Kann die Einbürgerung jetzt abgelehnt werden?
Hallo Leute,
ich habe vor ca. 2 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt. Mir wurde dann eine Einbürgerungszusicherung zugeschickt, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme, wenn ich meine alte ablege. Gesagt, getan (hat ca. halbes Jahr gedauert). Habe dann die Entlassungsurkunde dort abgegeben und sollte einen aktuellen Einkommensnachweis mit abgeben, aber das Problem ist, dass ich zu dem Zeitpunkt schwanger wurde und Alg1 bekommen habe, aber jetzt Alg2. Habe dann auch den Bescheid vom Jobcenter mit eingereicht.
Jetzt bin ich momentan staatenlos, bis ich die Einbürgerungsurkunde bekomme, falls ich die überhaupt bekomme.
Kann jetzt die Einbürgerung dadurch scheitern oder entscheidet die Behörde dann individuell für jeden Fall? Kann man die Schwangerschaft auch als „nicht eigenes Verschulden“ ansehen, also quasi, dass ich arbeiten wollte, aber es zu der Schwangerschaft ungeplant kam?!
Bin mega angeschlagen und zerbreche mir nur noch den Kopf.
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
Jetzt mach dich mal nicht verrückt! Wenn du alle Papiere beigebracht und deine alte Staatsbürgerschaft abgelegt hast, dann wirst du auch deutsche Staatsbürgerin werden. Ein Schwangerschaft kann der Grund sein, die bereits bewilligte Einbürgerung zu widerrufen.
Es tut mir sehr für dich leid, aber deine Einbürgerung ist in der Tat gefährdet.
Der Bezug von Alg.2 ist eine wesentliche Änderung der Sachlage, die dazu führt, dass die Voraussetzungen für deine Einbürgerung nicht mehr erfüllt sind. Dabei ist es unerheblich wer diese Änderung an der Sachlage zu verschulden hat.
§10. Absatz 1. Satz 1. Nr. 3 StAG ist als Voraussetzung nicht mehr erfüllt.
Hier wurde in einem ähnlichen Fall bei einem Anwalt nachgefragt. Allerdings ging es dort um den Bezug von Alg. 1.
Sollte dein Einbürgerungsantrag abgelehnt werden, so bleibt dir nur noch die Möglichkeit eines erneuten Antrages wenn du kein Alg. 2 mehr beziehst.