angebliche Lärmbelästigung angezeigt von Nachbarhaus ca 40m entfernt(2von 8Parteien)?

Hallo zusammen,

Hat das vielleicht auch schon mal jemand erlebt: man lebt jahrelang freundschaftlich in friedlicher Nachbarschaft, und auf einmal völlig überraschend kommen über Polizei und Ordnungsamt fingierte Anzeigen, fast jede Woche Eine.

Natürlich lege ich immer wieder Einspruch ein. Aber wie kann man dem Einhalt gebieten? Der Nachbar öffnet nicht wenn ich klingele.

Und bei Anhörbögen und Verfahren über Ordnungsamt zeigt man den dann beim Ordnungsamt oder Polizei wegen übler Nachrede, Verleumdung, falsche Verdächtigung , Vortäuschen (Straf)tat an?

Soweit so gut; aber Aufeinmal fangen andere Nachbarn auch mit Anzeigen wegen angeblicher Lärmbelästigung an, mich anzuzeigen. Es soll in 2 Fällen mitten in der Nacht die Polizei gerufen worden sein, welche aber protokolliert kein Lärm bei mir feststellen konnte (natürlich nicht). Nun habe ich die Namen der Anzeiger überprüft und festgestellt, dass diese ca 40m Luftlinie entfernt wohnen und so wie mein Nachbar dies behaupten, ohne Beweise. Jetzt habe ich auch hier ein Bußgeldverfahren am Hals. 40m sind fast eine halbe Sportplatzlänge und es wird auf TV-Geräusche verwiesen. Auch hier meine Frage: Wie kann man das Gegenteil 'beweisen 'und wie kann man dem Ganzen Einhalt gebieten. Bitte keine Antworten wie..."...du hast bestimmt den TV tatsächlich laut gestellt, sonst würde man dich nicht anzeigen..."

Lärmbelästigung, Nachbarn

Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

Hallo,

ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?

Recht, Beamte, Strafbefehl, Auto und Motorrad