Erbenerklärung Allianz?
Um Geld von der Versicherung zu bekommen, muss eine Erbenerklärung ausgefüllt werden.
Dort steht, dass alle gesetzlichen Erben unterschreiben müssen.
Meine Oma, die verstorben ist, hat nur eine Tochter, aber noch eine Schwester, sowie gibt es noch die Frau des ebenfalls verstorbenen Bruders und Nichten und Neffen...
Muss jetzt nur meine Mutter unterzeichnen, da sie ja die nächste Verwandte ist oder alle?
5 Antworten
Dort steht, dass alle gesetzlichen Erben unterschreiben müssen.
Ja, aber nur die, die zur Erfolge der versicherten Person gelangten. Die Versicherungssume fällt ohne vereinbartes Bezugsrecht der Versicherten, damit ihrem Nachlass und der ihren Erben zu. Manchmal sind das Erbengemeinschaften, in diesem Fall aber nicht: Die Verstorbene beerbt n. § 1924 I BGB nur ihre Tochter und schliesst damit Verwandte fernerer Erbordnungen aus, § 1930 BGB.
Muss jetzt nur meine Mutter unterzeichnen
Ja, da sie die Alleinerbin deiner Großmutter ist.
G imager761
Wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt, kommt es darauf an, wer als Bezugsberechtigte eingetragen ist.
Du meinst die gesetzlichen Erben.
Nach dem deine Oma nur eine Tochter hat, ist diese allein die gesetzliche Erbin.
Ich gehe davon aus, dass dein Opa nicht mehr lebt.
Genau. In der Erkärung steht, dass alle gesetzlichen Erben unterschreiben müssen. Weiß jetzt nur nicht, ob nur meine Mutter oder die anderen (Tante, Cousinen...) auch unterschreiben müssen....
Kannst du nicht lesen?
Muss ich meine Antwort wiederholen:
Nach dem deine Oma nur eine Tochter hat, ist diese allein die gesetzliche Erbin.
Du kannst dich aber auch hier mal einlesen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=25
Sorry...wollte ja nur auf Nummer Sicher gehen...
Ob ich lesen kann? Tja...wer weiß...
Wenn sie das Erbe annimmt dann ist sie die alleinige Erbin. So reicht es dann auch wenn sie alleine unterschreibt.
Ich bin da echt unsicher. Wir wollen ja keinen Ärger bekommen^^
ohne Testament:
erben nur die direkten Nachkommen, das müsste die Tochter sein
die Nichten/Neffen des Bruders treten an seine Stelle da er vorverstorben ist.
die Schwester der Oma und die Frau des vorverstorbenen Bruders ist raus
Ich würde sagen: JA.
Nur die Mutter (Tochter).
Es geht um eine Unfallversicherung. Es ist keine Person eingetragen als Bezugsberechtigter, sondern nur "Erben".