Urheberrecht auf alte Motive?

6 Antworten

Dein Urheber ist der, der das Bild, das Du verwenden möchtest und nicht der der die aufgenommene Darstellung geschaffen hat.

Der Schutz durch das Urheberrecht besteht auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht dann auf dessen Erben über.

darf ich Bilder von Gemälden / Kupferstichen / Zeichnungen etc. benutzen, wenn der Urheber bereits verstorben ist? (zb: da Vinci, Picasso, Dürrer, etc.) oder muss man da auf irgendetwas achten?

nein, das darfst du nicht so einfach, denn du nutzt da ja nicht einfach das Original von da Vinci, Picasso etc. sondern Bilder von den Original Werken!

Auch wenn es keinen künstlerischen Anspruch hinter solchen Abbildungen von Originalwerken gibt und daher solche Bilder nicht selbst als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt sind, so sind sie doch als einfaches Lichtbild nach "verwandtem Schutzrecht" gemäß §124 und §72 UrhG dennoch ebenfalls geschützt und du darfst sie nicht ohne Erlaubnis nutzen!

Wenn, dann müsstest du also entweder eine Erlaubnis einholen oder selbst ein Bild von einem der Werke des Originalkünstlers machen, das dürftest du dann ohne Probleme nutzen!

Und wenn ich bei Google-Bilder die Suche so einstelle, dass nur "zur Wiederverwendung und Veränderung gekennzeichnete" Bilder erscheinen, darf ich diese dann auch problemlos für eine kommerzielle Nutzung kopieren?

nein, "problemlos" schon erst recht nicht! Denn wie kannst du dir sicher sein, dass das, was da bei der Google Suche angegeben ist auch tatsächlich stimmt?!? Wer sagt dir denn, dass da nicht jemand ein Bild irgendwo unerlaubterweise hochgeladen hat und dann auch noch falsch markiert hat?
Wenn du ein Bild nutzt was du nicht nutzen darfst, dann bist du in der Verantwortung und du verstößt gegen das Gesetz und du kannst dafür belangt werden, vollkommen egal was da irgendwo bei Google steht oder nicht steht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Latium3  06.12.2024, 23:16

Wo findet man gemeinfreie Bilder?

GammaFoto  07.12.2024, 12:45
@Latium3

dazu brauchst du ein Bild, dessen Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Als Original, denn eine digitale reproduktion davon ist seinerseits wie oben erwähnt auch schon geschützt!

Da kannst du also vor allem auf den Dachboden gehen und dort nach uralten Bildern suchen die du dann selbst digitalisierst, oder auf dem Flohmarkt nach irgendwelchen Händlern suchen, die 100 Jahre alte Bilder verkaufen oder sowas, wobei auch das im Grunde ein Problem ist, denn auch ein Bild das z.B. 1890 gemacht wurde kann immer noch unter Urheberrecht stehen! Wenn das jemand gemacht hat, der damals 20 Jahre alt war und der 85 Jahren alt geworden ist heisst das, der wäre 1955 gestorben, ab da gelten dann die 70 Jahre Schutzfrist, das heißt, dass dieses Bild von 1890 noch bist einschließlich 31.12.2025 unter Urheberrecht steht! Theoretisch zumindest, die Frage wäre da natürlich ob da jemand weiss von wem das Bild ist, wann genau das gemacht wurde und wie alt der Urheber geworden ist etc...

Sowas wie "gemeinfreie Bilder" existieren also in der Realität kaum wirklich ausser eben alte Papierabzüge oder Glasplatten die man besitzt. Alles was du im Internet finden kannst ist im Grunde eine digitalisierung und kann per se also nicht wirklich gemeinfrei sein.

Du kannst lediglich nach Bildern suchen, bei denen der Urheber eine kostenlose Nutzungserlaubnis erteilt. Die sind nicht "gemeinfrei" sondern unterliegen dem Urheberrecht, du kannst damit also auch nicht machen was du willst sondern musst dich entsprechend an die entsprechden Nutzungbedingungen halten und darfst das Bild auch nicht wietergeben oder Ähnliches, weil es eben nicht gemeinfrei sondern, auch wenn man es kostenfrei nutzen darf, dem Urheberrecht unterliegt.

Da musst du aber auch aufpassen, bei manchen Websiten bei denen Hinz und Kunz ungeprüft irgendwelche Bilder hochladen darf... es gibt da z.B. die Seite "Pixabay", die angeblich solche kostenlos nutzbaren Bilder anbietet. Da kann aber eben auch jeder Depp seine Bilder hochladen und entsprechend findet man da auch Bilder die eindeutig dem Urheberrecht unterliegen (z.B. irgendwelche Firmenlogos oder sowas) oder bei denen man im Grunde sicher sein kann dass sie urheberrechtlich geschützt sein sollten, z.B. Bilder von Schauspielern aus irgendwelchen Archiven die ich dort schon gesehen habe. Nutzt man diese Bilder verstößt man gegen das Gesetz

Zudem muss man auch aufpassen dass die Gesetze in verschiedenen Ländern auch unterschiedlich sind, ein Bild das z.B. in den USA "gemeinfrei" ist kann in sehr sehr vielen Fällen in Deutschland noch unter Urheberrecht stehen

Latium3  07.12.2024, 13:03
@GammaFoto

Sind nahe alle Bilder bei Wikimedia Commons rechtswidrig hochgeladen worden, da praktisch alles – völlig unabhängig vom Alter – urheberrechtlich geschützt ist?

GammaFoto  07.12.2024, 14:00
@Latium3

das ist ein etwas komplizierterer Fall...
Vor allem ist das dort so, dass der Urheber die Bilder selbst hochladen muss, um sie entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Man muss da auch wissen, dass Wikipedia eine amerikanische Website ist und das entsprechend auch auf amerikanischne Vorstellungen und Rechtsgrundlagen basiert. Dort kann man wohl auf das Urheberrecht verzichten. Sowas ist un Deutschland nicht möglich, das Urheberrecht ist hier fix und kann weder abgetreten werden noch kann darauf verzichtet werden. Die Gesetze und das Rechtsverständnis sind in den USA entsprechend ganz anders als hier in Deutschland oder generell in Europa.

Die Bilder sind also nach deutschem Gesetz urheberrechtlich geschützt. Punkt.

Das heißt, falls du die Bilder nutzt verstößt du rein faktisch gegen das Gesetz. Punkt.

Lediglich: da der Urheber selbst seine Bilder dort zur Verfügung stellt, wird er wohl kaum gegen dich vorgehen wenn du die Bilder nutzt. Denn das Urheberrecht wird ja vom Urheber ausgeführt und entsprechende Saktionen müssen auch vom Urheber initiiert werden. Jemand der seine Bilder dort zur Verfügung stellt wird das aber faktisch kaum machen, weil er die Bilder ja wissentlich zur freien Nutzung dort zur Verfügung stellt, bzw wird er es auch kaum machen können wenn er die kostenlose Nutzung entsprechend dort eingeräumt hat.
Ändert aber nichts daran, dass die Bilder trotzdem rechtlich gesehen unrheberrechtlich geschützt und nicht (!!) gemeinfrei sind.

Dazu kommt aber wie bereits gesagt das "Problem" dass es eben durch die unterschiedlichen Rechtsvorstellungen auch sein kann dass dort Bilder von fremden Leuten, also nicht dem eigentlichen Urheber hochgeladen werden wenn die nach amerikanischem Recht "gemeinfrei" sind. WIe gesagt, die selben Bilder können dann aber nach deutschem Recht durchaus noch urheberrechtlich geschütz sein!

Nimm mal folgende Beispiele:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Audrey_Hepburn_and_Mel_Ferrer_1955.jpg

Das Bild wurde 1955 aufgenommen, der Fotograf Milton Greene ist 1985 vertorben. Nach deutschem Recht steht das Bild also noch bis 2055 unter Urheberrecht. In der Erklärung zum Bild steht, der Fotograf habe das Bild selbst unter "Public Domain" gestellt, also auf sein Urheberrecht verzichtet. Sowas ist nach deutschem Recht nicht möglich! Entsprechend steht dort eben auch auf Wikimedia genau das auch in der Erklörung dabei und dazu die "Garantie" eines mutmaßlichen Rechtsnachfolgers, dass das Bild ohne Bedingungen frei genutzt werden darf.

oder dieses Bild:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Audrey_Hepburn_in_Oliver_Goldsmith_sunglasses.jpg?uselang=de

Da ist die Erklärung, dass das werk in den USA (!) "gemeinfrei" sein soll, weil es zwichen 1929 und 1977 vohne "Copyright Vermerk" veröffentlicht wurde.
Nach deutschem Recht ist sowohl die Veröffentlichung noch der fehlende Copyright Vermerk relevant.
Das Urheberrecht entsteht allein schon durch das Schöpfen eines Werkes und hat dauerhaft bestand. Ein Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es kann nicht erlöschen und man muss es auch nicht durch ein Vermekt kennzeichnen oder sonst was. Maßgeblich ist hier einzig und alleine der Todeszeitpunkt des Urhebers, bzw. bei mehreren Urheber der späteste Todeszeitpunkt des zuletzt verstorbenen Urhebers. Das ist ein Filmausschnitt aus "Breakfast at Tiffany's", dessen Regisseuer Blake Edwards erst 2010 gestorben ist, der Film ist in Deutschland also noch bis einschließlich 2080 geschützt - also noch ein ganzes Weilchen
Und das steht auch genau so auf der Website, dass dieses US Rechtsverständnis nicht für alle Länder gilt und dass es eben, auch insbesondere in Deutschland, noch geschützt ist

GammaFoto  07.12.2024, 15:57
@Latium3

ganz einfach:
nachforschen!

In der Beschreibung steht dass der Designer und damit inhaber des Urheberrechts Raoul Dufy ist. Dieser ist 1953 verstorben, also vor 71 Jahren, somit ist das Urheberrecht erloschen

Latium3  07.12.2024, 16:18
@GammaFoto

Ich habe noch weitere Fragen, wäre ein Austausch über PNs in Ordnung?

Latium3  07.12.2024, 19:17
@GammaFoto

Wie sieht die Rechtslage bei Urhebern aus, bei denen das Sterbejahr unbekannt ist?

Wenn es um Fotos dieser Kunstwerke gibt ist zu beachten, dass der Fotograf ebenfalls ein Urheberrecht an seinem Bild hat.

Du solltest also stets genau prüfen, welche Rechte der Urheber einräumt bzw. für welche Verwendung die Bilder freigegeben sind. Ohne ausdrückliche Freigabe für Deine Zwecke solltest Du die Finger davon lassen.


Latium3  06.12.2024, 23:17

Wo findet man gemeinfreie Bilder?