Kfz Kaufvertrag privat klausel?

1 Antwort

Ein Verkäufer muss im Regelfall 2 Jahre lang dafür gerade stehen, dass das Auto ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Mängeln war. Privatverkäufer dürfen diese Haftung aber ausschließen. Gewerbliche Verkäufer dürfen diese Haftung nur ausschließen, wenn sie an Firmen verkaufen - nicht beim Verkauf an Privatleute. Um dieses Thema geht es im 1. Absatz. Der Verkäufer schließt hier die Haftung aus.

Der 2. Absatz besagt (das ist völlig korrekt so), dass der Verkäufer die Haftung nicht ausschließen kann, wenn er Dich betrügen wollte, oder wenn er überhaupt kein bisschen darauf geachtet hat, wie der Zustand des Autos war. Der Verkäufer haftet in diesem Fall auch für Sachen, die ein anderer in seinem Auftrag gemacht hat.

Der letzte Absatz besagt: Sollte der Verkäufer noch Schadenersatz oder dergleichen von jemand anderem bekommen (z. B. von einer Werkstatt, die an diesem Auto schlampig gearbeitet und Schäden verursacht hatte), dann hast Du als Käufer das Recht auf diesen Schadenersatz.