Eltern übertragen Haus durch Schenkung an Tochter - wie kann Ausgleichszahlung an weiteres Kind geregelt werden?
Hallo zusammen,
bitte dringend um fachkundigen Rat. Meine Eltern möchten ihr Haus nebst großem Grundstück nun bald meiner Schwester überschreiben (Schenkung) und selber mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht dort wohnen und ihren Lebensabend genießen. Meine Schwester hat vor 20 Jahren den Dachboden zu einer Wohnung ausgebaut und lebt seitdem (mietfrei) im Haus. Damals haben meine Eltern meiner Schwester bereits den unausgebauten Dachboden im Rahmen einer Schenkung überlassen, die jedoch auf ihren späteren Erbanspruch angerechnet werden soll.
Da meine Eltern ihr auf diese Weise vorzeitig übertragenes "Erbe" so weit möglich gerecht auf beide Geschwister verteilen wollen, möchten sie, dass meine Schwester mich ausbezahlt. Das Haus hat etwa einen Wert von 300 000 Euro, abzüglich der Ausbaukosten (50 000 Euro), die meine Schwester selber reingesteckt hat und der geschätzten Wertsteigerung dieser kleinen Wohnung von etwa 10 000 Euro über 20 Jahre, bliebe ein Wert von 240 000 Euro, der gerecht zu teilen wäre. Demnach stünde mir eine Auszahlung von 120 000 Euro zu.
Nun hat meine Schwester vorgeschlagen, mir monatlich 350 Euro zu überweisen, da sie derzeit nicht mehr Geld aufbringen könne. Hieße dann ja für mich, dass ich erst nach mehr als 28,5 Jahren den vollen Betrag erhalten hätte. (Ich wäre dann 76 Jahre.) Und Zinsen sind bei dieser Rechnung auch nicht berücksichtigt. Sicherheiten im übrigen auch nicht. Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall? Ist eine so geringe Ratenzahlung überhaupt akzeptabel? Und wenn ja, wie könnte die gerechterweise aussehen? Müsste man nicht eigentlich festlegen, dass ein Sockelbetrag angezahlt wird und der volle Betrag spätestens ein oder zwei Jahre nach einem Erbfall gezahlt werden sollte? Und ist es angemessen, Zinsen mit einzurechnen?
Sollten wir Geschwister uns in diesem Punkt nicht einigen können, wollen meine Eltern jedem einzelnen die Hälfte des Hauses per Schenkung übertragen. Wäre das vielleicht die bessere Lösung für mich?
Ich bin mir bewusst, dass man im Rahmen eines Erbvertrages hier verschiedene Lösungen finden kann. Ich erhoffe mir aber einige Tipps, wie eine für beide Seiten angemessene und faire Lösung aussehen könnte.
Freue mich sehr über jeden guten Hinweis...
Danke!
9 Antworten
Derzeit betragen Kreditzinsen mit längerer Laufzeit schon unter 1 % pro Jahr.
Deine Schwester würde für einen Kredit über 120 000 €, den sie mit dem übertragenen Haus absichern kann, gerade mal 1200 € pro Jahr an Zinsen bezahlen.
Um sie nicht so sehr zu belasten, könnte man auch vereinbaren, dass sie nur für die Hälfte einen Kredit aufnimmt und dann den Rest in spätestens 10 Jahren abbezahlt, wobei man durchaus mit einer Rate von 350 € pro Monat anfangen könnte, die dann deutlich gesteigert wird, wenn sie irgendwann mal z. B. eine Wohnung in dem Haus vermieten kann.
Es ist Dir nicht zumutbar, dass Du so lange auf das Geld wartest. Gehe zwecks Beratung zu einem Notar, der sich in diesen Dingen gut auskennt.
Letztendlich würde ich das auch mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Du solltest aber eins berücksichtigen: Deine Eltern werden nicht immer fit und mobil bleiben.
Die Entscheidung Deiner Schwester, dort wohnen zu bleiben bedeutet für sie auch irgendwann, daß sie sehr viel Zeit in die Pflege und Unterstützung Deiner Eltern stecken wird. Sie wird immer ansprechbar sein müssen, sich immer mit kümmern müssen, vermutlich auch für sie kochen etc.
Deswegen wäre es moralisch korrekt, nicht das Haus allein als Wert zu betrachten und darauf zu achten, daß Du keinen Cent zuwenig bekommst, sondern dies zu berücksichtigen.
Es geht hier nicht darum, Deine Schwester für ihre Dienste zu bezahlen, aber das Haus haben Deine Eltern erwirtschaftet und wenn Deine Schwester sich um sie kümmert, darf sie auch ein wenig mehr vom Kuchen abbekommen.
Eine derartige Ratenzahlung wäre also durchaus fair, damit Deine Schwester die Sicherheit hat, im Haus wohnen bleiben zu können, auch wenn Deine Eltern irgendwann nicht mehr sind. Der Vorschlag halbe-halbe als Schenkung würde bedeuten, daß sie ihre Eltern in ihrem Elternhaus pflegt und dann als Dankeschön aus dem Haus fliegt, wenn die Eltern sterben.
Sie ist diejenige, die vor Ort ist.
Danke, das sind hilfreiche Hinweise. Allerdings sind meine Eltern derzeit glücklicherweise wohlauf ;) Zudem wohne ich selber nicht so weit weg und würde mich ebenfalls um sie kümmern.
Selbst unter Berücksichtigung dieser Tatsache sind 350 Euronen pro Monat verdammt wenig im Vergleich zu einem Haus im Wert einer Viertelmillion...
Wenn Du es vermieten würdest und die Mieteinnahmen durch 2 teilst, würde etwas das gleiche übrig bleiben.
Wenn Du einen Pflegedienst zur Hälfte bezahlen müsstest, wäre das deutlich teurer.
Und bist du Deiner Schwester nicht dankbar? Würdest Du Dich gerne selber um Deine Eltern kümmern und immer da festhängen wollen, anstatt Deine Freiheit zu geniessen?
Die Frage ist, ob man das moralisch oder juristisch betrachtet.
Da ist der Ärger vorprogammiert!
Eine so geringe monatliche Zahlung würde ich nicht akzeptieren.
Auch wenn das Haus beiden Geschwistern gehört werdet ihr keine Einigung erzielen, wenn es um Instandhaltung und Repataturen geht.
Soviel ich weiss, kann man kein halbes Haus verschenken, ihr seid dann eine Eigentümergemeinschaft. Da wird es schon problematisch, wenn einer von beiden das Haus belasten möchte.
Ich sehe zwei Wege:
Du brauchst das Haus nicht und kannst mit der Ausarbeitung einer Abstotterung leben - alles gut.
Du willst das Haus oder aber bist nicht einverstanden mit der internen Lösung - ab zum Anwalt.
Spontane Idee:
Warum schenken Dir eure Eltern nicht die andere Hälfte des Hauses?
Zu ihren Lebzeiten haben sie bei dir (also in deiner Hälfte) ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Wie aber alle hier raten, ohne Anwalt wird’s nicht gehen.
Ihr könnt gemeinsam dorthin gehen und euch beraten lassen.
(Erstberatung kostet ca 180 € )
Lg
Danke für die fundierten Infos und Vorschläge. Klingt nach einer sinnvollen Lösung:)