Hat Vermieter recht Pachtvertrag zu kündigen?
Habe ein Garten Grundstück und dazu ein paar rechtliche fragen:
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden. Vermieter benimmt sich sehr komisch sogar sehr frech. Betritt Grundstück ohne zu fragen wie er lustig ist , und bemängelt jegliche Sachen. Bauliche Veränderungen seien laut Vertrag nicht gestattet, habe aber lediglich Pflaster verlegt sowie ein biotop angelegt. Aber auch jegliche andere verschönerungsmassnahmen beanstandet er. Alles sei nicht schön. Verschafft sich immer Zutritt. Meine frage: wollen den garten behalten da wir so viel Arbeit verrichtet haben. Kann er auf eigenbedarf im Ernstfall kündigen ? Muss eine Kündigung gerecht fertigt sein ? Haben wir als Pächter irgendwelche Chancen? Oder Rechte? Oder am Ende die dummen weil wir rausgeworfen werden ? Kann er fristlos kündigen ? Wie er schon andeutete.
2 Antworten
Gibt kein Eigenbedarf bei einem Pachtvertrag, dieser kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Für eine fristlose Kündigung müssen entsprechend schwerwiegende Gründe vorliegen.
er ist ja nicht Vermieter, sondern Verpächter; es gilt die Kündigungsfrist nach § 594a BGB; einer Begründung bedarf es nicht; die Kündigungsfrist ist bei unbefristeten Pachtverträgen zwei Jahre (bis zum 3. Tag des laufenden Jahres zum Ende des nächsten Jahres)
Fristlos schon mal gar nicht, solange du die Pacht auch zahlst. Eigenbedarf ist immer ein Kündigungsgrund, wenn er denn begründet ist.
Für eine Kündigung braucht der Vermieter dann keine Gründe?