Durch Chatverläufe Belangen?

1 Antwort

Bei ihm wurde Handel in kleinen Mengen festgestellt

Wer hat sowas festgestellt? Die Polizei sicher nicht, die kann sowas gar nicht feststellen oder ist damit Besitz gemeint?

bei mir lediglich Konsum welcher nicht durch einen Test oder dergleichen nachgewiesen wurde.

Ach dann haben es die Spatzen vom Dach gepfiffen oder der Heilige Geist hat zugeschlagen. Ist aber auch egal ob unter Drogen oder nicht, es ist nämlich nicht verboten "stoned" zu sein.

Sein Handy wurde allerdings beschlagnahmt.

Das ist nicht ungewöhnlich.

Auf diesem befinden sich Chats zwischen uns in denen es um den Handel kleinen Mengen ging. Als es einmal um eine größere Menge ging sieht man am Ende der Unterhaltung klar dass der Handel nie passiert ist.

So ein Chat ist eine feine Sache und die Polizei kann einem damit auch richtig Angst einjagen, vor Gericht zählt es allerdings nicht als Beweis, also uninteressant.

Außerdem hat er zahlreiche Bilder vom Konsum auf seinem Handy welche mit unter auch mich zeigen.

Mal davon abgesehen das der Konsum nicht strafbar ist, haben diese Bilder ebenfalls keine Beweiskraft. Jeder Vollidiot kann sich mit Tabk einen Joint drehen und dann behaupten es wäre Stoff.

Ich muss wahrscheinlich in ein Paar Wochen zur Anhöhrung.

Sofern Du als Beschuldigter vernommen werden sollst, solltest Du da tunlichs wegbleinben. Das ist Dein gutes Recht und nachdem was Du so alles in der Frage geschrieben hast wirst Du Dich dabei um Kopf und Kragen reden, also bleib weg da und verweigere jegliche Aussage zu dem Thema.

Ich habe keine Vorstrafen,

Das wird auch so bleiben, da man Dir keine Straftat nachweisen kann.

Auch Dein KUmpel sollte sich bedeckt halten, für so ein paar Gramm wird er höchstens ein paar Sozialstunden kassieren, oder das Verfahren wird eingestellt.