Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

Hallo zusammen,

in meinen Vergangen fragen brauchte ich Rat wegen Mitwirkungspflicht von meinem Sohn usw. Kurz zur Geschichte: Mein Sohn ist nicht bereit seiner Belegepflicht nach zukommen zwecks Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit trotz der doppelten Fristsetzung. Er hat aktuell eine Neuberechnung über das JA veranlasst und ich auch dazu bereit war. Die Überweisung habe ich seid September als Verwendungszweck „ Zins und Tilgungsfreies Darlehen“ betitelt.

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen. Vom RA kam auch zugleich die Honorar Rechnung da ich im Verzug sei. Ich habe seinem RA eine E-Mail geschrieben das ich zu einem 2 mal eine Fristsetzung gesetzt hatte und zum anderen was daraus die Konsequenz sein wird. Ich habe auch dankend die Rechnung abgelehnt da ich nicht der Auftraggeber bin.

Ich werde gezwungen mir ein Anwalt zunehmen damit es nicht ausartet, weil die mir gedroht haben mit der Vollstreckung des Unterhaltstitel. Ich möchte vorab sagen das nichts offen ist. Das JA kann und will mir nicht helfen, also werde ich die Abänderungsklage einreichen müssen. Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Rechte, Kosten, Wirtschaft und Finanzen
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