Hat Vermieter recht Pachtvertrag zu kündigen?

2 Antworten

Gibt kein Eigenbedarf bei einem Pachtvertrag, dieser kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Für eine fristlose Kündigung müssen entsprechend schwerwiegende Gründe vorliegen.


lebensbaum67 
Beitragsersteller
 03.09.2019, 21:50

Für eine Kündigung braucht der Vermieter dann keine Gründe?

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Bergfex49  03.09.2019, 22:02
@lebensbaum67

er ist ja nicht Vermieter, sondern Verpächter; es gilt die Kündigungsfrist nach § 594a BGB; einer Begründung bedarf es nicht; die Kündigungsfrist ist bei unbefristeten Pachtverträgen zwei Jahre (bis zum 3. Tag des laufenden Jahres zum Ende des nächsten Jahres)

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Fristlos schon mal gar nicht, solange du die Pacht auch zahlst. Eigenbedarf ist immer ein Kündigungsgrund, wenn er denn begründet ist.