Selbstständig als Zeitungszusteller - Gewerbe?

5 Antworten

Das ist eine klassische Arbeitnehmertätigkeit. Schon meine Kinder haben das gemacht, jedoch mit korrekten Abrechnungen. Dein Auftraggeber scheint ein Betrüger zu sein, der nicht den Mindestlohn und Sozialversicherung zahlen will.

Dann hättest du ein Gewerbe anmelden müssen beim Finanzamt und beim gewerbeamt, mit der Folge eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen.

Aber offensichtlich handelt es sich hier um eine Scheinselbständigkeit, das heisst rechtlich gesehen bist du Arbeitnehmer, mit der Folge, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für Dich abführen müsste,wozu er offensichtlich keine Lust hat.

Hallo,

du wirst es kaum glauben, aber der Beruf heist wirklich so.

Denn bis in die 1960er-Jahre hinein waren das festangestellte Mitarbeiter der Zeitungen oder eines sogennannetn Pressevertriebes.

Mittlerweile ist ihre Zahl auf knappe 160.000 Leute in der ganzen BRD gesunken und angefangen bei "Scheinselbsständigen" bis hin zu recht dubiosen Arbeitsverträgen mit Tochterunternehmen von Zeitungen findet man die Ausbeuterklasse der Marktwirtschaft dort versammelt

Und Selbstständig bist du mit Sicherheit nicht, denn dazu bedürfte es mindestens eines zweiten Auftraggebers.....aber das schließt dein "Arbeitsvertrag" ja explizit aus.

Auch ich habe jahrelang Zeitungen ausgetragen (Tageszeitung). Allerdings hatte ich einen Arbeitgeber, nämlich den Zeitungsverlag. Warum solltest Du denn selbständig sein? Du hast einen Auftraggeber/Arbeitgeber, der Dich ja bezahlt. Bekommst Du denn eine monatliche Abrechnung?

Nein, du bist NICHT selbstständig. Lass dir keinen Bären aufbinden. Ein Gewerbe ist das in KEINEM Fall.


ombiombi 
Beitragsersteller
 02.09.2019, 15:00

Aber ich bin ja auch nicht wirklich Angestellt bei dem Dienstleistungsunternehmen für die ich die Zeitungen austrage !? Denn sonst würde ich doch nach Studen bezahlt werden

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owoWhatsThis  02.09.2019, 15:02
@ombiombi

Ob du nach Leistung oder nach Stunden bezahlt wirst, ist vollkommen egal.

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DerHans  03.09.2019, 09:50
@ombiombi

de facto bist du weisungsgebunden. Das ist eine klassische Arbeitnehmertätigkeit. Egal wie dein "Vertragspartner" das bezeichnet.

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