Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

5 Antworten

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen.

Das ist völliger Humbug den der Anwalt da von sich gibt! Da du ja nicht weißt was das Kind macht bzw. keine Belege hast, aus denen hervorgeht was das Kind macht, musst du den Unterhalt nach einhelliger Rechtssprechung als Darlehen zahlen, damit in dem Sinne keine Überzahlung stattfindet.

Die Rechnung des gegnerischen Anwaltes kann der Anwalt sich an den Hut stecken! Wie du ihm ja mitgeteilt hast: du bist nicht der Auftraggeber!

Dein Sohn lässt vom Jugendamt rechnen und hat sich trotzdem einen Anwalt genommen? Schön blöd von ihm! Denn das war und ist völlig überflüssig...

Er muss seine Bedürftigkeit nachweisen.

Er muss die Einkommensbelege der Mutter vorlegen.

Er muss das Ganze im "Rahmen" halten, sprich wenn er das Jugendamt einschaltet, dann benötigt er keinen Anwalt. Also unverständlich wozu er den noch beauftragt hat. Und sobald ein Anwalt involviert ist, ist das (kostenfreie) Jugendamt eigentlich raus.

Du hattest dem Sohn per Fristsetzung mehrmals geschrieben was er beibringen muss? Du hast ihm geschrieben, dass du den Unterhalt vorerst als zins- und tilgungsfreies Darlehen zahlst, auf dessen Rückzahlung du verzichtest, sobald feststeht, dass die Summe der Höhe nach bleibt oder sich erhöht? Dann hast du alles richtig gemacht!

Das JA wird dir auch nicht helfen. Die "arbeiten" für das Kind. Denen kannst du höchstens stecken, dass das Kind unverständlicherweise einen Anwalt genommen hat.

An deiner Stelle würde ich nochmals dem Kind schreiben (freundlich und sachlich), dass bis Heute nichts vorliegt. Er bitte umgehend Unterlagen beibringt um seine Bedürftigkeit nachzuweisen und du ansonsten eine Stufenklage erheben wirst und musst. Deren Kosten muss er dann tragen! Dann nimmst du dir einen Anwalt. Berechnet wird nach dem Streitwert. Gehe mal von ca. 700 Euro Gerichtsgebühren und gleichen Anwaltskosten aus. Aber teile dem Anwalt unbedingt mit, dass du auf keinen Fall die Kosten übernehmen wirst. Musst du zwar vorerst, aber er soll für dich einen pfändbaren Titel besorgen, damit du dir das Geld von deinem Kind wiederholen kannst. Denn du wirst in den Prozess gezwungen den du ja nicht wolltest und auch nicht zu verantworten hast!

Hat das JA sich bezüglich deiner Unterlagen bereits gemeldet? Dann solltest du denen deine Mitarbeit signalisieren, aber eben auch nachfragen, warum denn jetzt ein Anwalt da mitmischt...

Du könntest auch Mitglied bei https://www.isuv.de/ werden. Dort wird dir ebenfalls schnell und kompetent geholfen.

Du hast einen Titel, den bedienst du. Du weißt ja nach wie vor nicht was und ob du zahlen musst: deine Chancen stehen also mehr als gut! Kommt dein Sohn aufgrund der Stufenklage (erst Auskunftsklage, dann Abänderungsklage) der Auskunft im ersten Schritt nach, dann soll dein Anwalt zusehen, dass die Kosten wegen mutwilligem Herbeiführens des Prozesses deinem Sohn auferlegt werden.

Dein Sohn kann zum jetzigen Zeitpunkt auf nichts klagen... Du bedienst den Titel ja... Sollte er klagen, dann wegen Abänderung des Titels, weil er meint, er müsse mehr bekommen... Unwahrscheinlich wenn die Kindsmutter mit ins Boot geholt wird und solange er seine Bedürftigkeit nicht nachweist, gibt es auch keinen Klagegrund!

 und mein Sohn sagt direkt das er keine Lust dazu hat.

Bleibt er bei dem Standpunkt, dann hast du beste Chancen ;-). Ohne Nachweise gibt es nämlich dann nichts mehr! Und er muss vor Gericht die Einkommensverhältnisse der Mutter darlegen, auch wenn er nur dich verklagen möchte... Aber im Grund musst du dem jetzt eh vorgreifen. Ein letztes Schreiben an das Kind, eine letzte Frist, dann Klage.


dutti79 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 18:12

Ich habe ihm im letzten Brief geschrieben das ich für ihn 3 Lösungsansätze habe. 1) er soll das machen was man von ihm erwartet.2) Ich werde den Interhslt nur noch als Zins und Tilgungsfreies Darlehen überweisen und eine Abänderungsklage einreichen.3) Unterhaltstitel mit Verzichtserklärung mir zu schicken. Das JA hat mir noch keine neue Betechnung zu kommen lassen.

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Kessie1  07.09.2019, 18:47
@dutti79

Auch wenn das Jugendamt dir eine Berechnung zusendet, dann entbindet ihn dies NICHT von der Vorlagepflicht. Das würde ich ihm in aller Deutlichkeit nochmals zu verstehen geben. Und auch, dass du das zins- und tilgungsfreie Darlehen derzeit als Unterhalt zahlst, aber auf dessen Rückzahlung du eben verzichtest, wenn es sich heraus stellt, dass der Betrag gleich oder höher sein sollte als im Titel. Ebenfalls würde ich ihm schreiben, dass es dich sehr verwundert, dass er einen Anwalt einschaltet, da du etliche gütliche Einigungsversuche unternommen hast und er Gefahr läuft, dass das JA seine kostenlose Tätigkeit für ihn deswegen einstellt. Und das du selbstverständlich nicht seinen Anwalt bezahlen wirst, da du ihn weder beauftragt hast noch es einen Grund zur Beauftragung gab. Du aber jetzt gerne auf die Berechnung des JA warten wirst und auf die entsprechenden Belege, damit du die Berechnung auch prüfen kannst in allen Einzelheiten. Weise ihn nochmals auf §1605 BGB hin (Belegvorlagepflicht) und sage ihm, du wirst gerne und bereitwillig deinen Anteil zahlen und freust dich auf die lückenlose Vorlage aller geforderten Unterlagen die er senden muss, da das JA dies aus datenrechtlichen Gründen ohne seine Zustimmung nicht machen darf.

Es ist echt erschreckend, dass die Jugend zwar ihre Rechte kennt, aber die Pflichten eben nicht wahrhaben will :-(.

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Das kann dir nur ein Anwalt beantworten, der alle Fakten kennt.


dutti79 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 13:08

Das ist nicht ratsam den mein Sohn hat schließlich den Unterhaltstitel. Das wäre für mich auch nicht von Vorteil zur möglichen Gerichtsverhandlung

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Du musst auf die Überweisung Unterhalt ohne anerkennung einer Rechtspflicht schreiben, sonst hast du wirklich Probleme mit dem doppelt bezahlen.

Wenn er nicht nachweist, daß er bedürftig ist, hast Du vermutlich gute Chancen, irgendwas zu erreichen, aber ohne Anwalt wirst Du da vermutlich leider nicht aukommen, da der gegnerische Anwalt anscheinend recht aggressiv ist.

Die Zahlung könnten er und Dein Sohn ja ohne weiteres als Unterhalt anerkennen, auch wenn es falsch betitelt wurde. Die Zahlung ein zweites Mal zu verlangen ist schon dreist und zeigt, daß Du mehr Gegendruck erzeugen musst, als Du ohne Anwalt kannst.


dutti79 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 11:17

Der RA ist ein wenig Dumm😂 den zum einen schreibt er das ich kein Unterhalt bezahlt habe und im weiteren Satz schreibt er das ich im Schreiben klargestellt habe das die Zahlung als Unterhalt zu verstehen ist.

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Neugierig1971  07.09.2019, 11:20
@dutti79

Das hängt jetzt vom Richter ab. Du hast das im Schreiben klargestellt, aber nicht bei der Zahlung. Er schreibt ja nicht, daß er das so akzeptiert, wie Du das schreibst.

Das ist nicht dumm, sondern dreist. Vermutlich hat Dein Sohn Prozesskostenhilfe, d. h. der Anwalt kann erstmal fordern was er will und es auf einen Prozess ankommen lassen, da er ja aus Steuerngeldern bezahlt wird. Auch wenn er verliert. Und das deutsche Rechtssystem ist nicht so gerecht wie man glaubt. Vor Gericht ist meist noch eine gehörige Portion Glück oder Pech dabei, wenn ein Urteil gesprochen wird. Vor allem bei Familienstreitigkeiten erlebt man häufig Überraschungen. Moralisch hast Du auf jeden Fall recht, aber juristisch kann das anders bewertet werden vor Gericht.

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dutti79 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 11:26
@Neugierig1971

Das ist mehr als nur dreist, vorallem mir noch seine Honorar Rechnung zu schicken. Ich habe bis jetzt alles mögliche getan, und mein Sohn sagt direkt das er keine Lust dazu hat.

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Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Beide Fragen sind leider nicht zu beantworten. Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab, den das Gericht festsetzt. Wenn du die Klage verlierst, mußt du ALLE Prozesskosten (Gerichtsgebühren, Sachverständige, Zeugen, deinen und den Rechtsanwalt der Gegenseite) bezahlen. Wenn du die Klage gewinnst, muß dein Gegner die gesamten Kosten tragen.

Jeder Prozess birgt ein Risiko in sich. Niemand kann hellsehen und voraussagen, wie ein Richter entscheidet. Er entscheidet nach der Rechts-, Akten- und Beweislage.

wenn dein sohn seinen pflichten nicht nachkommt nachzuweisen das er noch in ausbildung, schule oder studium ist, stell den unterhalt zum nächsten monat ein. pack den unterhalt auf ein extra konto und tu das so lange bis dein sohn seine unterlagen vollständig vorlegt.