Miete ohne Mietvertrag - ist das möglich?
Hallo, wenn man in eine Situation kommt, bei der eine Person in einer Wohnung wohnen darf und sich beide Parteien darauf einigen, dass kein Mietvertrag festgelegt wird (Freunde, Eltern etc.), für wen kann es dann im Ernstfall schlimmer kommen? Für den Vermieter oder Mieter?
Sollte man immer ein Mietvertrag festlegen und ggf. dazuschreiben, dass diese Person für 0,-€ wohnen darf? Oder wie ist das?
9 Antworten
Bei Freunden / Eltern / Geschwistern kannst du jederzeit OHNE schriftlichen Vertrag wohnen, du musst dich aber bei der Gemeinde an- oder ummelden
Auf jeden Fall für den Bewohner, da es ohne Mietverhältnis auch keine Kündigungsfristen und sonstige Rechte gibt, die im Gesetz zum Schutz der Mieter festgelegt sind.
Besser also, einen kurzen, knappen Mietvertrag machen mit Miethöhe 0 €.
Besser also, einen kurzen, knappen Mietvertrag machen mit Miethöhe 0 €.
Nicht überall wo "Mietvertrag" drüber steht, ist ein Mietvertrag drin! 0€ ist keine Mietzahlung, das ist nichts. Das ist nach juristischer Betrachtung kein Mietverhältnis im Sinne des §535 BGB, sondern allenfalls eine Gebrauchsüberlassung oder Leihe.
Ich bin kein Jurist, würde aber sagen, dass wenn man auf das Dokument drauf schreibt "Mietvertrag" und vielleicht noch hinzu fügt, "gemäß BGB §§ 535 - 5xx", dass damit schon klargestellt wäre, dass es sich um einen Vertrag handelt, für den die entsprechenden Paragraphen des BGB gelten sollen, auch wenn die zu entrichtende Miete 0 € beträgt.
Ich habe es lieb gemeint, dir die Info zu geben, dass das juristisch gesehen nicht korrekt ist und nicht als Mietvertrag gilt. Der §535 erfordert es, dass reell eine Mietzahlung geleistet wird. Und 0€ ist keine Mietzahlung. Du kannst gern deinen Anwalt bei nächster Gelegenheit fragen, ich bin mir da ganz sicher.
Auf für mündliche Mietverträge gelten die gesetzlichen Mieterrechte und Kündigungsfristen.
FS schrieb:
und sich beide Parteien darauf einigen, dass kein Mietvertrag festgelegt wird
Dann gibt es auch keinen mündlichen Mietvertrag. Das ist dann einfach so:
"Wohne dort - kostet nichts und geh, wenn ich Dich nicht mehr drin haben mag oder wenn Du nicht mehr dort wohnen willst."
Wenn darüber beiderseitiges Einverständnis besteht, gibt es keinen Mietvertrag, sondern lediglich erlaubte, kostenlose Nutzung bis auf Widerruf.
Man kann sehr wohl die Art des Vertrags festlegen. Entweder durch den Inhalt oder durch den Titel, der zusammen mit dem Vertragstext einen Sinn ergibt.
Man könnte also z. B. mit dem von mir vorgeschriebenen Text einen Vertrag über die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung schließen, der schon deswegen kein Mietvertrag sein soll, weil keine Miete verlangt wird.
Es ist nicht erforderlich, einen Mietvertrag zu machen und Miete zu zahlen. Man kann auch vereinbaren, kostenlos die Räume nutzen zu können. Alles kein Problem soweit.
Man muss dazu aber wissen, dass dies dann jusristisch gesehen kein Mietvertrag ist, sondern eine Nutzungsüberlassung oder Leihe. Das bedeutet, man hat keinen Mietschutz. Eine "Leihe" kann laut BGB kurzfristig und ohne Grund gekündigt werden. Daher hat der Bewohner im Streitfall eine ungünstge Situation.
Grundsätzlich hat man immer einen Mietvertrag. Es ist nur die Frage ob schriftlich oder mündlich.
Schlecht kann es sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sein. Da in Deutschland die Mietgesetzgebung etwas Mieterlastig ist, spricht es eher für den Mieter.
Keine Miete ist jedoch problematisch wenn die Werbungskosten des Gebäudes/Wohnung durch den Vermieter steuerlich berücksichtigt werden sollen. Hier spricht man von der Gunstmiete.
Gunstmiete bedeutet: Liegt die Miete über 66% der üblichen Miete, kann der Vermieter die vollen Werbungskosten absetzten. Liegt sie darunter, sind die Werbungskosten nur Anteilig zu berücksichtigen. Bei 0 Miete also keine steuerliche Berücksichtigung. Das kann weh tun.
(§9 Abs 1 EStG: Werbungskosten sind alle Aufwendungen eines Haus- oder Wohnungseigentümers zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen erforderlich sind)
Ich persönlich würde trotzdem einen Mietvertrag aufsetzen... D. H. Vermieter und Mieter diverse Verpflichtungen haben und diese in einem Mietvertrag geregelt werden.
Vorteil dabei wäre z. B. die Kündigungsfrist....
Nein ich meine, wenn er/sie eine zweite Wohnung hat und man dort hinzieht