guten Tag,
vor ein paar Monaten habe ich Arbeitslosengeld genommen, und im April. 2018 habe ich Job gefunden. Ich habe sofort das zuständige Arbeitsamt telefonisch drüber informiert.
Ich habe am 15. Juni.2018 mit Arbeit angefangen, ich habe trotzdem das Arbeitslosengeld bis 30.Juni. bekommen
Ein Paar Woche später habe ich einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, dass ich die Hälfte von letztem Arbeitslosengeld zurückzahlen muss, weil ich für Arbeitslosengeld nur bis 15. Juni nehmen darf.
Ich habe es zurückgezahlt, aber danach habe ich einen Brief vom Hauptzollamt (anschließend Amtsgericht) bekommen mit Mahnung in Höhe vom 600 Euro wegen Betrug.
Ich habe Amtsgericht so geantwortet, dass ich das Arbeitsamt umgehend informiert habe, nach dem ich Jon gefunden habe, und warum ich mehr Arbeitslosengeld bekommen habe, habe ich auch keine Ahnung.
Nun hat Amtsgericht das Bußgeld aus meinem finanziellen Grund auf 400 Euro reduziert, aber die Voraussetzung ist, dass ich einen Beleg unterscheiben muss, in dem ein Aktenzeichen mit Titel 'Betrug'.
Meine Sorge ist folgendes:
1. Ob ich dann als 'Verbrecher' wegen 'Betrug' beurteilt würde, wenn ich diese Unterlage in Bezug auf Reduzierung vom Bußgeld untergezeichnet habe?
2. Was ist Auswirkung? (schlecht für die Zukunft, wenn ich irgendwann noch Arbeitslosengeld nehmen muss?)
3. Da die Formalität wurde damals von einem Beamtem vom Arbeitsamt durchgeführt wurde, habe ich nichts mit dem Betrug zu tun.
- Ich habe damals nur telefonisch mitgeteilt statt per Brief, deshalb kann ich nicht nachweisen, mit wem ich gesprochen habe.
- Was kann ich in diesem Fall tun bzw. an wen kann ich mich wenden wegen Rechtsberatung?
- Ich konnte im Arbeitsamt keine Rechtsberatung finden. Gibt es kostenlose Beratung?
Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe!