Verliehene Sache nicht wieder bekommen - Anzeige?

4 Antworten

Der Anwalt braucht doch die Adresse, um eine Klageschrift zukommen zu lassen. So oder so, beide müssten beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Geh erstmal zur Polizei, das ist unverbindlicher. Vielleicht ist Dein früherer Freund dort ja schon aktenkundig.

... aber ich kenne nicht seine genaue Adresse - lediglich die Stadt in der er Wohnt.

Dann solltest Du über das Einwohnermeldeamt, Telefonauskunft oder wie auch immer seine vollständige Adresse herausfinden und ihm dann mittels eines griffig formulierten Einschreibens mit Fristsetzung und Ankündigung von Folgen bei deren Verstreichen auffordern, Dir die Hose unverzüglich zukommen zu lassen.


makke3119 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 10:12

Kann ich dort einfach anrufen und nach Auskunft bitten? Unterliegt das nicht dem Datenschutz?

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Offenbar hast Du ja noch mit ihm Kontakt. Erst mal mit Fristsetzung die Herausgabe fordern. Auf Herausgabe klagen kannst Du dann immer noch.

Die Polizei holt Dir Deine Hose übrigens nicht zurück.


makke3119 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 09:22

Na ja.. Die Herausgabe habe ich bereits mehrmals gefordert.

Er darauf dann so reagiert, indem er mich überall blockiert hat.
Was würdest du jetzt also tun?

Lg

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geheim007b  27.09.2019, 10:17
@makke3119

2 wege um an die Adresse zu kommen

1.) Einwohnermeldeanfrage (geht am schnellsten). Wenn das problematisch ist.. -> 2
2.) Strafanzeige bei der Polizei -> ne weile Warten -> akteneinsicht durch Anwalt beantragen .-> Adresse verwenden für Zivilprozess

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Dachtichsmir  27.09.2019, 22:04
@makke3119

Wenn er die Herausgabe verweigert, indem er Dich blockiert, dann dürfte in der Tat der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt sein. Da hilft wirklich die Strafanzeige bei der Polizei. Das Herausfinden der Adresse ist für die ein Kinderspiel.

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Kannst Du denn nachweisen, daß es wirklich Deine Hose ist, dann könntest Du ja zivilrechtlich auf Herausgabe klagen!