Gefährliche Situation Auto Anzeige erstatten??

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Tja, es ist immer wieder ärgerlich für ein übersteigertes Ego, wenn der zu Überholende den Überholvorgang verhindert. Es wird dann regelmäßig als Niederlage empfunden.

Im Straßenverkehr gibt es aber keine Siege und keine Niederlagen, man konkurriert nicht gegeneinander, man fährt nicht für einen Sieg, aber es gibt unreife Autofahrer. Lerne deeskalierendes Verhalten und defensives Fahren, dann kannst du sogar über den anderen lachen.

Die erste Frage, die dir ein Verkehrsrichter stellt: Warum haben Sie den Überholvorgang nicht abgebrochen? Hast du darauf eine sachliche Antwort?


Lumpie100 
Beitragsersteller
 04.09.2019, 12:09

Ja ich habe eine sehr gute Antwort dafür, ich konnte nicht mehr hinter ihn einscheren, weil hinter mir auch Verkehr war, wo ich zum überholen ausgeschert habe, sind die hinter mir den anderen Auto fahrer so dicht aufgefahren, das ich keine Chance mehr hatte hinter ihn einzuscheren.

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wiki01  04.09.2019, 12:28
@Lumpie100

Das ist doch Unsinn. Ich habe immer die Chance, irgendwo einzuscheren. Ein Auto ist über den Daumen 5 Meter lang. So weit sollen die aufgeschlossen haben?

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Saugefährlich, was der Überholte gemacht hat. Ich würde ihn auf jeden Fall anzeigen.

Einem Bekannten ist sowas auch schon passiert, in etwas verschärfter Form, der Überholte gab nicht nur Gas, sondern bremste auch syncron ab - Frontalzusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeug = ein Toter, ein Schwerverletzter. Täter ist geflüchtet und wurde trotz Öffentlichkeitsfahndung nicht gefasst.

Das hatte ich auch. Das Gegenüber streitet es ab und das war's.

Wenn du viel Zeit hast, das durchzuziehen und dir das deine Zeit wert ist, eine Anzeige zu machen, die bearbeitet wird - dann nach ca . 4 Wochen mit einem Brief der Staatsanwaltschaft als ....das Verfahren wurde eingestellt...endet, hast du ....nichts erreicht.

Beweislast liegt bei dir- Zeugen..null- Kennzeichen kann jeder aufschreiben.

Nimm einfach an, der andere hat sich gekrault, war damit fertig und hat dann festgestellt- hoppla, ich darf hier schneller fahren...

Kannst Du grundsätzlich schon. Das ist in § 5 (6) StVO geregelt.

Kostet aber meines Wissens nur 30 € Bußgeld - viel zu wenig, mal wieder.