Scheidung vorläufiger Streitwert?
Guten Tag,
Hab eben von meinem Anwalt die Scheidungspapiere erhalten, dass er die Scheidung beim Gericht eingereicht hat. Jetzt steht da ein Betrag von 6.000 Euro vorläufiger Streitwert? Der Anwalt meinte aber die Scheidung kostet nicht mehr wie 2.000 Euro. Wie kann man das verstehen ?
5 Antworten
Ich gebe zu das ist verwirrend. Dieser "Streitwert" von 6.000,- Euro bedeutet nicht, dass irgendjemand 6.000,- Euro für die Scheidung zahlen müsste! Der Betrag ist also nicht identisch mit dem Rechnungsbetrag.
Vielmehr ist der Streitwert (genau genommen heißt er "Gegenstandswert" oder "Verfahrenswert") ein rein theoretischer Betrag, der allerdings die GRUNDLAGE für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten ist. Steht ein bestimmter Gegenstandswert fest, so kann man in einer Tabelle nachlesen, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten sind. Bei einem Gegenstandswert von 6.000,- Euro fallen demnach folgende Kosten an:
Gerichtskosten: 330,- Euro
Anwaltskosten: 1.076,95 Euro.
Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert nur "vorläufig" festgesetzt wurde. Der Wert kann sich also noch einmal ändern. In den meisten Fällen berechnen die Richter am Ende des Verfahrens - nachdem man weiß was alles im Scheidungsverfahren "angefallen" ist - den endgültigen Gegenstandswert. Die endgültigen Kosten können dann auch etwas höher ausfallen. Allerdings dürfte die Schätzung Deines Anwalts mit höchstens ca. 2.000,- Euro schon ziemlich gut sein.
Wesentlich höher würden die Gesamtkosten nur dann, wenn einer von beiden Eheleuten beantragen würde, dass zusätzlich zur Scheidung noch Fragen des Unterhalts oder der Vermögensauseinandersetzung entschieden werden sollen. Aus Kostengründen sollten diese Fragen also möglichst aus dem Scheidungsverfahren herausgehalten und untereinander geregelt werden.
Hallo GoAylin,
der Streitwert heißt in Scheidungsverfahren Verfahrenswert. Er richtet sich richtigerweise nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Der Mindestverfahrenswert für die Scheidung beträgt 3.000 € und der für den Versorgungsausgleich 1.000 €. Beide Werte erhöhen sich mit höheren Einkommen. Letztlich setzt das Gericht den Verfahrenswert fest. Danach berechnen sich die Gebühren für Gericht und Anwalt. Da der Verfahrenswert erst vom Gericht bei Abschluss der Scheidung festgesetzt wird, kann dein Anwalt den Wert vorab nur schätzen. Er berechnet danach die Gebühren für das Gericht und seine eigene Gebühr, auf die du einen Vorschuss leisten musst.
Näheres liest du auch hier:
https://www.trennung.de/scheidungskosten-fragen-und-antworten.html
iurFRIEND AG
Vereinfacht erklärt:
Der Streitwert beträgt das Dreifache des Einkommens....danach berechnet sich die Gebühr. Hinzu kommt beim vorläufigen Streitwert noch eine Pauschale von 1000€ für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich
Bei der Ermittlung des Streitwerts für die Scheidung ist zuerst auf die Nettoeinkünfte der Ehegatten abzustellen. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert.
Das ist der Streitwert...der ist für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten wichtig. Das ist nicht der Preis der Scheidung! Gib doch mal "Streitwert Scheidung" bei google ein, da gibt es doch genug Infos.
Hallo hallo,
der Streitwert wird anhand des EInkommens der Ehegatten berechnet. Streitwert bedeutet nichts anderes als ein Wert, an dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen. Diese bilden dann einen Anteil des Streitwerts. Somit stehen die Angaben von dem Gericht und die deines Anwalts nicht in Widerspruch zueinander. Wenn Du Deine Scheidungskosten selbst ausrechnen willst, gibt es im Internet das Angebot eines Scheidungskostenrechners. Damit kannst Du dann zu 100% sicher sein.
Alles Gute für das Scheidungsverfahren, blumenvase
Das heißt jeder müsste mindestens 3.000 € auch zahlen?