mehrere konten gleichzeitig gekapert, was tun?

Ich hab ein sehr interessantes Problem bei einem älteren Arbeitskollegen. er hat keine Ahnung von Technik und hat sein altes Handy bei eBay verkauft. Die Sim-Karte hat er entfernt. 2 Wochen ist nix passiert und plötzlich bekommt er auf seinem hotmail und gmail account "Anmeldeversuche" und "Passwortänderungen". Er hat dann versucht mehrfach seine Passwörter zu ändern was auch laut ihm funktioniert hat. Aber seitdem bekommt er stündlich die Meldungen dass sein Passwort erfolgreich geändert wurde. Aus lauter Panik ändert er jetzt sehr oft sein Passwort und stellt sein konto wieder her wenn er so eine Meldung bekommt. Er bekommt auch auf seine telefonnummer bestätigungs-pins, aber unterschiedliche und mehrfach und von unterschiedlichen nummern. Also einmal von microsoft und einmal von einer 0176... nummer. Bis dato ist noch nix bei seinem Amazon konto passiert. Seit gestern gibt es aber aktivitäten in seinem Amazon konto. Seine mail-addresse wurde geändert und die bestätigungsmail wurde während er sie lesen wollte gelöscht. die mail-adresse sieht ähnlich wie seine alte aus und es hat sich nur ein buchstabe von klein auf groß geändert. Aber bis jetzt wurde anscheinend nix bestellt. Wenn das alte Handy noch zugriff hat sollte es doch bei einer Passwortänderung seine fähigkeit verlieren irgendwas zu bestätigen. Auch die Sim-karte ist nicht mehr drin. Also keine möglichkeit die SMS zu kapern, oder? Virenscan auf seinem PC hat er schon gemacht. Wenn er seine telefonnummer ändert bekommt er doch auch eine bestätigung mit der neuen telefonnummer?

Also sowas hab ich noch nicht gesehen. Was meint ihr? Habt ihr ideen wie man sein Konto schützen könnte? Ich würde ihm raten bei amazon die gespeicherten kontodaten zu entfernen, oder? Und ich würde überall 2-faktor aktivieren.

Oder doch lieber alles neu? Neue mail-Adresse, neue Telefonnummer, neues amazon konto?

Computer, Handy, Internet, Amazon, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung
Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

Recht, Widerruf, Mahnung, Mahnung per Mail, Wirtschaft und Finanzen
Abschleppkosten für eine abgebrochene Umsetzung trotz anderweitiger Abschleppung?

Hallo Zusammen,

kurz und knapp, ich hab am 15.11.17 falsch geparkt und es tut mir Leid. War ein Parkplatz für Elektroautos und ich wusste nicht, ob ich da stehen darf.

Als ich zu meinem Auto kam, hat der Abschlepper mehrere Autos fotografiert und wollte das neben mir stehende Fahrzeug abschleppen. An meinem war ein Strafzettel an der Scheibe. Es war keine Polizei oder Ordnungsamt vorort und ich fuhr weg. Strafzettel kam schon und ich hab den bezahlt.

Heute 28.03.18 kam ein Gebührenbescheid über eine abgebrochene Umsetzung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs.

Amtshandlungsgebühr 82,- €

Gemeinkostenzuschlag 57,- €

Abschleppkosten 49,80 €

Zusammen 188,80 €

Da der Abschlepper keine Leerfahrt hatte und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für sein Abschleppfahrzeug hatte, wäre es nicht verhältnismäßig mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Anfahrt hätten dem Verantwortlichen des benachbarten Wagens in Rechnung gestellt werden können. Dieser wurde ja abgeschleppt.

Was kann ich tun? Ich könnte erstmal in Widerspruch gehen.

Soll ich zu dem Widerspruch auch Urteile nennen, die zu meinen Gunsten entschieden hätten? z.B. Aktenzeichen 5 A 1687/12 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013

Ist dieser Gebührenbescheid überhaupt rechtskräftig? Es sind mehr als 3 Monate seit dem Tag vergangen.

Vielen Dank im Voraus

Abschleppdienst, Gebühren, Recht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Heizkosten verdoppeln sich jährlich? Abrechnung zu Hoch? Falsche Messung?

Hallo Community,

ich wohne seit ein paar Jahren in einer Mietwohnung. 75 m², 10. Stock, Eckwohnung. Haus hat 15 Etagen. 6 Wohnungen je Etage. Ich kenn mich mit dem Thema Nebenkostenabrechnung überhaupt nicht aus. In der Heizkostenaufstellung steht was von insgesamt 430.000 (Jahr 2016) - 470.000 (Jahr 2014) Einheiten und "mengenangabe in kWh". Die Wohnung wurde nicht verändert. Es wurden keine Möbel umgestellt. Die Wohnung sieht genauso aus wie beim Einzug. Das Heizverhalten habe ich auch nicht geändert.

Meiner Wohnung wurde in den letzten Jahren folgende Werte zugeordnet:

  • 2013 ~4.000 Einheiten
  • 2014 ~8.500 Einheiten
  • 2015 ~14.200 Einheiten
  • 2016 ~19.000 Einheiten

Ich dachte mir 2015 "ok, das kann ja mal sein, dass man einen kalten Winter hatte." Aber der Sprung in 2016 hat mich verwundert und hab dann mal geguckt, wie es in den letzten Jahren abgerechnet wurde. Und wie man sehen kann, sind die werte jährlich um 4.000 - 6.000 Einheiten angestiegen. Der Durchschnitt pro bewohnter Wohnung liegt ungefähr zwischen 4.500 und 5.500 Einheiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jährlich eine komplette Wohnung mehr verbrauche als im Jahr davor.

Dementsprechend sind auch die Nachzahlungen sehr hoch.

Ich war beim Mieterverein und die sagten mir, dass sie nur überprüfen können ob die Berechnung korrekt ist und sie nicht prüfen können, ob falsch abgelesen wurde.

Ich hab inzwischen mal die Zähler geprüft und die Werte sind jetzt schon höher als die vom letzten Jahr und die Ablesung ist erst im Februar.

Kann es sein, dass der Vermieter statt der Differenz zum Vorjahr ausversehen jedes mal den Gesamtwert zur Berechnung nimmt?

Was kann ich jetzt tun?

Heizkosten, Ablesung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Zähler
ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

Hi,

ich hab mir hier schon einiges durchgelesen, aber keine Frage passt zu meiner Situation.

Kurze Zusammenfassung:

  • In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"
  • In ebay Artikel steht auch: "Eine Geräte-Garantie (Gewährleistung) kann ich als Privatperson LEIDER nicht geben"
  • Artikelbeschreibung enthält Angaben über Qualität der Bilder
  • Artikelbeschreibung enthält ZUFÄLLIG keine Angaben über Audioqualität
  • Camcorder gekauft weil "100% geprüft" und Artikelbeschreibung mich überzeugt haben, dass das Gerät voll funktionstüchtig ist
  • Ausgepackt und ausprobiert - Klapperndes Geräusch bei der Aufnahme und es ist beim Abspielen zu hören
  • Verkäufer angeschrieben und freundlich um Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten
  • Verkäufer sagt, dass er Gewährleistung ausschließt
  • Verkäufer sagt, dass bei Versand und Übergabe an den Versanddienstleister kein Mangel vorhanden war
  • Verkäufer sagt, das Gerät wurde unter Zeugen am Versandtag überprüft, die dies an Eides Statt bestätigen können

Ich hab bei ebay in der Hilfe folgendes gefunden:

  1. Wann liegt ein Mangel vor? - Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
  2. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? - Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können: - Nacherfüllung verlangen; - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
  3. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Meine Fragen:

  • Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben?
  • Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann von DHL das Geld verlangen?
  • Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100% funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten?
  • Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus

Camcorder, eBay, Gewährleistung, Mangel, Privatkauf