Hat Vermieter recht Pachtvertrag zu kündigen?

2 Antworten

Gibt kein Eigenbedarf bei einem Pachtvertrag, dieser kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Für eine fristlose Kündigung müssen entsprechend schwerwiegende Gründe vorliegen.


lebensbaum67 
Beitragsersteller
 03.09.2019, 21:50

Für eine Kündigung braucht der Vermieter dann keine Gründe?

Bergfex49  03.09.2019, 22:02
@lebensbaum67

er ist ja nicht Vermieter, sondern Verpächter; es gilt die Kündigungsfrist nach § 594a BGB; einer Begründung bedarf es nicht; die Kündigungsfrist ist bei unbefristeten Pachtverträgen zwei Jahre (bis zum 3. Tag des laufenden Jahres zum Ende des nächsten Jahres)

Fristlos schon mal gar nicht, solange du die Pacht auch zahlst. Eigenbedarf ist immer ein Kündigungsgrund, wenn er denn begründet ist.