WEG Instandhaltung/Instandsetzung/Austausch Fenster?
In der Teilungserklärung steht folgende Formulierung: jeder wohnungseigentümer ist verpflichtet die seinem sondereigentum oder seiner alleinigen nutzung unterliegenden gebäudeteile und grundstücskflächen ordnungsgemäß instandzuhalten
Ist somit jeder Sondereigentümer für die Instandsetzung/-haltung/Austausch seiner Fenster verantwortlich?
4 Antworten
Verstehe das so: die Grünflächen sind Gemeinschaftseigentum, das alle nutzen., also müssen alle zu gleichen Teilen dafür sorgen. Die Fenster jedoch lässt jeder für sich alleine nach eigenem Gutdünken vergammeln, der eine mehr, der andere weniger, also ist im Falle der Fenster jeder selber zuständig.
Es gibt keinen Sondereigentümer.
Es gibt aber Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Und in der Teilungserklärung findest du mit Sicherheit einen Hinweis, dass die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Denn sonst könnte jeder Eigentümer in jeder Fensteröffnung ein anderes Fenster einbauen lassen. Allerdings möchte niemand, dass die Außenfasade durch solches verschandelt wird.
... die Frage verstehe ich nicht. Die Vereinbarung ist doch klar und einfach, redet von Instandhaltung! Also ggf. malern und ölen und gut ist.
Fenster sind ohne wenn und aber gemeinschaftliches Eigentum und eine Reparatur/ein Austausch bezahlt somit die WEG.
... nee, laut TE jedenfalls nicht, und wenn doch, wäre das hinfällig, so jedenfalls der BGH.
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum. Den Austausch hat somit die WEG zu zahlen.
Gemeinscchaftseigentum ist klar, hab mich nur gefragt, ob die Kostenregelung hier auf die SOndereigentümer übertragen wurde. Da die Gebäudeteile ( Fenster9 ja seiner alleinigen nutzung unterliegen