Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Zeugenbefragung einfach bezahlen oder Fahrer angeben?
Hallo jemand anderes ist mit meinem Auto gefahren und geblitzt worden. Auf dem Blitzerfoto erkennt man nur das halbe Gesicht, weil die Sonnenblende unten war. Man sieht nur dass die Person einen Bart hat. Ich bin weiblich. Es wurde daher ein Zeugenbefragungsbogen mitgeschickt wo ich ankreuzen kann, dass ich gefahren bin, bzw. ich kann einen anderen Fahrer angeben.
Es handelt sich um 35 Euro. Kann ich das Geld einfach überweisen oder soll ich nun extra den anderen Fahrer noch benennen? Wir sind befreundet, es wäre kein Problem für die Person dort als Fahrer aufgeführt zu werden. Die Frage ist nur ob man sich das einfach ersparen kann indem man ankreuzt dass man selber gefahren ist. Es könnte ja auch Fasching gewesen sein...
Bzw. den Überweisungschein ausfüllen und den Fahrer mitangeben? Oder würde mir dann das Geld zurücküberwiesen und mein Bekannter nochmal extra angeschrieben?
9 Antworten
Das ist doch gewiss nur ein Verwanungsgeldangebot und kein Zeugenbefragungsbogen.
Einfach zahlen und gut ist.
Das ist ein Verwarnungsgeld, zahlen und gut ist.
Ausfüllen nur wenn Du nicht zahlen willst, dann gibst Du dort den tatsächlichen Fahrer an.
Bei einerm Verwarngeld in Höhe von 5 - 55 € (und genau darum wird es sich in Deinem Fall handeln... lies mal genau was da steht), hat man mehrere Möglichkeiten:
- selbst bezahlen
- sich das Geld geben lassen und bezahlen
- den zahlen lassen, der das vergehen begangen hat
- den betreffenden Fahrer angeben, das hat keine Nachteile, der Betreffende bekommt dann selbst die Zahlungsaufforderung über das Verwarnungsgeld zugestellt und kann, wenn er will, sich dagegen zur Wehr setzen
Mit dem rechtzeitigen Eingang des Verwarnungsgeld ist der Fall erledigt und hat für niemanden weitere Konsequenzen.... egal wer die Ordnungswiedrigkeit begangen hat und wer letztendlich bezahlt hat.
Bei einem Bußgeld (Strafe höher als 55 €) wird zwingend der Täter ermittelt. Als Fahrzeughalter wird man befragt, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Alternativ kann man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, was widerum sehr leicht mit der Auflage ein Fahrtenbuch führen zu müssen endet (glaub mir, dass will wirklich niemand weil es absolut nervig ist).
Normalerweise steht auf dem Formular bzw. auf dem beiligenden Anschreiben, dass man sich durch Zahlung des Bertrags weitere Angaben sparen kann. Also bezahle es einfach und gut. Nur wenn es sich um Punkte bzw. größere Vergehen handelt, wirst du verbindlich aufgefordert den Fahrer zu benennen.
zahle und gut ist, dann lässt du dir das Geld von deinem Freund wiedergeben, oder auch nicht. Zahl und alles ist erledigt
Überweist du das Geld einfach, ist die Sache ohne weitere Überprüfung erledigt. Mögliche Punkte aber kassierst dann du.
"Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit", inklusive mitgeschicktem Überweisungschein von 35 Euro