Mitbewohner hat ein Haus mit Garten geerbt und jetzt steht sein Bruder als Eigentümer im Grundbuch? Was kann er tun?
Liebe Community,
einer unserer Mitbewohner hat ein Haus geerbt und das Erbe auch angenommen. Jetzt wollte er nachprüfen ob er mit seinem Erbschein in das Grundstück eingetragen wurde?
Mit großem Schreck musste er feststellen das sich sein Bruder im Grundbuch eintragen hat lassen.
Gestern hat er gleich beim Notar angerufen ... angeblich hat das Grundbuchamt hier im Dorf einen Fehler gemacht.
Was kann er jetzt machen um ein Erbe zu bekommen ?
6 Antworten
Mit großem Schreck musste er feststellen das sich sein Bruder im Grundbuch eintragen hat lassen.
Nein. Stattdessen hat das Grundbuchamt bei der Eintragung der Änderung irrtümlich den falschen Bruder eingeschrieben. Denn eingetragen wird, wer im Erbschein steht. Und den gibt es nur nach Vortrag beim zuständigen Nachlassgericht, und dazu müssen alle Erbberechtigten erscheinen.
Gestern hat er gleich beim Notar angerufen ... angeblich hat das Grundbuchamt hier im Dorf einen Fehler gemacht.
Kommt vor. Das kann auf kurzem Dienstweg in einem Telefonat mit dem Grundbuchamt, alternativ durch entsprechende Aufforderung seitens des Notars in Schriftform, von Amts wegen korrigiert werden. Dies ist kostenfrei (der Notar allerdings ggfs. nicht).
Und im "Dorf" gibt es ganz sicher kein Grundbuchamt.
Jetzt wollte er nachprüfen ob er mit seinem Erbschein in das Grundstück eingetragen wurde?
Mit dem Erbschein wird man nicht automatisch ins Grundbuch eingetragen. Das muss extra beantragt werden. D.h. formlosen Antrag an das Grundbuchamt schreiben und um Eintragung als alleiniger Eigentümer bitten. Erbschein beilegen.
Also so kann das kaum gewesen sein.
Der Erbe, der jetzt im Grundbuch steht ging aufs Amt und beantrag einen Erbschein und legte eine eid. Versicherung ab das er Alleinerbe sei. Denn nur so bekam er einen Erbschein.
So einfach ändern das Grundbuchamt das Grundbuch nicht, das es normalerweise auch selten in "Dörfern" gibt
Wenn das Grundbuchamt eine Fehler gemacht hat, kann dieser ja wieder ausgebessert werden.
Er hat doch schon beim Notar angerufen, ergo sollte er das auch mit dem Notar klären.