Ist es verboten, als Schülerin eine „Affäre“ mit einem Lehrer zu haben...?

12 Antworten

Dies ist verboten. In diesem Moment ist die Schülerin dennoch eine Schutzbefohlene.

Kurzgesagt, ja ist es! Andersrum genauso, das hat nur böse folgen.


rihanna446 
Beitragsersteller
 04.09.2019, 02:53

aber wenn kein Abhängigkeitsverhältnis herrscht, was ist daran verwerflich?

Nachtnebel99  04.09.2019, 02:55
@rihanna446

Das ist das kleinste Problem, moralisch total fragwürdig, außerdem Strafbar & das Umfeld der Personen wird auch höchst negativ reagieren, daran besteht kein Zweifel.

rihanna446 
Beitragsersteller
 04.09.2019, 02:59
@Nachtnebel99

Dass seine Reputation davon leidet, wenn das rauskommt ist klar, aber wenn er sie selbst nicht unterrichtet, ist es doch kein Problem? Ich dachte, es wäre nur verboten, wenn er sie auch im Unterricht hat, da da eben eine Abhängigkeitsverhältnis herrscht und er seine Machtposition als Lehrer ausnützt. Dadurch entstehen dann meist bessere Noten oder so. Erkläre mir bitte die Gründe dafür, warum es in dem Fall, wenn er sie nie im Unterricht hatte und sie volljährig ist, verboten ist.

Zimmersuchend  04.09.2019, 03:34
@rihanna446

Er könnte sie irgendwann unterrichten, auch wenn Nachhilfe. Lehrer dürfen keinen GV mit Schülern haben. Warte einfach bis du keine Schülerin mehr bist dann darf er dich bum*** solange du willst

Ja, das ist trotzdem verboten. Ein Verhältnis zu einem Lehrer, der nicht an dieser Schule unterrichtet, wäre erlaubt.

Das Problem ist folgendes: Es wird immer davon ausgegangen, dass der Lehrer die Schülerin unter Druck setzen kann, eben z.B. durch schlechte Noten. D.h., angenommen die Schplern würde freiwillig eine Affäre mit dem Lehrer eingehen, aber irgendwann nicht mehr wollen, könnte der Lehrer sie mit z.B. mit schlechten Noten erpressen, da die Schplerin von ihm abhängig ist (sonst besteht sie den Abschluss nicht etc.).

Würde die Affäre immer von beiden gewollt bleiben, käme dazu, dass der Lehrer diese Schplerin gegenüber den anderen bevorzugen würde und kein objektives Bild mehr hätte.

Selbst wenn er sie nicht unterrichtet, ändert das nichts daran, denn im nächsten Schuljahr (oder auch unter dem Schuljahr bei Lehrerwechsel) ist es ja möglich, dass er sie unterrichten muss. Und wenn die beiden dann schon etwas miteinander hatten, ist die Schülerin wieder abhängig von ihm.

Außerdem ist man als Schüler immer von Lehrern abhängig. Wenn sie die Affäre nicht mehr will, könnte er sie trotzdem mit Verweisen für nicht begangene Taten bestrafen bzw. bedrohen oder sie in Schwierigkeiten bringen.


rihanna446 
Beitragsersteller
 04.09.2019, 03:04

Aber wenn diese Schülerin in der Oberstufe (11.Klasse) ist, kann es nicht sein, dass er sie nochmal unterrichten wird, da die Lehrer in der 12. (zumindest bei uns so) gleich bleiben.

salome77  04.09.2019, 06:10
@rihanna446

Es kann aber en Lehrer langfristig krank werden oder eine Lehrerin schwanger oder einer lässt sich versetzen oder wird an eine andere Schule abgeordnet, dann muss dieser ersetzt werden.

E1ena18  04.09.2019, 09:31
@rihanna446

leg ihn doch einfach flach sobald du aus der schule bist -.-

oder frag ob du privatstunden bei ihm bekommst wegen der abschlussprüfung 😋

Es ist verboten und komm mir jetzt nicht mit aber ich hab die Gesetze nicht gemacht