bzw zu meiner Denkweise.

Ich Persönlich finde das wir in der Schule keine Selbständigkeit beigebracht bekommen, wir werden auch nicht auf das Leben vorbereitet.

Ab der 8. Klasse wird uns gesagt „Alles was wir jetzt machen braucht ihr in eurem späteren Berufsleben,. Oder wenn ihr des so und so macht kommt das nicht gut bei eurem Chef an.

Und in der 9. Klasse lernt man Bewerbungen schreiben und was man alles beachten muss das es toll ist und alles, aber warum wird mir nicht gezeigt wie ich ein Unternehmen am besten aufbaue oder wie ich zum Chef werde... warum wird mir nur beigebracht wie ich für jemanden anderen arbeiten muss, und warum geht die schule davon aus das ich einen Beruf Lernen will.

Ich wachse in einer Familie auf wo mein Opa und meine Oma Lokalitäten geführt hatten. Wann lerne ich was über Steuern über den Best möglichsten Umsatz, oder wann lerne ich was über Geldanlagen?

Wann lerne ich diese Dinge? Mein Vater hat jetzt ein Transportunternehmen und meine Mutter ist einfach Hausfrau. Das leben läuft ohne das jemand von beiden jemals einen Beruf gelernt hat. Und eine Sache will ich mal sagen, als Unternehmer hast du mehr Möglichkeiten als als Arzt. Keiner schriebt dir vor wann du urlaub hast. Keine schriebt dir vor wann du Pause hast. Keine setzt dich unter druck Außer du selbst. Und ich wundere mich... warum wird nicht über dieses Leben aufgeklärt, warum nur Ausbildung Ausbildung Studium Ausbildung. So jetzt habt ihr meine Meinung, was denkt ihr über die ganze Sache.

Selbständigkeit, Schule, Recht, Pubertät, Firma, Lehrer, Meinung, Politik und Wirtschaft, Beruf und Karriere, Ausbildung und Studium, Gesellschaft und Politik, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Betrug durch Postident ist das möglich?

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und habe vor kurzem meine Firma verkauft. Ich beschäftige mich mit Softwareentwicklung umd habe schon im Alter von 18 meine eigene Firma gegründet es war halt ein ein Mann Betrieb. Ich habe nun vor paar Tagen die Firma für gutes Geld verkauft. Beim Notar haben wir vereinbart, dass ich bis zum 31.08.2019 weuterhin geschäftsführer bleibe und am 02.09.2019 werde ich aus dem Handelsregister ausgetragen und der Käufer wird zum neuen Geschäftsführer. Ich wollte das nicht. Ich war eigentlich dafür, dass ich mit sorfortiger Wirkung aus dem Handelsregister ausgetragen werde. Jedoch hat mein Notar mir versichert, dass nichts schlimmes geschehen kann und ich habe es akzeptiert und werde jetzt zum Monatsende als Geschäftsführer gelöscht. Nun hat mir der Käufer eine Postident zugeschickt (der Käufer ist 47 Jahre alt) und meinte ich soll mit meinem Ausweis und mit der Postident zum Post gehen. Mir ist es jetzt erst klar geworden, dass das dumm von mir war mich so auszuweisen. Auf der Postident stand die Name eines Bankes und der Name eines Angestellten. Nun habe ich wirklich Angst. Da ich ja am 02.09.19 aus dem Handelsrdgister um 24Uhr gelöscht werde sind ich und der Käufer für einen Tag gemeinsam Geschäftsführer, da laut dem Notar die Firma nie ohne Geschäftsführer existieren darf (die Gesellschaftsform ist nebenbei eine GmbH). Nun ist meine Befürchtung, dass die Person mit der Postident ein Konto eröffnet und unter meinem Namen über meine Firma Kreditaufnimmt und mich am Ende verschuldet oder allgemein illegale Sachen verrichtet und ich am Ende dafür quasi mit haften muss. Gibt es da irgendwelche Risiken oder mache ich mir umsonst so viele Gedanken.

LG

Recht, Betrugsverdacht, Wirtschaft und Finanzen
Autokauf - Vorabüberweisung des Geldes?

Hallo,
habe kürzlich einen Kaufvertrag über ein Auto im Wert von knapp 7000€ abgeschlossen. Der Händler möchte, dass ich ihm das Geld überweise, damit er kein Bargeld in der Filiale herum liegen hat (Sicherheitsrisiko, kann ich durchaus verstehen).
Im Internet liest man, dass man beim Gebrauchtwagenkauf keine Vorabüberweisungen machen sollte, ehe man die Fahrzeugpapiere nicht bekommen hat.
Ich habe dem Händler einen Großteil des Geldes (5000€) bereits überwiesen. Im Kaufvertrag steht nichts dazu, wann das Geld überwiesen sein muss, nur, dass man "bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen" an den den Vertrag "gebunden sei".
Ist es in Ordnung, wenn ich das Geld für den Wagen erst bei Abholung überweise? Da der Chef noch im Urlaub ist, ist die angebundene Werkstatt noch geschlossen. Auch soll nach dem Urlaub vom Chef noch eine kleine vertraglich vereinbarte Reparatur (im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt) dort noch erledigt werden. Der Wagen ist auch noch nicht wieder zugelassen. Deswegen ist vereinbart worden, dass der Wagen dort noch bis Mitte nächster Woche stehen bleibt.

Ich kann die Überweisung ja per Online-Banking vor den Augen des Chefs ausführen, der Großteil des Wagens ist letztlich ja bezahlt und den Rest überweise ich auch. Nur bin ich wegen den Empfehlungen im Internet zum Thema Vorabüberweisungen verunsichert, schließlich habe ich außer einem Gebrauchtwagenkaufvertrag und einer Ausgabe von 5000€ bisher nichts in den Händen. Was sagt ihr dazu?
Über ernst gemeinte und bevorzugt auch sach- und fachkompetente Antworten würde ich mich freuen.
Danke

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Vertragsrecht, Autokaufvertrag, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

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